ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 289F UND 315D HGB

Entsprechend den Bestimmungen der §§ 289f und 315d des Handelsgesetzbuches (HGB) hat die Sixt SE eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen. Ge- mäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach

  • 289f und 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu be- schränken, ob die Angaben gemacht wurden. Die Erklärung ist auch auf der Webseite der Sixt SE unter IR.SIXT.COM in der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar.

Corporate Governance

Für die Sixt SE ist eine gute und verantwortungsvolle Unterneh- mensführung und -kontrolle (Corporate Governance) ein wich- tiges Mittel, um das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner und des Kapitalmarktes in die Gesellschaft zu sichern und aus- zubauen. Ein verantwortungsbewusstes und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtetes Management hat einen hohen Stellenwert für das Unternehmen. Grundlegende Merkmale ei- ner guten Corporate Governance sind eine effiziente und ver- trauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Auf- sichtsrat, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie Transpa- renz in der nach außen und innen gerichteten Unternehmens- kommunikation.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex spricht mit dem Deutschen Corporate Governance Ko- dex Empfehlungen hinsichtlich der Unternehmensführung deutscher börsennotierter Unternehmen aus. Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE bekennen sich - mit Ausnahme der in der Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 genannten Abweichungen - zu diesen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes (AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE erklären:

Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Emp- fehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (nachfolgend "Kodex") wurde und wird mit folgenden Abweichungen entsprochen:

Empfehlung C.10 hinsichtlich des Aufsichtsratsvorsitzenden: Der Kodex enthält in C.7 eine Liste von Kriterien, die geeignet sind, die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern zu vernei- nen, diese aber nicht zwingend ausschließen. Zwei dieser Krite- rien treffen auf den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Erich Sixt, zu. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Herr Erich Sixt die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden ungeachtet seiner bis- herigen Vorstandstätigkeit und seiner familiären Beziehungen zu zwei Mitgliedern des Vorstands im besten Interesse der Sixt SE ausüben wird.

Empfehlungen G.1. und G.2.: Die Festlegung von individuellen Ziel-Gesamtvergütungen neben einer Maximalvergütung be- gründet nach Auffassung des Aufsichtsrats weder einen zusätz- lichen Anreiz für den Vorstand noch einen weiteren Vorteil für die Sixt SE.

Empfehlung G.7: Eine langfristige Festsetzung von Leistungs- kriterien für variable Vergütungsbestandteile ist nach Auffas- sung des Aufsichtsrats der Nachhaltigkeit förderlicher als eine jährliche Festlegung für das jeweils bevorstehende Geschäfts- jahr.

Empfehlung G.10: Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen nicht vor, dass variable Vergütungsbeträge überwiegend in Ak- tien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend gewährt wer- den sollen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass eine solche Ausgestaltung der langfristigen Förderung des Unternehmens- wohls und der Gewährleistung eines nachhaltigen und langfris- tigen Unternehmenserfolgs nicht förderlicher wäre.

Von den vorgenannten Empfehlungen G.1., G.2, G.7 und G.10 wird für die Vorstandsdienstverträge, für die das von der Haupt- versammlung am 21. April 2021 gebilligte Vergütungssystem gilt, abgewichen. Nach dem aktuellen Vergütungssystem, das die Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Mai 2023 gebilligt hat (Vergütungssystem 2023), werden keine Abweichungen von den vorgenannten Empfehlungen mehr erfolgen. Das Vergü- tungssystem 2023 gilt für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienst- verträge neu abgeschlossen oder verlängert werden.

Pullach, 19. Dezember 2023

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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Vergütungssystem/Vergütungsbericht

Auf der Webseite der Sixt SE unter IR.SIXT.COM unter der Rubrik "Corporate Governance" sind das überarbeitete Vergütungssys- tem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 23. Mai 2023 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 gefasste Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats öffentlich zugänglich. Das überarbeitete Ver- gütungssystem gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder, deren Vorstandsdienstverträge ab Billi- gung des Vergütungssystems 2023 neu abgeschlossen oder verlängert werden.

Unter derselben Internetadresse werden der Vergütungsbericht, das bisherige Vergütungssystem für den Vorstand und der Ver- merk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zu- gänglich gemacht.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Risikomanagement und Kontrollsystem

Die Praktiken zur Führung der Sixt SE und des Sixt-Konzerns entsprechen in vollem Umfang den jeweils geltenden gesetzli- chen Vorgaben. Der Vorstand der Sixt SE stellt dabei sicher, dass die Steuerungsinstrumente und Managementsysteme des Konzerns fortlaufend weiterentwickelt werden und Planungen gleichzeitig bewährten Ansätzen folgen.

Die strategische und operative Steuerung zeichnet sich - neben umfangreichen Regelsystemen und einer umfassenden Bericht- erstattung - auch durch eine wirksame interne Gover- nancestruktur aus. Zusätzlich zur adäquaten Einrichtung und Besetzung von Organfunktionen umfasst diese das Risikoma- nagementsystem, das Interne Kontrollsystem, das Compliance- Management sowie die Interne Revision.

