Neschen AG: Amtsgericht Bückeburg bestellt Sachverständigen zur Prüfung von
Schadensersatzansprüchen gegen Insolvenzverwalter Geiwitz

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DGAP-Ad-hoc: Neschen AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Neschen AG: Amtsgericht Bückeburg bestellt Sachverständigen zur Prüfung von
Schadensersatzansprüchen gegen Insolvenzverwalter Geiwitz

21.12.2020 / 16:15 CET/CEST
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Berlin, 20.12.2020
Neschen AG Bückeburg
WKN: 502130
ISIN: DE0005021307

Ad Hoc Mitteilung:

Amtsgericht Bückeburg bestellt Sachverständigen zur Prüfung von
Schadensersatzansprüchen gegen Insolvenzverwalter Geiwitz

Mit Beschluss vom 11.12.2020, der dem Vorstand am 19.12.2020, 21:00 Uhr,
bekannt gegeben wurde, hat das Amtsgericht Bückeburg auf Anregung eines
Gläubigers der insolventen Gesellschaft Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer
Eckert, Hannover, zum Sachverständigen bestellt. Der Sachverständige soll
prüfen, ob Schadensersatzansprüche der Masse gegen den Insolvenzverwalter
Arndt Geiwitz bestehen, weil dieser a) mit der Fa. Sandton im Verfahren vor
dem Landgericht Bückeburg einen Vergleich geschlossen und die Masse zur
Zahlung von 9,5 Mio. Euro verpflichtet und b) das schuldnerische Unternehmen
zu einem Preis von 11,5 Mio. Euro an den Investor Blue Cap veräußert hat.
Nach dem Inhalt des Gerichtsbeschlusses hat Insolvenzverwalter Geiwitz auf
die Einrede der Verjährung verzichtet, so dass nach Angaben des Gerichts von
der kostenträchtigen Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zunächst
abgesehen und etwaige Ansprüche durch einen erfahrenen Gutachter geprüft
werden können.

Alexander Eichner, Vorsitzender des Aufsichtsrates


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Neschen AG
                   c/o transition-manager, Kurfürstendamm 217
                   10719 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0) 30-893 769 45
   Fax:            +49 (0) 30-893 769 48
   E-Mail:         frontoffice@transition-manager.com
   Internet:       -
   ISIN:           DE0005021307
   WKN:            502130
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),
                   Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
                   Stuttgart
   EQS News ID:    1156731



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