Unabhängiger Untersuchungsbericht schafft Klarheit

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EQS-Ad-hoc: poenina holding ag / Schlagwort(e): Sonstiges
Unabhängiger Untersuchungsbericht schafft Klarheit

08.12.2021 / 19:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Im Zuge der Freistellung des ehemaligen CEO der poenina holding ag hatte der
Verwaltungsrat am 17. August 2021 bekannt gegeben, eine unabhängige externe
Untersuchung einzuleiten. Die Freistellung erfolgte aufgrund eines
Strafbefehls gegen den ehemaligen CEO. Im Fokus der Untersuchung stand die
Frage, ob möglicherweise ähnliche Straftatbestände auch innerhalb der
poenina Gruppe festzustellen seien. Die Ergebnisse dieser Untersuchung,
welche durch die PricewaterhouseCoopers AG (PwC Schweiz) durchgeführt wurde,
liegen nun vor. Die Untersuchung zeigt, dass keine Transaktionen zwischen
Poenina und den im Strafbefehl aufgeführten Parteien festzustellen sind.
Ebenso wenig wurden Unregelmässigkeiten identifiziert, welche dem Schema
gemäss dem Strafbefehl gegen den ehemaligen CEO entsprechen. Allerdings
wurde im Zuge der Untersuchung festgestellt, dass Forderungen im
Zusammenhang mit Privatangelegenheiten, die der ehemalige CEO nach dem
Börsengang nicht konsequent vom Unternehmen losgelöst hat, aufgelaufen sind.
Der Verwaltungsrat von Poenina hat umgehend Schritte zur Behebung dieser
Altlasten eingeleitet. Zudem sollen die internen Prozesse so angepasst
werden, dass sich Ähnliches in Zukunft nicht wiederholen kann. Die
Ergebnisse der externen Untersuchung haben keinen Einfluss auf die
Finanzlage der poenina holding ag. Das Management rechnet nach wie vor mit
einer Steigerung des Gewinns pro Aktie im Geschaftsjahr 2021 gegenuber
Vorjahr.

Im Zuge des Strafbefehls gegen den freigestellten ehemaligen CEO hat der
Verwaltungsrat der poenina holding ag eine unabhängige externe Untersuchung
eingeleitet. Der amtierende Verwaltungsratspräsident, Marco Syfrig, trat wie
angekündigt im Zusammenhang mit der Untersuchung in den Ausstand. Die
Untersuchung erfolgte durch das Prüfungs- und Beratungsunternehmen PwC
Schweiz. Mit der Ankündigung dieser Untersuchung im letzten August versprach
der Verwaltungsrat, die Ergebnisse transparent zu veröffentlichen. Dieses
Versprechen löst er nun ein. Der Untersuchungsbericht (pdf, 181 KB), der dem
Verwaltungsrat heute vorgelegt wurde, ist ab sofort auf der Poenina Website
für alle Interessierten verfügbar.

Der Verwaltungsgrat nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass innerhalb der
poenina Gruppe keine Transaktionen und Unregelmässigkeiten nach dem Muster
des Strafbefehls gegen den ehemaligen CEO festzustellen sind. Insbesondere
wurden in den Buchhaltungsdaten auch keine Transaktionen mit den im
Strafbefehl genannten Parteien identifiziert. «Auch wenn wir keine konkreten
Verdachtsmomente hatten, sind wir froh, dass wir dank der unabhängigen
Untersuchung nun restlos Klarheit haben. Das schulden wir nicht nur unseren
Aktionärinnen und Aktionären, sondern auch all unseren Mitarbeitenden, die
täglich grosse und ehrliche Arbeit leisten», sagt Willy Hüppi, Mitglied des
Verwaltungsrats der poenina holding ag.

Verwaltungsrat zieht Konsequenzen aus Altlasten
Trotz der Entlastung möglicher Verdachtsmomente zeigte die Untersuchung
weiter, dass Privatangelegenheiten des ehemaligen CEO nach dem Börsengang im
Jahr 2017 nicht konsequent vom Unternehmen losgelöst wurden und in diesem
Zusammenhang Forderungen aufgelaufen sind. Die Privatangelegenheiten
umfassten die Abrechnung einer Reinigungskraft über die Firma sowie die
Anstellungsmodalitäten der Ehefrau des ehemaligen CEO. Der Bericht kommt zum
Schluss, dass trotz geleisteter Rückzahlungen noch offene Forderungen
gegenüber dem ehemaligen CEO in Höhe von rund CHF 273'600 bestanden. Der
Verwaltungsrat hat umgehend nach Feststellung im Rahmen der
Untersuchungsarbeiten den offenen Betrag in Rechnung gestellt. Dieser wurde
vom ehemaligen CEO bereits in vollem Umfang bezahlt.

«Wir haben auf Basis der Untersuchungsergebnisse feststellen müssen, dass
offenbar nicht in allen Bereichen des Unternehmens der Übergang vom
Privatunternehmen zum börsenkotierten Unternehmen konsequent vollzogen
wurde. Der Verwaltungsrat stellt auch selbstkritisch fest, dass er hier
genauer hätte hinschauen müssen. Damit sich das nicht wiederholen kann,
haben wir ein entsprechendes Massnahmenpaket beschlossen», sagt Willy Hüppi.

Zu den Massnahmen gehören, dass künftig Arbeitsverhältnisse von Personen,
die Verwaltungsräten oder dem Management nahestehen, jährlich durch die
Revisionsgesellschaft auf einen Drittvergleich zu prüfen sind. Zur
Optimierung der Führungs- und Kontrollstrukturen sollen die
Governance-Richtlinien unter der Federführung des Verwaltungsrats ausgedehnt
werden. Dazu zählen beispielsweise die Durchführung regelmässiger interner
Audits.

Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass mit den getroffenen Massnahmen die
Lehren gezogen und die notwendigen Weichen für die Zukunft gestellt sind.

Der bisher veröffentlichte Ausblick gilt nach wie vor unverändert: Das
Management rechnet mit einer Steigerung des Gewinns pro Aktie im
Geschaftsjahr 2021 gegenuber Vorjahr.


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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    poenina holding ag
                   Vega-Strasse 3
                   8152 8152
                   Schweiz
   Telefon:        058 733 90 90
   E-Mail:         poenina@poenina.ch
   Internet:       www.poenina.ch
   ISIN:           CH0122527648
   Börsen:         SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:    1255719



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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