Das etablierte Risikomanagementsystem dient dem Management als integraler Bestandteil der Unternehmens-Governance dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsbe- wusst, zeitnah und nachhaltig zu steuern. Es ist in Funktions- weise und Umfang in einem Risikohandbuch dokumentiert und sieht umfangreiche Tools und Maßnahmen vor, um das Management bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risi- ken, der Nachhaltung von Gegenmaßnahmen und der Umset- zung einer nachhaltigen Risikostrategie zu unterstützen und diese zu überwachen.

Durch die Definition klarer Verantwortlichkeiten, die Bereitstel- lung einer technischen Plattform sowie die festgelegten Be- richtspflichten ist sichergestellt, dass das Management der Sixt SE einen umfassenden und aktuellen Status zu allen Ris- ken des Konzernes erhält. Das Risikomanagementsystem be- rücksichtigt dabei alle für den Konzern relevanten Risiken, inklu- sive operationeller Risiken und Risikofeldern, die direkt auf Nachhaltigkeitsziele des Sixt-Konzerns bzw. die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie einwirken könnten. Über quartalsweise durchgeführte Risikoerhebungen hinaus wird der Vorstand ad hoc und kontinuierlich durch die Funktionseinheiten des Un- ternehmens über Markttendenzen und relevante Sachverhalte unterrichtet, um so zeitnah auf eine Änderung der Risikoexposi- tion reagieren zu können. Der Vorstand und der Prüfungsaus- schuss des Aufsichtsrats erhalten zudem mindestens einmal jährlich einen umfassenden Risikobericht, der wesentliche Risi- ken und deren Mitigationsmaßnahmen detailliert wiedergibt.

Um zum einen die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegungs- prozesse sowie aller relevanten Geschäftsprozesse und die Ein- haltung aller gesetzlichen Vorgaben, und zum anderen die Wirk- samkeit und Angemessenheit der Gegenmaßnahmen zu ge- währleisten, wurden die Funktionen Risk Management und Internal Controls eingerichtet. Diese pflegen, basierend auf der vorgenannten umfassenden Risikoerhebung, eine Risiko-Kon-troll-Matrix und stellen über Beratung, Dokumentation und Durchführung von turnusmäßigen Tests sicher, dass die wesent- lichen Kontrollen und Steuerungsmaßnahmen gemäß der Ma- nagemententscheidungen umgesetzt werden und weiterhin an- gemessen sind. Die so erfassten und getesteten Kontrollen be- inhalten dabei sowohl prozessimmanente operative Kontrollen wie Freigabeverfahren, Vier-Augen-Prinzipien als auch organi- satorische Risikomitigationsmaßnahmen wie Steuerungskreise, Planungsgremien oder Managementmeetings. Über die Ergeb- nisse der durchgeführten Tests und somit den Reifegrad des In- ternen Kontrollsystems werden sowohl der Vorstand als auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mindestens zweimal jährlich, im Bedarfsfall auch ad hoc, informiert. Um die Vollstän- digkeit der eingerichteten Kontrollen und Tests zu gewährleisten, findet zudem ein regelmäßiger Austausch der Fachbereiche, insbesondere mit den Funktionen ESG, Steuern, Recht als auch Compliance statt.

Der Aufbau der Governance im Sixt-Konzern folgt im Grundsatz dem bewährten Three-lines-of-defence-Modell, das heißt der klaren Zuweisung und Trennung von Zuständigkeiten für die Umsetzung, Beratung, Freigabe und Überwachung von Maß- nahmen.

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Hierzu gehört auch die Einrichtung eines internen Revisionssys- tems und im Bedarfsfall das Hinzuziehen externer Experten. Durch die interne Revision werden risikoorientierte Planprüfun- gen, anlassbezogene Einzelprüfungen als auch Prüfungen von Managementsystemen durchgeführt, zu deren Standardinhalten auch eine Prüfung der Risikomanagementmaßnahmen und die Identifikation möglicher Kontrolllücken gehören. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in Revisionsberichten und regelmäßi- gen Sitzungen an den Vorstand kommuniziert und im Prüfungs- ausschuss erörtert.

Aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikoma- nagement sowie der Berichterstattung der Funktionen Risk Ma- nagement, Internal Controls und der internen Revision sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessen- heit und Wirksamkeit dieser Systeme in ihrer Gesamtheit spre- chen.

Compliance im Sixt-Konzern

Der Erfolg des Sixt-Konzerns beruht nicht allein auf seiner guten Geschäftspolitik, sondern auch auf seiner wirtschaftsethischen Integrität und dem Vertrauen, das ihm Kunden und Lieferanten, Aktionäre und Geschäftspartner entgegenbringen. Dieses Ver- trauen zu gewinnen und zu bewahren setzt voraus, dass der Vorstand und die Mitarbeiter sich in jeder Situation und bestän- dig an den hohen Standards des Rechts, der Ethik und der so- zialen Kompetenz orientieren. Diese Verhaltensmaßstäbe ge- genüber Dritten und innerhalb der Gesellschaft sind im Code of Conduct (Verhaltenskodex) der Sixt SE und der mit ihr verbun- denen Unternehmen niedergelegt und für alle Mitarbeiter ver- bindlich. Der Vorstand der Sixt SE definiert hierin seine klare Er- wartungshaltung an ein ethisches und gesetzeskonformes Ver- halten aller Mitarbeiter und Geschäftspartner und legt so den sogenannten "Tone from the Top" fest.

