PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen

ISIN DE0006925001

Wertpapierkennnummer 692500

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

der

PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen,

ein, die am

Montag, den 17. Juli 2023, um 10:00 Uhr (MESZ),

im

Mövenpick Hotel Frankfurt City, Den Haager Straße 5, 60327 Frankfurt am Main

stattfindet.

Zu weiteren Einzelheiten der Einberufung, insbesondere zu den Voraussetzungen für die Anmeldung, Teilnahme und die Ausübung der Aktionärsrechte, siehe nachfolgend unter "IV. Weitere Angaben zur Einberufung".

Mitteilung gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

A. Inhalt der Mitteilung

A.1.

Eindeutige Kennung des

Ordentliche Hauptversammlung der PITTLER

Ereignisses

Maschinenfabrik Aktiengesellschaft am 17. Juli 2023

(formale Angabe gemäß EU-DVO: PITTLER_oHV2023)

A.2.

Art der Mitteilung

Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

(formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)

B. Angaben zum Emittenten

B.1.

ISIN

DE0006925001

B.2.

Name des Emittenten

PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft

C. Angaben zur Hauptversammlung

C.1.

Datum der

17. Juli 2023

Hauptversammlung

(formale Angabe gemäß EU-DVO: 20230717)

C.2.

Uhrzeit der

10:00 Uhr (MESZ)

Hauptversammlung

(formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC)

C.3.

Art der Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung

(formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)

C.4.

Ort der Hauptversammlung

Mövenpick Hotel Frankfurt City, Den Haager Straße 5,

60327 Frankfurt am Main, Deutschland

(formale Angabe gemäß EU-DVO: Mövenpick Hotel

Frankfurt City, Den Haager Straße 5, 60327 Frankfurt

am Main, Deutschland)

C.5.

Aufzeichnungsdatum

Nachweisstichtag im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG bzw.

(Record Date)

§ 14 Abs. 2 der Satzung der PITTLER Maschinenfabrik

Aktiengesellschaft ist der 26. Juni 2023, 00:00 (MESZ)

(formale Angabe gemäß EU-DVO: 20230625, 22:00 Uhr

UTC)

C.6.

Uniform Resource Locator

https://pittler-maschinenfabrik.de/investor-

(URL)

relations/hauptversammlungen/

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212): Informationen über

  • die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D),
  • die Tagesordnung (Block E) sowie
  • die Angaben der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite einsehbar: [https://pittler-maschinenfabrik.de/investor-relations/hauptversammlungen/]

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  1. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, des gebilligten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Konzerngeschäftsjahr 2022 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.pittler- maschinenfabrik.de/investor-relations/hauptversammlungen/ eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht und erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 28. April 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 2.220.229,44 auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

5. Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf den Vorschlag des Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wird die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf gewählt. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische

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Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ("EU-Abschlussprüferverordnung") auferlegt wurde.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nachfolgend unter

  1. als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 6 im Anschluss an diese Tagesordnung gemeinsam mit dem Prüfungsvermerk abgedruckten und nach § 162 AktG erstellten Vergütungsbericht gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.

Der Vergütungsbericht samt Prüfungsvermerk ist auch über unsere Internetseite unter https://pittler-maschinenfabrik.de/investor-relations/hauptversammlungen/ zugänglich. Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

7. Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen.

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Die Hauptversammlung am 1. September 2021 hatte das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder mit einer deutlichen Mehrheit von 99,82% gebilligt.

Auf der Basis einer umfangreichen Prüfung der Angemessenheit der Ausgestaltung des bestehenden Vergütungssystems hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder anzupassen. Die Maximalvergütung für Vorstandsmitglieder soll auf einen Betrag von maximal EUR 250.000,00 erhöht werden.

Grund für die Anpassung der Maximalvergütung war, dass der Aufsichtsrat aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen mit der Corona-Pandemie, mit gestörten Lieferketten, mit der Inflation, mit den herausfordernden Entwicklungen an den Energiemärkten sowie mit kriegerischen Konflikten zu der Überzeugung gekommen ist, dass das bestehende Vorstandsvergütungssystem flexibler ausgestaltet werden sollte. Hierdurch soll ermöglicht werden, auch bei sich erheblich ändernden Rahmenbedingungen und damit einhergehenden steigenden Anforderungen an die Tätigkeit des Vorstands eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung gewähren zu können.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, das zum 1. Januar 2023 geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das nachfolgend unter III. als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt ist, zu billigen.

Das geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist auch über unsere

Internetseite unter https://pittler-maschinenfabrik.de/investor-relations/ hauptversammlungen/ zugänglich. Das geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

8. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung der PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft (virtuelle Hauptversammlung)

Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.) hat die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich das virtuelle Hauptversammlungsformat als solches in den vergangenen Jahren bewährt hat und die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch künftig virtuell abzuhalten, beibehalten

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Pittler Maschinenfabrik AG published this content on 07 June 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 June 2023 14:54:05 UTC.