Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

Mercedes-Benz Group AG

Stuttgart

- ISIN DE 000 710 000 0 -

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Mercedes-Benz Group AG

am Mittwoch, dem 8. Mai 2024 um 10:00 Uhr (MESZ).

Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre (nachfolgend jeweils "Aktionäre"1) oder ihrer Bevollmächtigten (mit Aus- nahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Carl Benz-Arena, Mercedesstraße 73d, 70372 Stuttgart.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege der elektronischen Kommunika- tion über das InvestorPortal unter

group.mercedes-benz.com/investorportal

zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten. Unabhängig von einer Anmeldung und der Ausübung von Aktionärsrechten im Wege der elektronischen Zuschaltung wird die Hauptversammlung in voller Länge für im Aktienregister eingetragene Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG und ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton live im InvestorPortal unter group.mercedes-benz.com/investorportal übertragen.

Die Eröffnung der Hauptversammlung, die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann auch die interessierte Öffentlichkeit im Internet unter

group.mercedes-benz.com/hv-2024

verfolgen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt - auch im Wege elektronischer Kom- munikation - ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts- vertreter.

1 Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung für natürliche Personen die männliche Form verwendet. Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtli- chen Identitäten.

2

Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

Inhaltsverzeichnis

ABSCHNITT A

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Mercedes-Benz Group AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2023 - ohne Beschluss
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  5. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers von Zwischenfinanzberichten
  6. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
    1. Dr. Doris Höpke
    2. Dr. Martin Brudermüller
  7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

ABSCHNITT B

Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten (zu Tagesordnungspunkt 6)

ABSCHNITT C

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 (zu Tagesordnungspunkt 7)

3

Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

ABSCHNITT D

Weitere Angaben und Hinweise

  1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
  2. Virtuelle Durchführung der Hauptversammlung
  3. Zugang zum InvestorPortal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung
  4. Anmeldung
  5. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
  6. Verfahren für die Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
  7. Verfahren für die Stimmabgabe durch andere Bevollmächtigte
  8. Letztmöglicher Zeitpunkt für Stimmabgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen
  9. Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
  10. Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rederecht, Auskunftsrecht, Widerspruch (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und 4, § 127, § 130a, § 131 Abs. 1, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 Aktiengesetz)
    1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
    2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Aktiengesetz
    3. Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 Aktiengesetz
    4. Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 Aktiengesetz
    5. Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
    6. Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 Aktiengesetz
  11. Weitergehende Erläuterungen

4

Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

ABSCHNITT A

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefass- ten Lageberichts für die Mercedes-Benz Group AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handels- gesetzbuches zum Geschäftsjahr 2023. Sie sind einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für die Gesellschaft und den Konzern und der Erklärung zur Unternehmensführung, jedoch mit Ausnahme des Jahresabschlusses der Merce- des-Benz Group AG, im Geschäftsbericht 2023 enthalten. Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss der Merce- des-Benz Group AG für das Geschäftsjahr 2023 sind ab Einberufung der Hauptversammlung unter

group.mercedes-benz.com/hv-2024

zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert. Auf der genannten Internetseite steht auch der Vergütungsbericht zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tages- ordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 6.048.941.390,46 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 5,30 €

je dividendenberechtigter Stückaktie

5.517.122.921,70 €

Einstellung in Gewinnrücklagen

531.818.468,76 €

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptver- sammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 14. Mai 2024.

Ein Teilbetrag von 153.015.547,40 € des zur Einstellung in die Gewinnrücklagen vorgeschlagenen Betrages entfällt auf 28.870.858 eigene Aktien, die am 31. Dezember 2023 unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Da sich die Zahl der unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien aufgrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändern wird, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag un- terbreitet. Dabei werden bei einer unveränderten Dividende von 5,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie der zur Einstellung in die Gewinnrücklagen vorgesehene Teilbetrag des Bilanzgewinns sowie die Gesamtausschüttungssumme entsprechend angepasst.

5

Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers von Zwischenfinanzberichten
    Entsprechend dem der ordentlichen Hauptversammlung 2023 unterbreiteten Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats auf der Grundlage eines gemäß Artikel 16 der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführten Auswahlverfahrens hat bereits die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Mai 2023 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.
    Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischen- finanzberichten für das Geschäftsjahr 2025 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Ge- schäftsjahr 2025 zu bestellen.
    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlungen an den Aufsichtsrat frei von ungebührlicher Einfluss- nahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) genannten Art auferlegt wurde.
  4. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
    Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 endet die Amtszeit von Dr. Bernd Pischetsrieder als An- teilseignervertreter im Aufsichtsrat.
    Daher ist die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Die Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Der Gesamterfüllung wurde im Hinblick auf die Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung 2024 nicht widersprochen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt sechs Frauen an, jeweils drei auf An- teilseigner- und auf Arbeitnehmerseite. Im Falle der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin Dr. Doris Höpke erhöht sich die Zahl der auf Anteilseignerseite vertretenen Frauen auf vier. Das Mindestanteilsgebot ist damit sowohl zu diesem Zeitpunkt als auch nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt.

