Swisscom hatte dieses Vorgehen bereits im Prospekt des öffentlichen Kaufangebotes sowie in den Medienmitteilungen vom 29. August respektive 5. September 2014 angekündigt. Das Verfahren wird voraussichtlich ca. 5 bis 6 Monate dauern, anschliessend werden die nicht angedienten Aktien kraftlos erklärt. Die Minderheitsaktionäre werden mit CHF 214 pro Aktie entschädigt, was dem Angebotsbetrag entspricht.
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