SINGULUS TECHNOLOGIES AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: versammlung@linkmarketservices.de

Zweite Gläubigerversammlung

betreffend die EUR 12.000.000,00 / Inhaber-Teilschuldverschreibungen ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H ("Anleihe")

der Singulus Technologies AG ("Emittentin") am 21. Mai 2024 um 13:30 Uhr (MESZ) ("Zweite Gläubigerversammlung")

Vollmacht und Weisung an den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in

Vollmacht zur Stimmabgabe im Rahmen der Zweiten Gläubigerversammlung am Dienstag,

den 21. Mai 2024, um 13:30 Uhr (MESZ) betreffend die Anleihe der Emittentin, eingeteilt in

120.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 100,00

Anleihegläubiger / Vollmachtgeber

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Name / Firma

____________________________

Adresse

____________________________

E-Mail-Adresse

In meinem/unserem Depot befinden sich _______ Stück Teilschuldverschreibungen der Sin-

gulus Technologies AG Anleihe mit einem Nominalbetrag von jeweils EUR 100,00. Meine/Un-

sere Schuldverschreibungen werden vom Tag der Absendung der Anmeldung (einschließlich)

bis zum geplanten Ende der Gläubigerversammlung am Dienstag, den 21. Mai 2024 um spä-

testens 24:00 Uhr (MESZ) (einschließlich) bei der Depotbank gesperrt gehalten. Einen beson-

deren Nachweis mit Sperrvermerk meiner Depotbank habe ich zum Nachweis beigefügt.

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige/n ich/wir

Bevollmächtigte/r

_____________________________________

Name / Firma

_____________________________________

Adresse

______________________________________

E-Mail-Adresse

mich/uns in der o.g. Zweiten Gläubigerversammlung zu vertreten und meine/unsere sämtli- chen Gläubigerrechte, insbesondere das Stimmrecht, in der Zweiten Gläubigerversammlung für mich/uns auszuüben. Der/Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des

  • 181 2. Alt. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts) befreit. Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (und vergleichbaren Rege- lungen ausländischen Rechts) zu erteilen.

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Ort / Datum

Unterschrift

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Weisungen an den/die Bevollmächtigte/n

Bitte beachten Sie:

Sofern Sie bei Verwendung dieses Formulars in der rechten Spalte der nachfolgenden Zeile ein Kreuz setzen, wird der/die Vertreter/in bevollmächtigt, das Stimmrecht in allen Abstimmun- gen der Zweiten Gläubigerversammlung ohne Weisungenauszuüben.

Der/Die Bevollmächtigte darf mein/unser Stimmrecht in der Zweiten Gläubigerver- sammlungen in allenAbstimmungen ohne Weisungenausüben.

Sofern Sie beabsichtigen, dem/der Bevollmächtigte/n für alle oder einzelne Abstimmungen Weisungen zu erteilen, wird empfohlen, in der Zeile oben keine Markierung zu setzen, sondern stattdessen in der nachfolgenden Liste der Abstimmungen und Abstimmungsmöglichkeiten durch Ankreuzen einzelne Weisungen zu erteilen bzw. zu markieren, dass im Einzelfall keine Weisung erteilt wird.

BESCHLUSSGEGENSTÄNDE

Ja

Nein

  1. Änderung der Laufzeit und der

Verzinsung der Anleihe

Beschlussvorschlag

der

Emittentin

(Abschnitt B, Ziff. I. der Einladung)

II. Ergänzung

der

Anleihebe-

dingungen

um

eine

weitere

Ausnahme

von

der

Negativ-

verpflichtung

Beschlussvorschlag

der

Emittentin

(Abschnitt B, Ziff. II. der Einladung)

Enthaltung

Keine

Weisung für

diese

Abstimmung

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III.

Ermächtigung

des

Sicherheiten-

treuhänders und des Gemein-

samen Vertreters zur Änderung des

Kontoverpfändungsvertrags

Beschlussvorschlag

der

Emittentin

(Abschnitt B, Ziff. III. der Einladung)

IV.

