MS Industrie AG

München

ISIN DE0005855183

Eindeutige Kennung des Ereignisses: MSAG072023HV

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 4. Juli 2023

um 13:00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 12:30 Uhr),

im Literaturhaus, Salvatorplatz 1, 80333 München

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Mindestinformationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 Blöcke A bis C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

Art der Angabe

Beschreibung

A. Inhalt der Mitteilung

1. Eindeutige Kennung des

MSAG072023HV

Ereignisses

2. Art der Mitteilung

Einladung zur Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: NEWM]

B. Angaben zum Emittenten

1. ISIN

DE0005855183

2. Name des Emittenten

MS Industrie AG

C. Angaben zur Hauptversammlung

1. Datum der Hauptversammlung

04.07.2023

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

20230704]

2. Uhrzeit der Hauptversammlung

13:00 Uhr (MESZ)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

11:00 UTC]

3. Art der Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: GMET]

4. Ort der Hauptversammlung

Literaturhaus, Salvatorplatz 1, 80333 München, Deutschland

5. Aufzeichnungsdatum

13.06.2023, 00:00 Uhr (MESZ)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:

20230612]

6. Uniform Resource Locator (URL)

https://www.ms-industrie.de/investor-relations/hauptversammlung/

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I.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MS Industrie AG, des

gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuches.

Die Unterlagen für die MS Industrie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 sind im Internet unter https://www.ms-industrie.de/investor-relations/hauptversammlung/zugänglich. Ferner werden die genannten Unterlagen dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2022.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der MS Industrie AG zum

31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.445.222,87 auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

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6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Nach § 120a Abs. 4 Aktiengesetz hat die Hauptversammlung über die Billigung des gemäß

  • 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr Beschluss zu fassen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 6 in Abschnitt II. ("Ergänzende Informationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten") im Anschluss an die Tagesordnung wiedergegebene, gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.

Die Anlage ist Bestandteil dieser Tagesordnung.

Der Vergütungsbericht ist auch im Internet unter https://www.ms-industrie.de/investor- relations/hauptversammlung/ zugänglich und kann dort auch eingesehen werden.

7. Beschlussfassung über Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Say-on-Pay)

Nach § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen.

Die Hauptversammlung der MS Industrie AG hat am 1. Juli 2021 über das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder Beschluss gefasst. Dieses Vergütungssystem soll auf Grund der Verlängerung der Vorstandsverträge neu gefasst werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 in Abschnitt II. ("Ergänzende Informationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten") im Anschluss an die Tagesordnung wiedergegebene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 01.01.2023 zu billigen.

Die Anlage ist Bestandteil dieser Tagesordnung.

8. Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Dementsprechend sind alle Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft neu zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

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Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils an. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat nach Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex am 11.05.2023 beschlossen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

  1. Herrn Karl-Heinz Dommes, Geschäftsführer der PMB Vermögensmanagement GmbH, Balingen, Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft Loßburg GmbH & Co. KG, Loßburg, Wohnort: Hausen am Tann
  2. Herrn Reto A. Garzetti, Geschäftsführer der SE Swiss Equities AG, Zürich (Schweiz), Wohnort: Zürich (Schweiz)
  3. Frau Silke Bader, selbstständige Rechtsanwältin, Wohnort: München

sowie als Ersatzmitglied für alle vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder

  1. Herrn Josef Kleebinder, Senior Partner der Advicum Consulting GmbH, Wien (Österreich), Wohnort: Wien (Österreich)

im Wege der Einzelwahl bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Im Fall seiner Wahl soll Herr Karl-Heinz Dommes den Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden.

Zu den Empfehlungen in C.13 des Deutschen Corporate Govenrnance Kodex wird erklärt, dass zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der MS Industrie AG, deren Konzerngesellschaften, den Organen der MS Industrie AG oder einem wesentlich an der MS Industrie AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde und somit alle Kandidaten als unabhängig betrachtet werden.

Die Vorgeschlagenen sind Mitglieder folgender weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Herr Reto A. Garzetti:

  • Präsident des Verwaltungsrates der Peach Property Group, Zürich (Schweiz),
  • Präsident des Verwaltungsrates der AGI AG für Isolierungen und Brandschutz, Dällikon/Zürich (Schweiz),
  • Mitglied des Verwaltungsrates der Südpack Medica AG, Baar (Schweiz)
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Südpack Verpackungen GmbH & Co. KG, Ochsenhausen

Die übrigen vorgeschlagenen Personen sind keine Mitglieder weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichts- oder Kontrollgremien.

Herr Karl-Heinz Dommes, als unabhängiges Mitglied, verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Herr Reto Garzetti , als unabhängiges Mitglied, verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Nähere Angaben zu den Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten der vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der MS Industrie AG (www.ms-industrie.de/vorstand- aufsichtsrat) eingestellten Lebensläufen und dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats zu entnehmen.

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MS Industrie AG published this content on 24 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 May 2023 18:20:34 UTC.