ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG

Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates

der Ming Le Sports AG, Heidelberg,

zu den Empfehlungen der Regierungskommission

Deutscher Corporate Governance Kodex

(in der Fassung vom 28. April 2022)

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Ming Le Sports AG hatten zuletzt mit Beschluss vom 22. Februar 2022 erklärt, dass sie die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Dezember 2019 zukünftig nicht mehr anwenden werden. Diese Auffassung vertreten Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor. Mit Beschluss vom

  1. März 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die er am 28. April 2022 in Form einer geänderten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt hat, die
  1. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, nicht nachzukommen.

Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Ming Le Sports AG, daher wird auch für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat auch durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Heidelberg, im März 2023

Der Vorstand:

Für den Aufsichtsrat:

gez. Andreas Danner

gez. Rolf Birkert

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Ming Le Sports AG published this content on 20 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 March 2023 10:26:03 UTC.