Der Code of Conduct wird mit allen Mitarbeitern bei Eintritt in das Unternehmen als verbindlicher Bestandteil des Arbeitsver- hältnisses vereinbart und ist zudem im Intranet sowie auf der Webseite der Sixt SE unter ABOUT.SIXT.COM unter der Rubrik "Verantwortung" einsehbar.

Über allgemeine Anforderungen und Erwartungen an Integrität und Rechtstreue hinaus sind im Code of Conduct auch spezifi- sche und detailliertere Hinweise und Vorgaben zu einzelnen Compliance-Gebieten enthalten. Dies betrifft insbesondere Anti- Korruptionsregelungen, Vorteilsgewährung, Spenden und Sponsoring, Fragen zu Kartellrecht und Geldwäscheprävention, Datenschutz sowie Kapitalmarktrecht.

Diese allgemeingültigen Vorgaben werden durch konkrete Um- setzungsvorgaben in Form von spezifischen Einzelanweisun- gen sowie durch eigenständige Compliance-Regelkreise (etwa Tax Compliance, Datenschutz, Lieferketten Compliance) er- gänzt und weiter konkretisiert.

Zur Gewährleistung, dass alle durch den Vorstand verabschie- deten ethischen und rechtlichen Vorgaben innerhalb des Kon- zerns bekannt sind und umgesetzt werden, ist eine konzern- weite Compliance-Organisation unter der Leitung des Chief Compliance Officer eingerichtet. Diese umfasst verschiedene Einzelfunktionen und ist ebenfalls an das bekannte Three-lines-of-defence-Modell angelehnt: Neben den vorrangig für die Um- setzung verantwortlichen operativen Fachbereichen sind u.a. der Compliance Officer mit dem Bereich Compliance & Integrity in steuernder Funktion sowie die Bereiche Recht, Steuern und Internal Controls in koordinierender bzw. beratender Funktion für die Wirksamkeit der Compliance-Prozesse zuständig. Die Konzernrevision verifiziert als unabhängige Prüfungsinstanz die Angemessenheit und Wirksamkeit der Compliance-Organisation sowie die Umsetzung und Einhaltung von Compliance-Vor- gaben im Rahmen ihrer risikoorientierten Prüfungen.

Ergänzend zu den so definierten Standards und Prozessen wer- den in sensitiven Bereichen spezielle Schulungen zu spezifi- schen Themengebieten durchgeführt. Sixt achtet bei der Aus- wahl seiner Geschäftspartner darauf, dass diese dieselben Standards einhalten, welche im Sixt-Code of Conduct festgelegt sind und hat zu diesem Zweck u.a. einen gesonderten Verhal- tenskodex für Lieferanten und Dienstleister entwickelt.

Um Kenntnisse von möglichen Compliance-Verstößen zu erlan- gen, stellt Sixt verschiedene Meldewege zur Verfügung. So kön- nen Hinweise über den Vorgesetzten, das interne Compliance Office, den externen Ombudsmann oder eine für interne und externe Stakeholder zugängliche Plattform (Hinweisgebersystem im Sixt Intranet ("Sixtbook") und auf der Webseite der Sixt SE unter ABOUT.SIXT.COM in der Rubrik "Verantwortung") an die Compliance-Organisation herangetragen werden. Sixt hat somit Vorkehrungen dafür getroffen, dass Hinweise vertraulich erfol- gen können und die Anonymität von Hinweisgebern strikt ge- wahrt bleiben kann, um so den meldenden Personen die Furcht vor Repressionen zu nehmen und damit die Meldeschwelle zu senken. Im Fall von relevanten Hinweisen entscheidet der Chief Compliance Officer über die einzuleitenden Maßnahmen. Der Compliance Officer steht zudem in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, berichtet den zuständigen Stellen über die aktu-

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elle Compliance-Situation oder Einzelvorgänge, steuert und be- gleitet die Erarbeitung und Implementierung präventiver Maß- nahmen.

Sixt überprüft die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit der Compliance-Organisation in regelmäßigen Abständen und nimmt im Bedarfsfall, etwa aufgrund sich ändernder Regularien, sich ändernder Marktgegebenheiten oder neuer interner Struk- turen, schnellstmöglich geeignete Anpassungen oder Ergän- zungen vor.

Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat

Als Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) unter- liegt die Sixt SE neben dem deutschen Aktiengesetz den spezi- ellen europäischen SE-Regelungen und dem deutschen SE- Ausführungsgesetz. Ein wesentlicher Grundsatz des Aktienge- setzes ist das dualistische Leitungssystem (Vorstand und Auf- sichtsrat), welches bei der Sixt SE ebenfalls besteht. Die Sixt SE trägt diesem Grundsatz der Trennung von Leitungsorgan und Aufsichtsorgan Rechnung, indem Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE personell getrennt sind. Eine Mitgliedschaft in beiden Gremien zur gleichen Zeit ist nicht zulässig. Der Vorstand der Sixt SE besteht gemäß § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung der Ge- sellschaft aus einer Person oder aus mehreren Personen, die vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Wiederbestellungen sind grundsätzlich möglich. Die Mitglieder des Vorstands sind für die strategische Grundaus- richtung, das operative Tagesgeschäft und die Überwachung des Risikomanagements der Sixt SE und des Sixt-Konzerns verantwortlich. Die Sixt SE fungiert als strategische und finanzi- elle Holding des Konzerns und stellt zentrale Verwaltungsfunkti- onen für verschiedene Konzerngesellschaften zur Verfügung. Dem Vorstand der Sixt SE gehörten im Geschäftsjahr 2023 fol- gende Mitglieder an: Herr Alexander Sixt und Herr Konstantin Sixt (Co-Vorsitzende), Herr James Adams, Herr Prof. Dr. Kai Andrejewski, Herr Nico Gabriel und Herr Vinzenz Pflanz. Herr James Adams ist zum 15. Februar 2024 im Einvernehmen mit der Gesellschaft aus dem Vorstand ausgeschieden. Weitere An- gaben zu den Mitgliedern des Vorstands sowie ihren nach §285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich im Kon- zernanhang des Geschäftsberichts 2023 in dem Abschnitt "Auf- sichtsrat und Vorstand der Sixt SE".

Die Vorstände führen die ihnen übertragenen Aufgaben in klarer Ressortverantwortung gemäß Geschäftsverteilungsplan sowie nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäfts- ordnung aus.

Die beiden Co-Vorstandsvorsitzenden sind gemeinsam feder- führend für die Gesamtleitung und die Geschäftspolitik und Ge- schäftsstrategie des Unternehmens sowie in Angelegenheiten der Aktionäre, der Hauptversammlung, des Aufsichtsrats und des Vorstands zuständig. Darüber hinaus verantwortet der Co- Vorstandsvorsitzende Herr Alexander Sixt die Bereiche Kon- zernstrategie, globales Personalwesen, IT (Soft- und Hardware), PR & Communication sowie die Leitung aller Global Business Services. Der Co-Vorstandsvorsitzende Herr Konstantin Sixt ist

  • neben den gemeinsamen Aufgaben mit Herrn Alexander Sixt
  • für Brand & Digital Marketing, SIXT+, International Franchise Development & Business to Partners sowie Marketing verant- wortlich. Herr James Adams war bis zu seinem Ausscheiden zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 für Consumer Products sowie Price & Capacity Management zuständig. In der Folge wurde diese Zuständigkeit von Herrn Konstantin Sixt übernommen. Dem Finanzvorstand, Herrn Prof. Dr. Kai Andrejewski, obliegt die Verantwortung für die Bereiche Corporate Finance, Rech- nungswesen, Konzerncontrolling, Recht, Steuern, Interne Revi- sion, Risikomanagement, Compliance, Financial Projects / M&A, Investor Relations sowie Environmental, Social and Governance. Das für Operations zuständige Vorstandsmitglied, Herr Nico Gabriel, ist für das operative Geschäft einschließlich der kon- zernweiten Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben zum Betrieb und Halten von Kraftfahrzeu- gen und der Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicher- heit von Vermietfahrzeugen des Sixt-Konzerns zuständig. Hinzu kommen die Bereiche Global Customer Operations, Qualitäts- management, Globales Flottenmanagement, E-Mobility, Mobility Projects, Corporate Development, SIXT Van & Truck, SIXT share, Gebrauchtwagenhandel, International Franchise Opera- tions sowie SIXT ride. Herr Vinzenz Pflanz verantwortet den na- tionalen und internationalen Vertrieb sowie den Fahrzeugein- kauf.

Sitzungen des Vorstands, in denen ressortübergreifende Fragen erörtert werden, finden nach Bedarf statt. Ausschüsse innerhalb des Vorstands wurden nicht eingerichtet.

Der Aufsichtsrat der Sixt SE besteht gemäß § 10 Ziffer 1 der Satzung aus vier Mitgliedern. Drei Mitglieder werden von der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Satzung gewählt. Ein weiteres Mitglied wird vom Aktionär Herrn Erich Sixt in das Gremium entsendet. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter (§ 12 Ziffer 1 der Satzung). Der Aufsichtsrat der Sixt SE besteht aus vier Mitgliedern. Zusätzliche Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie ihren nach §285 Nr.

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10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich im Kon- zernanhang des Geschäftsberichts 2023 in dem Abschnitt "Auf- sichtsrat und Vorstand der Sixt SE".

Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung der Vorstandsmitglieder und die Kontrolle des Vor- stands. Der Aufsichtsrat fasst Beschlüsse in der Regel in Sitzun- gen. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden kann eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats jedoch auch außerhalb von Sitzungen (oder im Wege der kombinierten Beschlussfassung) durch mündliche oder telefonische Stimmabgabe, Stimmabgabe in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) und/oder unter Nutzung sonstiger Mittel der Telekommunikation oder elek- tronischer Medien erfolgen (§ 14 Ziffer 2 der Satzung). Ferner ist eine Beschlussfassung in der vorstehend genannten Weise auch ohne Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden zulässig, wenn kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht (§ 14 Ziffer 3 der Satzung). Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend et- was anderes bestimmt ist (§ 14 Ziffer 7 der Satzung). Nähere Ein- zelheiten zu den Sitzungen und Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 sind im Bericht des Aufsichtsrats in diesem Geschäftsbericht erläutert. Die aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Sixt SE ist auf der Webseite der Gesellschaft unter IR.SIXT.COM in der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Sixt-Konzerns eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat bzw. die zuständigen Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfas- send über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der strategischen Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Er- gebnisse interner Revisionen. Der Vorstand stimmt dabei die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichts- rat ab und erörtert die Strategieumsetzung in regelmäßigen Ab- ständen. Entscheidungsnotwendige Unterlagen, insbesondere der Jahresabschluss der Sixt SE, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der Berichte des Wirtschaftsprüfers werden den Mitgliedern des Aufsichts- rats mit ausreichendem Abstand vor der jeweiligen Sitzung zu- geleitet.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2023 einen Prüfungs- ausschuss, einen Nominierungsausschuss sowie einen Vergü- tungsausschuss eingerichtet. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkei- ten und Arbeitsprozesse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des Kodex überein.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prü- fung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungs- legungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisi- onssystems, der Abschlussprüfung und deren Qualität und Compliance sowie dem internen Verfahren für Geschäfte mit na- hestehenden Personen (§ 111a Abs. 2 S.2 AktG) und der Zu- stimmung zu solchen Geschäften gemäß § 111b Abs. 1 AktG. Die Einzelheiten zur Arbeitsweise und der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses sind in der Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss geregelt, die der Aufsichtsrat erlassen hat.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Herr Dr. Julian zu Putlitz (Vorsitzender), Herr Dr. Daniel Terberger und Frau Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel. Die Mitglieder des Prüfungs- ausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen (§§ 100 Abs. 5 AktG und 107 Abs. 4 S.3 AktG). Nach dem Kodex soll der Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung in be- sonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risi- komanagementsysteme bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsbericht- erstattung und deren Prüfung. Der Vorsitzende des Prüfungs- ausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete ent- sprechend sachverständig sein.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Herr Dr. Julian zu Putlitz war von 2009 bis Ende 2018 das für Finanzen zuständige Vorstandsmitglied der Sixt SE und ist seit 2019 Chief Financial Officer der IFCO Group. Vor seinem Wechsel zur Sixt SE arbei- tete er bei der Unternehmensberatung Roland Berger im Be- reich Restructuring & Corporate Finance. Insbesondere wäh- rend seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand der Sixt SE erwarb Herr Dr. zu Putlitz den nach dem Kodex erfor- derlichen Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung und dem Gebiet Rechnungslegung. Herr Dr. zu Putlitz wurde zudem im Dezember 2021 als das für ESG-Themen zuständige Mitglied des Aufsichtsrats ernannt.

Frau Kamenetzky-Wetzel hat einen Universitätsabschluss mit den Schwerpunkten externes Rechnungswesen, Controlling

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und Finanzen. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeiten im Fi- nanzbereich u.a. bei Goldman Sachs im Investment Banking, als Managing Director bei der Ripplewood Holdings Japan International S.A. u.a. für Restrukturierungsthemen und als Co-Head des externen Fondgeschäfts bei der JAB Holding Company LLC sowie ihrer Erfahrung in Verwaltungsräten börsennotierter Un- ternehmen verfügt auch sie über den nach dem Kodex erforder- lichen Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung und dem Gebiet Rechnungslegung.

Herr Dr. Daniel Terberger studierte Betriebswirtschaft in St. Gal- len und begann seine berufliche Laufbahn bei der Deutschen Bank unter anderem in Hongkong und New York. Er ist seit mehr als zwanzig Jahren in der Textil- und Modebranche als Vor- standsvorsitzender der KATAG AG tätig und war dort zuvor meh- rere Jahre Finanzvorstand. In seiner Tätigkeit befasst er sich seit Jahren u.a. mit der Nachhaltigkeit in Lieferketten und der Schaffung der erforderlichen Transparenz in der Textilbranche. Mit seiner Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit verfügt auch Herr Dr. Terberger über Sachverstand auf dem Gebiet Rech- nungslegung und dem Gebiet Abschlussprüfung.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptver- sammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Dabei sollen neben den erforderlichen Fähigkeiten und fachlichen Erfahrun- gen der vorgeschlagenen Kandidaten die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele, das Kompetenzprofil sowie das Diversitätskonzept berücksichtigt werden.

Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Herr Erich Sixt und Herr Dr. Daniel Terberger.

Der Vergütungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der angemessenen Ausgestaltung der Vorstandsvergütung und be- reitet insbesondere das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands vor und prüft die Angemessenheit der Gesamtvergü- tung der Vorstandsmitglieder. Die Mitglieder des Vergütungs- ausschusses sind: Frau Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel (Vorsitzende), Herr Dr. Julian zu Putlitz und Herr Dr. Daniel Ter- berger.

Zielgrößen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen

Für die Sixt SE wurden für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und Vorstand sowie in den ersten beiden Führungs- ebenen unterhalb des Vorstands nachstehende Zielgrößen fest- gelegt.

Vom Aufsichtsrat wurde zuletzt am 27. Juni 2022 die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 25 % und die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Sixt SE auf 0 % festgelegt. Frist für die Zielerreichung ist jeweils der 27. Juni 2027.