Verzicht auf Kündigungsrechte im

Falle einer verfehlten Zahlungs-

verpflichtung,

einer

Zahlungsein-

stellung, einer Insolvenz oder einer

Liquidation

einer

Wesentlichen

Tochtergesellschaft

Beschlussvorschlag

der

Emittentin

(Abschnitt B, Ziff. IV. der Einladung)

GENERELLE WEISUNG

Ja

Nein

Soweit oben nicht anders angegeben,

weise(n)

ich/wir

den/die

Bevollmächtigte/n an, zu

sämtlichen

Beschlüssen immer so abzustimmen,

wie es die Emittentin empfiehlt.

Das bedeutet

insbesondere,

dass

ich/wir

den/die

Bevollmächtigte/n

anweisen,

zu

allen

Tagesordnungspunkten

für

die

angekündigten

Beschlussvorschläge

der Emittentin zu stimmen, soweit

oben nichts anderes angegeben ist.

Diese Weisung gilt jeweils auch für

Modifikationen

der

angekündigten

Beschlussvorschläge,

wenn

die

Emittentin die Zustimmung dazu vor

oder

während

der

Gläubigerversammlung

den

Gläubigern empfiehlt.

Diese Weisung gilt zudem für

sämtliche

angekündigte

und

nicht

angekündigte

Gegenstände

der

Tagesordnung

und

Verfahrensbeschlüsse.

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Ort / Datum

Unterschrift

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Rechtliche Hinweise zur Vollmachtserteilung:

  1. Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten sei- ner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG).
  2. Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB. Die Verwendung dieses Formulars zur Erteilung der Vollmacht sowie etwaiger Weisungen ist nicht zwingend.
  3. Die Vollmachtserteilung ist spätestens unmittelbar vor Beginn der Zweiten Gläubigerver- sammlung in Textform (§ 126b BGB) nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte gelten die Voraussetzungen der rechtzeitigen Anmeldung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung sowie die Voraussetzungen für den Nachweis der Teilnah- meberechtigung entsprechend der Ausführungen in der Einberufung zur Zweiten Gläubi- gerversammlung.
  4. Die Anleihegläubiger werden gebeten, eine unterzeichnete Vollmacht für die Vertreter zu- sammen mit den zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung erforderlichen Unterlagen möglichst bereits zeitgleich mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Zweiten Gläubiger- versammlung in Textform (§ 126b BGB) per Post oder per E-Mail an folgende Adresse zu senden:

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: versammlung@linkmarketservices.de

Etwaige Weisungen an den/die Bevollmächtigte/n sind für den/die Bevollmächtigte/n be- stimmt und an diese/n in Textform (§ 126b BGB) zu senden.

5. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gilt die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Die Emittentin nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Anleihe- gläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung sehr ernst. Im Folgenden möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren. Die Emittentin ver- arbeitet zur Verwaltung der Anleihe und der anstehenden Gläubigerversammlung die fol- genden Datenkategorien von Ihnen: Kontaktdaten, Anzahl und Gesamtnennbetrag der von Ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu Ihrem depotführenden Insti- tut, Depotnummer; ggf. Daten zu einem von Ihnen benannten Vertreter. Die Emittentin verarbeitet diese Daten ausschließlich, um die Verträge über die Schuldverschreibung zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und um gesetzliche Pflichten (z. B. aus dem Schuld- verschreibungsgesetz) zu erfüllen. Wir speichern Ihre Daten solange dies durch gesetzli- che Vorschriften (aus dem Steuerrecht und Schuldverschreibungsgesetz) vorgegeben ist. Ihre oben genannten Daten werden von der Link Market Services GmbH im Auftrag der Emittentin empfangen und ggf. an die Emittentin sowie weitere Dienstleister, Rechtsan- wälte und Steuerberater weitergeleitet, welche die Emittentin bei der Organisation der an- stehenden Stimmabgabe unterstützen. Die Emittentin ist für die Verarbeitung Ihrer perso- nenbezogenen Daten verantwortlich. Sie können uns kontaktieren, wenn Sie Auskunft

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über die gespeicherten Daten haben möchten, ein anderes Betroffenenrecht (etwa die Be- richtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Datenherausgabe) geltend machen möchten oder der weiteren Nutzung Ihrer Daten widersprechen möchten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die Emittentin, auch zu den Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Rechten und den Möglichkeiten uns zu kontaktieren, finden Sie in unseren detaillierten Datenschutzhinweisen unter https://www.singulus.com/de/daten- schutzbestimmungen.

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Singulus Technologies AG published this content on 03 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 May 2024 07:26:03 UTC.