21.03.14| Sedo Holding AG: Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln

Köln, 21. März 2014 - Das Handelsregister des Amtsgerichts Köln hat heute den Beschluss der Hauptversammlung der Sedo Holding AG vom 03. Februar 2014 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Sedo Holding AG (Minderheitsaktionäre) auf die United Internet Ventures AG, Montabaur (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 2,77 je Aktie in das Handelsregister Sedo Holding AG eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Sedo Holding AG auf die United Internet Ventures AG übergegangen.

Die Notierung der Aktie der Sedo Holding AG wird in Kürze eingestellt.



weitergeleitet durch