Die Festsetzung der Zielgröße auf 0 % für den Vorstand im Zeit- punkt der Festsetzung der Zielgröße am 27. Juni 2022 wurde wie folgt begründet:

Am Tag der Beschlussfassung (27. Juni 2022) waren im vier- köpfigen Vorstand der Sixt SE keine Frauen vertreten (Ist-Quote: 0 %). Die Sixt SE ist seit jeher ein familiengeführtes Unterneh- men. Seit dem Ausscheiden von Herrn Erich Sixt als Vorstands- vorsitzendem und seinem Wechsel in den Aufsichtsrat im Jahr 2021 wird es an der Unternehmensspitze erfolgreich von seinen Söhnen Alexander und Konstantin Sixt als Co-Vorstandsvorsit- zenden weitergeführt. Erst im Jahr 2021 wurden die Amtszeiten von Herrn Alexander Sixt und Herrn Konstantin Sixt mit Über- nahme der neuen Funktion als Co-Vorstandsvorsitzende verlän- gert und zwei weitere Vorstandsmitglieder Herr Prof. Dr. Kai Andrejewski und Herr Nico Gabriel wurden 2021 erstmals zu Mitgliedern des Vorstands bestellt. Die Amtsdauer der zum Be- schlusszeitpunkt am 27. Juni 2022 bestellten Vorstandsmitglie- der lief bis 2024. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist das Ge- schlecht ein wesentliches Element im Diversitätskonzept für die Besetzung aller Führungsebenen sowie aller weiteren Positio- nen im Unternehmen. Dennoch möchte der Aufsichtsrat dem Geschlecht für künftige Besetzungen des Vorstands keine prio- ritäre Entscheidungsrelevanz zuweisen. Der Aufsichtsrat möchte sich die Möglichkeit vorbehalten, die Amtszeiten der jet- zigen Vorstände zu verlängern. Deshalb möchte er sich im Sinne einer Kontinuität in der Führung der Gesellschaft und des Vertrauens in die aktuelle Besetzung des Vorstands auch in den kommenden fünf Jahren bei seinen Personalentscheidungen nicht vorab durch Festlegung einer höheren Zielgröße selbst binden oder den Eindruck einer solchen Selbstbindung erwe- cken.

Zum 31. Dezember 2023 waren die gesetzten Zielgrößen erfüllt. Der Aufsichtsrat bestand aus vier Mitgliedern, davon einer Frau, was einem Anteil von 25 % entspricht. Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2023 aus sechs männlichen Mitgliedern. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Anteil von Frauen im Vor- stand somit 0 %.

Der Vorstand hat am 27. Juni 2022 die Zielgrößen für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 17 % und für die

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zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 30 % je- weils mit einer Umsetzungsfrist bis zum 27. Juni 2027 bestimmt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands 20 % und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands 31 %. Somit wurden die Zielgrößen erfüllt. Berücksichtigt wurden dabei die inländischen Konzerngesellschaften der Sixt SE.

Diversitätskonzept für den Vorstand und langfristige Nachfolgeplanung

Der Vorstand soll insgesamt über Vielfalt bei Sachverstand und Auffassungen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Sixt- Konzerns als wesentlich erachtet werden.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats erleichtert Vielfalt bei Sach- verstand und Auffassungen der Mitglieder des Vorstands ein gu- tes Verständnis der organisatorischen und geschäftlichen Ange- legenheiten des Sixt-Konzerns und versetzt die Mitglieder des Vorstands in die Lage, Entscheidungen konstruktiv zu hinterfra- gen sowie für innovative Ideen aufgeschlossen zu sein.

Sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile sowie verschie- dene Berufs- und Bildungshintergründe folgen nach Auffassung des Aufsichtsrats bereits aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Darüber hinaus sind unterschiedliche Le- benswege und Erfahrungen der einzelnen Vorstandsmitglieder entscheidend, um aktuelle Herausforderungen, Probleme und Strategien aus unterschiedlichen Blickwinkeln analysieren und so die bestmöglichen Entscheidungen für das Unternehmen treffen zu können.

Eingehende Erfahrung im IT-Management und ein tiefgreifendes Verständnis der Digitalisierung sind angesichts der zunehmen- den Digitalisierung der Geschäftsmodelle und der hohen Rele- vanz einer modernen IT-Struktur für sämtliche Bereiche des Un- ternehmens unerlässlich, um das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen zu können.

Möglichst in einem international tätigen Unternehmen erwor- bene Management-Erfahrung und interkulturelle Kompetenz zur erfolgreichen Führung und Motivation globaler Teams stellen nach Auffassung des Aufsichtsrats wesentliche Elemente eines modernen Managements dar. Ebenso bedarf der Vorstand ein- gehender Kenntnis der Rechnungslegung und des Finanzmana- gements sowie des Kapitalmarktes.

Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat eine Alters- grenze entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate

Governance Kodex festgelegt. Zu Mitgliedern des Vorstands sollen nur Personen bestellt werden, die das 67. Lebensjahr im Zeitpunkt der erstmaligen oder wiederholten Bestellung zum Mitglied des Vorstands noch nicht vollendet haben. Hinsichtlich geschlechtsspezifischer Aspekte des Diversitätskonzepts wurde vom Aufsichtsrat die im vorhergehenden Abschnitt dargestellte Zielgröße festgelegt.

