Petro Welt Technologies AG

FN 69011 m

ISIN: AT0000A00Y78

Hinweisbekanntmachung

gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz

und

Einberufung der 18. ordentlichen Hauptversammlung

der Petro Welt Technologies AG

Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen.

Die Joma Industrial Source Corp. mit Sitz in den British Virgin Islands, eingetragen unter der BVI Company Number 1769717, hat als Hauptaktionär der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des

  • 1 GesAusG verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin aller nicht von der Joma Industrial Source Corp. oder ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft Petro Welt Holding Limited gehaltenen Aktien, auf den Hauptaktionär Joma Industrial Source Corp. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Diese Beschlussfassung soll im Rahmen dieser ordentlichen Hauptversammlung erfolgen.

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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Wir laden Sie ein zur

18. ordentlichen Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG

am Dienstag, den 27. Juni 2023, um 10:00 Uhr Wiener Zeit

in 1010 Wien, Schubertring 6.

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Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die 18. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 27. Juni 2023 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer nach Maßgabe der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) abzuhalten.

Demgemäß können Aktionäre bei der 18. ordentlichen Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 27. Juni 2023 nicht physisch anwesend sein. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können.

Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Haupt- versammlung können nur durch einen von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Für weiterführende Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu den Aktionärsrechten verweist der Vorstand auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 18. ordentlichen Hauptversammlung ("Teilnahmeinformation") und auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in dieser Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung, die spätestens ab 6. Juni 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pewete.com zugänglich sind.

Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.

Der Vorstand der Petro Welt Technologies AG behält sich ausdrücklich vor, diese ordentliche Hauptversammlung abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten, wenn die verlässliche Durchführung am 27. Juni 2023 nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.

ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Die 18. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig in Echtzeit im Internet übertragen.

Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 27. Juni 2023 ab 10:00 Uhr Wiener Zeit im Internet unter www.pewete.com/hauptversammlung-livestreamverfolgen.

Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ist eine Anmeldung erforderlich. Die Zugangsdaten werden an die teilnahmeberechtigten Aktionäre übermittelt.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle teilnahmeberechtigten Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, von jedem Ort aus mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentationen des Vorstands sowie des Hauptaktionärs, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie die Beschlussfassung zu verfolgen.

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TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate Governance-Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr
  4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr
  5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr
  7. Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 GesAusG und Übertragung aller nicht von der Joma Industrial Source Corp. oder ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft Petro Welt Holding Limited gehaltenen Aktien auf die Joma Industrial Source Corp. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG

GESELLSCHAFTERAUSSCHLUSS - BESCHLUSSVORSCHLAG

Entsprechend dem Verlangen des Hauptaktionärs Joma Industrial Source Corp. schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Petro Welt Technologies AG den Aktionären vor, in der 18. ordentlichen Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 27. Juni 2023 zum

7. Tagesordnungspunkt nachstehenden Beschluss zu fassen:

"Die Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin die Aktien aller Aktionäre der Petro Welt Technologies AG, Wien, FN 69011 m, mit Ausnahme jener des Hauptaktionärs Joma Industrial Source Corp. und seiner mittelbaren Tochtergesellschaft Petro Welt Holding Limited, werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär Joma Industrial Source Corp. übertragen, wobei Joma Industrial Source Corp. den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,20 pro Aktie der Petro Welt Technologies AG zahlt."

Die Barabfindung ist spätestens zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt der Hauptaktionär Joma Industrial Source Corp.

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UNTERLAGEN

Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 6. Juni 2023 auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG unter www.pewete.comabrufbar:

  • Einladung und Tagesordnung (Einberufung)
  • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teil- nahme an der virtuellen Hauptversammlung
  • Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7
  • Jahresabschluss für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
  • Konzernabschluss für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht
  • Bericht des Aufsichtsrats für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr
  • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022
  • Frageformular
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht

Weiters sind folgende Unterlagen gemäß § 3 Abs 5 GesAusG spätestens ab 27. Mai 2023 am Sitz der Gesellschaft bereitgestellt und auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG unter www.pewete.comabrufbar:

  • Entwurf des Beschlussantrags über den Ausschluss gemäß § 3 Abs 5 Z 1 GesAusG
  • Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Petro Welt Technologies AG und der Joma Industrial Source Corp. gemäß § 3 Abs 1 GesAusG
  • Bericht der Pro Audito Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Wien, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 3 Abs 2 GesAusG
  • Bericht des Aufsichtsrats der Petro Welt Technologies AG gemäß § 3 Abs 3 GesAusG
  • Gutachten der Grant Thornton Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien
  • Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022
  • Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie Corporate Governance Berichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022

Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 18. ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 17. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

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Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß

  • 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis spätestens 22. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege zugehen muss:

1. Übermittlung der Depotbestätigung in Textform gemäß § 16.2 der Satzung:

Telefax:

+43 (1) 8900 500 50

E-Mail:

anmeldung.pewete@hauptversammlung.at

(Depotbestätigung als eingescannter Anhang in TIF oder PDF-Format)

2. Übermittlung in Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung):

Per Post oder Boten:

Petro Welt Technologies AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per SWIFT:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599)

(unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts durch Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

DEPOTBESTÄTIGUNG

Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC);
  • Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78;
  • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
  • den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 17. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

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Petro Welt Technologies AG published this content on 26 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 May 2023 09:00:25 UTC.