DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Energy AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) - Erwerb eigener Aktien - 9. Zwischenmeldung
Siemens Energy AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

30.11.2020 / 17:08
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien - 9. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 23. November 2020 bis einschließlich 29. November 2020 wurden insgesamt Stück 139.850 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Energy AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 9. September 2020 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 28. September 2020 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

RückkauftagAggregiertes Volumen in StückGewichteter Durchschnittskurs
23.11.2020 40.200 24,8594
24.11.2020 - -
25.11.2020 - -
26.11.2020 39.500 25,3002
27.11.2020 60.150 24,9134
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Energy AG veröffentlicht (www.siemens-energy.com/aktienrueckkauf).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. September 2020 bis einschließlich 29. November 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 13.341.904 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Energy AG erfolgt durch ein von der Siemens Energy AG beauftragtes Institut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Das Institut wird abhängig von der Kursentwicklung der Siemens Energy Aktien künftig Aktien im Wert von maximal EUR 7 Mio. (statt wie bisher maximal EUR 5 Mio.) pro Handelstag zurückkaufen.

München, 30. November 2020

Siemens Energy AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Energy AG
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81739 München
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Internet: www.siemens-energy.com

 
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