Der Aufsichtsrat berücksichtigt die vorstehend beschriebenen Diversitätsaspekte bei der Besetzung des Vorstands.

Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands erfüllt die As- pekte des Diversitätskonzepts. Nähere Einzelheiten zum Wer- degang und zu den Qualifikationen der Vorstandsmitglieder sind auf der Webseite des Unternehmens IR.SIXT.COM ausgeführt.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat tauschen sich dazu in regelmäßigen Abständen über geeignete interne und externe Nachfolgekandidaten aus, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Unternehmens zu gewährleisten. Im Vordergrund steht dabei immer das Unter- nehmensinteresse unter Abwägung aller Umstände des Einzel- falls. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden unter an- derem neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Kodex auch die Aspekte des Diversitätskonzepts für den Vor- stand berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und der Personallei- tung hinsichtlich potenzieller interner und externer Kandidaten statt. Mit den Kandidaten werden strukturierte Interviews geführt. Im Anschluss wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung unterbrei- tet.

Ziele für Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversi- tätskonzept für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die eine qua- lifizierte Überwachung und Beratung des Vorstands der Sixt SE sicherstellt und die besonderen Bedürfnisse der Gesellschaft berücksichtigt. Für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wer- den der Hauptversammlung solche Kandidaten vorgeschlagen, die aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und Erfahrungen, ihrer Integrität, ihrer Leistungsbereitschaft, ihrer Unabhängigkeit und ihrer Persönlichkeit dazu beitragen, dass der Aufsichtsrat das festgelegte Kompetenzprofil in seiner Gesamtheit erfüllt. Die Vorschläge an die Hauptversammlung berücksichtigen zudem das Diversitätskonzept und die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

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Kompetenzprofil und Diversitätskonzept

Der Aufsichtsrat hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgre- mium erarbeitet. Hiernach müssen die Mitglieder des Aufsichts- rats in ihrer Gesamtheit mit den Sektoren, in denen die Gesell- schaft tätig ist, vertraut sein und in ihrer Gesamtheit folgende fachliche Kompetenzen abdecken:

  • Berufserfahrung in mindestens einer der nachfolgenden Bran- chen: Autovermietung, Mobilitätsdienstleistung, Kraftfahr- zeugleasing, Kraftfahrzeugindustrie, Kraftfahrzeughandel oder Reise und Tourismus.
  • Kenntnisse in den Bereichen IT und Softwareentwicklung.
  • Mindestens ein Mitglied muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschluss- prüfung verfügen. Der Sachverstand auf dem Gebiet Rech- nungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrun- gen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme beste- hen und der Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprü- fung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Ab- schlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprü- fung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.
  • Mindestens ein Mitglied sollte Expertise in den für das Unter- nehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen haben. Im Be- reich der Umweltbelange sind dies insbesondere die Reduk- tion der Treibhausgasemissionen und ein ressourcenscho- nendes Wirtschaften und im Bereich der Sozialbelange die Diversität, Inklusion und Chancengleichheit für Arbeitnehmer sowie die Kundenzufriedenheit.
  • Mindestens ein Mitglied sollte Erfahrung als Mitglied von Auf- sichts- und Verwaltungsräten haben.
  • Erfahrung in Personalfragen im Hinblick auf Vorstandsange- legenheiten.

Der Aufsichtsrat strebt ein angemessenes Maß an Vielfalt hin- sichtlich Persönlichkeit und Erfahrung, fachlicher Kompetenz, Alter, Geschlecht und Internationalität an. In Summe sollen sich die Mitglieder des Aufsichtsrats im Hinblick auf ihre fachlichen Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen so ergänzen, dass das Gremium auf einen vielfältigen Erfahrungsfundus und unter- schiedliche Spezialkenntnisse zurückgreifen kann.

Der Aufsichtsrat wird insbesondere die folgenden Kriterien be- rücksichtigen:

  • Mindestens 50 % der Mitglieder verfügen über unterschiedli- che Ausbildungen und berufliche Erfahrungen.
  • Mindestens 50 % Mitglieder verfügen über internationale Er- fahrungen aufgrund von Herkunft oder Tätigkeit.

Hinsichtlich des Frauenanteils im Aufsichtsrat hat der Aufsichts- rat eine Zielgröße und Frist für deren Umsetzung festgelegt, auf die verwiesen wird.

Weitere Ziele für die Zusammensetzung

Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es für die Wahr- nehmung des Aufsichtsratsmandats über ausreichend Zeit ver- fügt und das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen kann. Bei der Übernahme weiterer Mandate sind die gesetzlichen Mandatsbeschränkungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex einzuhalten.

Die Mitglieder müssen persönlich zuverlässig sein und über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die zur gewissenhaften und eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben eines Auf- sichtsratsmitglieds erforderlich sind.

Kein Mitglied des Aufsichtsrats soll Organfunktionen oder Bera- tungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern ausüben oder in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbe- werber stehen. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehe- malige Mitglieder des Vorstands angehören.

