Swisscom reicht Gesuch für Kraftloserklärung der nicht angedienten PubliGroupe-Aktien ein

Lausanne, 19. September 2014 - PubliGroupe wurde heute informiert, dass Swisscom aufgrund der Beteiligung von über 98%, die während des öffentlichen, am 5. September abgeschlossenen Übernahmeangebots erworben wurde, die Kraftloserklärung der sich noch im Publikum befindenden PubliGroupe-Aktien beim Kantonsgericht Waadt beantragt hat.

Swisscom hatte dieses Vorgehen bereits im Prospekt des öffentlichen Kaufangebotes sowie in den Medienmitteilungen vom 29. August respektive 5. September 2014 angekündigt. Das Verfahren wird voraussichtlich ca. 5 bis 6 Monate dauern, anschliessend werden die nicht angedienten Aktien kraftlos erklärt. Die Minderheitsaktionäre werden mit CHF 214 pro Aktie entschädigt, was dem Angebotsbetrag entspricht.


Medienmitteilung (PDF)



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