Ordentliche Hauptversammlung 2024

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären

Nachfolgend finden Sie alle zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären i. S. d. §§ 126, 127 Aktiengesetz zu den Punkten der Tagesordnung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group AG am 8. Mai 2024.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

ein bis zum Ablauf des 23. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangener, nach §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihm kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den in der Einberufung beschriebenen Wegen ausgeübt werden. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht im Aktienregister als Aktionär der Gesellschaft eingetragen ist und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Nachfolgend finden Sie in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs die an uns übermittelten, zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie gegebenenfalls weitere von uns zugänglich gemachte Anträge von Aktionärinnen und Aktionären. Anträge und Wahlvorschläge, die sich nicht in der Ablehnung eines Verwaltungsvorschlags erschöpfen, sind dabei mit Großbuchstaben gekennzeichnet.

Wenn Sie so gekennzeichnete Anträge und Wahlvorschläge unterstützen oder ablehnen wollen, können Sie auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übermittelten bzw. auf unserer Homepage abrufbaren Antwortbogen oder über das InvestorPortal bei dem jeweiligen Antrag bzw. Wahlvorschlag Ihr Votum abgeben. Weil der Antrag bzw. Wahlvorschlag gegebenenfalls nicht zur Abstimmung kommt, wenn der jeweilige Verwaltungsvorschlag die erforderliche Mehrheit erreicht oder der antragstellende Aktionär nicht im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, versäumen Sie bitte nicht, auch beim entsprechenden Tagesordnungspunkt abzustimmen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die sich in der Ablehnung der Verwaltungsvorschläge erschöpfen, sind nicht mit Buchstaben versehen. Diese Anträge bzw. Wahlvorschläge können Sie unterstützen, indem Sie beim jeweiligen Tagesordnungspunkt mit "Nein" votieren erteilen.

Die Anträge, Wahlvorschläge und Begründungen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen sowie Verweise auf Webseiten Dritter wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt.

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Herr Horst Schilling, Rödental

Gegenantrag zur Mercedes-Benz Group AG Hauptversammlung.

i. S. d. §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz zu den Punkten der Tagesordnung der Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group AG am 08. Mai 2024.

2. Virtuelle Durchführung der Hauptversammlung

Die Durchführung einer "Ordentlichen virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre ist ein "Armutszeugnis" für die Aktionärskultur".

Was während der Pandemie noch Verständnis bei den Aktionären und Aktionärinnen fand - sollte eigentlich in normalen Zeiten der Vergangenheit angehören.

Der Rückversicherungsriese Munich Re hat auf Anfrage bestätigt seine Hauptversammlung am 25. April 2024 in Präsenz durchzuführen.

Im Jahr 2023 setzten 28 der 38 im Dax notierten deutschen Unternehmen auf eine virtuelle Hauptversammlung. Wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in ihrem HV-Report 2023 feststellte, funktionierte die Technik dabei nicht immer reibungslos. Die Aktionärsschützer protokollierten zahlreiche Bild- und Tonstörungen, wodurch sich manche Hauptversammlung stark in die Länge zogen. So habe die digitale HV der Convestro AG aufgrund mehrerer Unterbrechungen eine Länge von rund neuneinhalb Stunden erreicht. Virtuelle Hauptversammlungen haben laut DSW nicht dazu geführt, dass mehrere Aktionäre ihr Recht auf Mitsprache nutzen. Die Teilnehmerzahl sei seit Beginn der Corona-Maßnahmen rückläufig. Anders als die großen deutschen Aktiengesellschaften hielten die meisten Unternehmen aus dem MDax und SDax ihre Hauptversammlungen 2023 nicht virtuell, sondern wie gewohnt in Präsenz ab.

Eine Befürchtung von Janne Werning, Leiter ESG Capital Markets & Stewardship bei der Fondsgesellschaft Union Investment:

Nach dem Ende der Coronapandemie werde sich unter den Unternehmen die Spreu vom Weizen trennen. Aktionärsfreundliche Unternehmen würden wieder eine "Generaldebatte mit physischer Präsenz der Aktionäre" zulassen.

"Die anderen Unternehmen werden sich auf blutleere, rein virtuelle Formate mit geringem Konfliktpotenzial zurückziehen."

Experten sehen darin die Gefahr, dass die wichtige Rolle der Aktionäre als Korrektiv für das Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat dadurch geschwächt wird.

Ist die Durchführung einer "Ordentlichen virtuellen Hauptversammlung ohne physiche Präsenz der Aktionäre" die Wertschätzung des Vorstands und Aufsichtsrats der Mercedes- Benz Group AG gegenüber ihren Aktionären und Aktionärinnen?

Wie hatte Janne Werning, Leiter ESG Capital Markets & Stewardship bei der Fondsgesellschaft Union Investment so treffend gesagt - ich zitiere:

"Die anderen Unternehmen werden sich auf blutleere, rein virtuelle Formate mit geringem Konfliktpotenzial zurückziehen."

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat die Pflicht, den Vorstand im Interesse der Aktionäre und des Unternehmens zu überwachen. (Aktionärsfreundliche Unternehmen würden wieder eine

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"Generaldebatte mit physischer Präsenz der Aktionäre" zulassen). Dieser Pflicht kommt der Aufsichtsrat nicht nach.

Ich bitte die Aktionärinnen und Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG, besonders Belegschaftsaktionäre, die sich für Nachhaltigkeit und einen langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen, und vor allem die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DWS und die Fondsgesellschaft Union Investment im Interesse ihrer Kunden sich den Antrag anzuschließen.

Die Organe der AG bitte ich, meine fristgerecht eingereichten Gegenanträge nach dem AktG §§ 126, 127 ff zugänglich zu machen.

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Mercedes-Benz Group AG published this content on 23 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 April 2024 17:42:04 UTC.