Mindestens drei Mitglieder sollen unabhängig von der Gesell- schaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrol- lierenden Aktionär sein. Bei der Bewertung zieht der Aufsichtsrat die Einschätzungskriterien des jeweils aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex heran.

Der Aufsichtsrat hat zudem eine Regelaltersgrenze für die Mit- glieder des Aufsichtsrats festgelegt. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats für eine volle Amtszeit sollen in der Regel, d.h. vor- behaltlich besonderer Gründe, nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 72 Jahre sind.

Nach der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschät- zung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören, wobei die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden soll. Dem

8 - Sixt SE

aus vier Personen bestehenden Aufsichtsrat gehören mit Herrn Dr. Julian zu Putlitz, Herrn Dr. Daniel Terberger und Frau Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel, auch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Sixt SE, eine nach seiner Einschät- zung angemessene Anzahl Mitglieder an, die unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sind.

Der Aufsichtsrat berücksichtigt die vorstehend beschriebenen Ziele zur Zusammensetzung, zum Kompetenzprofil und zu Diversitätsaspekten bei Vorschlägen für die Wahl bzw. die Ent- sendung von Aufsichtsratsmitgliedern und würdigt dabei im Ein- zelfall, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile sowie Berufs- und Lebenserfahrungen der Auf- sichtsratsarbeit zugutekommen.

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt die vor- genannten Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompe- tenzprofil und das Diversitätskonzept aus.

Die nachfolgende Übersicht stellt das Kompetenzprofil des Auf- sichtsrats sowie die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder dar.

Erich Sixt

Dr. Julian

Dr. Daniel

Anna

zu Putlitz

Terberger

Magdalena

Kamenetzky

-Wetzel

Branchenkenntnis

Kenntnis in IT und

Softwareentwicklung

Nähere Einzelheiten zum Werdegang und zu den Qualifikatio- nen der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Webseite des Un- ternehmens IR.SIXT.COM ausgeführt.

Zudem unterzieht sich der Aufsichtsrat regelmäßig einer Effi- zienzprüfung. Die Prüfung richtet sich zum einen auf die wirk- same Erfüllung der dem Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben einschließlich der Praxistauglichkeit der Verfahrensregelungen in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, zum anderen auf die Effizienz der Gremienarbeit. Die letzte Überprüfung fand im De- zember 2023 statt. Dazu wurde ein Fragebogen eingesetzt, in dem die Aufsichtsratsmitglieder ihre Einschätzung der Wirksam- keit der Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse abgegeben haben und Verbesserungsmöglichkeiten vorschla- gen konnten. Der Fragebogen enthielt unter anderem Fragen zu folgenden Inhalten: der Sitzungsvorbereitung, der Durchführung der Sitzungen, dem Bericht und Informationswesen durch den Vorstand, dem Risikomanagement sowie der Rechnungslegung. Bei der Auswertung der Fragebögen wurden auch Veränderun- gen zur letzten Überprüfung im Dezember 2022 berücksichtigt. Nach der Auswertung der Fragebögen wurde das Ergebnis in der folgenden regulären Aufsichtsratssitzung erörtert und Ver- besserungsmöglichkeiten wurden besprochen.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Stock-Performance-Programm)

Einzelheiten zum gültigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sind im Konzernanhang unter "Aktienbasierte Vergütung" ausgeführt.

Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften

Sachverstand Rechnungslegung

Sachverstand Abschlussprüfung

Nachhaltigkeitsfragen

Erfahrung als Mitglied von Aufsichts- und Verwaltungsräten

Erfahrung in Personalfragen bei Vorstands- angelegenheiten

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Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Sixt SE sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäi- schen Parlaments und des Rats über Marktmissbrauch (Markt- missbrauchsverordnung) gesetzlich verpflichtet, Eigenge- schäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Sixt SE oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Fi- nanzinstrumenten an die Sixt SE und die Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht zu melden, soweit der Gesamtbe- trag der von der jeweiligen Person innerhalb eines Kalenderjah- res getätigten Geschäfte die Summe von 20.000 Euro erreicht

Unabhängigkeit

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oder übersteigt. Die der Sixt SE gemeldeten Geschäfte werden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Webseite der Sixt SE unter IR.SIXT.COM unter der Rubrik "Investor Relations - Corporate Governance - Managers' Transactions" abrufbar.

Sixt SE - 9

Angaben zum Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung am 23. Mai 2023 hat auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft, München, letztmalig zum Abschlussprüfer für die Sixt SE und den Sixt-Konzern für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Fi- nanzberichte/Finanzinformationen der Sixt SE für das Ge- schäftsjahr 2023 gewählt. Prüfungsgesellschaften aus dem De- loitte-Verbund prüfen den Großteil der in den Konzernabschluss

einbezogenen prüfungspflichtigen Gesellschaften. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Jahresab- schluss 2005 Abschlussprüfer der Sixt SE bzw. vormals Sixt Ak- tiengesellschaft. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Wirtschaftsprüfer Klaus Löffler. Details zu den Honoraren für den Abschlussprüfer finden sich im Konzernanhang des Geschäftsberichts 2023 unter der Ziffer 4.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen.

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Sixt SE published this content on 27 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 14:28:02 UTC.