Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in jeweils gültiger Fassung im Geschäftsjahr 2023 nicht vollständig entsprochen wurde und auch zukünftig nicht vollständig entsprochen werden wird.
Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Readcrest Capital AG den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfang entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (mit Ausnahme der gesetzlich verpflichtenden Bildung des Prüfungs- ausschusses), die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie die vom Kodex empfohlenen verkürzten Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht.
Hamburg im April 2024
Readcrest Capital AG
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Readcrest Capital AG published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 08:02:05 UTC.