Lausanne 30 März 2015 Mit Urteil vom 3. März 2015 hat die Zivilkammer des Kantonsgerichts Waadt (Cour civile du Tribunal Cantonal) die im Publikum verbliebenen Aktien der PubliGroupe gemäss Art. 33 BEHG für kraftlos erklärt. Dieses Urteil ist rechtskräftig und vollstreckbar und erfolgte aufgrund eines von Swisscom eingereichten Gesuchs. Swisscom hält seit dem 5. September 2014, dem Vollzugsdatum ihres öffentlichen Angebots für alle Aktien der PubliGroupe, über 98% der Aktien.

Die Inhaber der kraftlos erklärten Aktien werden eine Entschädigung von CHF 214.- pro Aktie erhalten, d.h. einen identischen Betrag zum Preis des öffentlichen Kaufangebots. Die Zahlung erfolgt durch die Depotbanken. Da die Kotierung der PubliGroupe Aktien ihren Sinn verloren hat, hat die SIX Swiss Exchange dem Antrag auf Dekotierung von PubliGroupe, welche am 13. April 2015 stattfinden wird, stattgegeben. Der letzte Handelstag ist der 10. April 2015.

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