6

Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

Mit dem Ende der Amtszeit von Dr. Bernd Pischetsrieder als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit Beendi- gung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 auch seine Bestellung zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Es ist vorge- sehen, dass der Aufsichtsrat im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2024 über die Wahl von Dr. Martin Brudermüller zum Aufsichtsratsvorsitzenden beschließt. Das laufende Mandat von Dr. Martin Brudermüller als An- teilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025. Zur Gewährleis- tung der Stabilität im Aufsichtsratsvorsitz soll in Kenntnis der geplanten Nachfolgeregelung bereits der ordentlichen Hauptversammlung 2024 die Wiederwahl von Dr. Martin Brudermüller als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vor- geschlagen werden, und zwar mit Wirkung erst zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2028.

Auch unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des aktuellen Mandats von Dr. Martin Brudermüller bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 entspricht die vorgeschlagene neue Amtszeit der Praxis der Mercedes- Benz Group AG, Anteilseignervertreter für eine kürzere als die gesetzliche Höchstdauer von fünf Jahren zur Wahl vor- zuschlagen. Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung und seiner anschließenden Wahl zum Aufsichts- ratsvorsitzenden wäre sichergestellt, dass Dr. Martin Brudermüller dem Aufsichtsrat für eine Amtsperiode von vier Jahren als Vorsitzender zur Verfügung steht.

Der nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils mit Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für das Gesamtgremium an. Das Anforderungsprofil sowie der Stand seiner Umsetzung zum 31. Dezember 2023 sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht, die im Internet unter group.mercedes-benz.com/erklaerung-unternehmensfuehrung als separates Dokument und unter group.merce- des-benz.com/hv-2024 als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

  1. Dr. Doris Höpke, Bad Tölz, C-Suite/Senior Advisor und Mediatorin (selbstständig und in Partnerschaft mit Reck- henrich Advisors),
    mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 bis zur Beendigung der Hauptversamm- lung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zur Anteils- eignervertreterin im Aufsichtsrat zu wählen.
  2. Dr. Martin Brudermüller, Mannheim, Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (börsennotiert)
    mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der Hauptversamm- lung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, erneut zum Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zu wählen.

Das Geschäftsjahr, in dem die jeweilige Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

7

Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sind im Anschluss an diese Ta- gesordnung unter Abschnitt B wiedergegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft unter group.mercedes- benz.com/hv-2024 abrufbar und werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu las- sen.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 Aktiengesetz einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2023, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte die Prüfung durch den Abschlussprüfer auch nach inhaltlichen Kriterien. Der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergü- tungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt C wiedergegeben. Er ist auch unter group.mercedes-benz.com/hv-2024 zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

*****

8

Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

ABSCHNITT B

Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

(zu Tagesordnungspunkt 6)

Dr. Doris Höpke, Bad Tölz, Deutschland

C-Suite/Senior Advisor und Mediatorin (selbstständig und in Partnerschaft mit Reckhenrich Advisors) Nationalität: Deutsch

Dr. Doris Höpke wurde 1966 in Georgsmarienhütte (Deutschland) geboren.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück, Hannover und Leiden (Niederlande) schloss sie die juristische Ausbildung mit erstem und zweitem Staatsexamen sowie einer Promotion ab. Zudem erwarb sie einen Masterabschluss in Mediation.

Dr. Doris Höpke begann ihre berufliche Laufbahn 1996 beim HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. als As- sistentin des Ressortvorstands Industriehaftpflichtversicherung. Anschließend übernahm sie beim HDI als Syndikusrechts- anwältin die Verhandlung und Regulierung großer Industriehaftpflichtschäden mit deutschen Firmenkunden weltweit. 1999 trat Dr. Doris Höpke in die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Munich Re) ein, wo sie zunächst als Juristin im Bereich Corporate Risk tätig war. Ab 2001 nahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Projekt- management, als Geschäftsbereichsleiterin Aerospace & Special Services sowie als Presidenta Ejecutiva der Munich Re Sucursal en España, Madrid wahr. Von 2014 bis 2022 war Dr. Doris Höpke Mitglied des Vorstands der Munich Re mit Zustän- digkeit für verschiedene globale Spezialbranchen wie Gesundheit sowie Luft- und Raumfahrt, Agro- und Kreditrisiken sowie ab 2018 für das Ressort Europa und Lateinamerika. Zudem trug sie ab 2017 die Verantwortung für die weltweite Personal- arbeit im Geschäftsfeld Rückversicherung und bekleidete die Funktion der Arbeitsdirektorin.

Seit Mai 2022 ist Dr. Doris Höpke als unabhängige Beraterin tätig. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die persönliche Unter- stützung von Vorständen und Aufsichtsräten sowie die Lösung von Konflikten innerhalb und zwischen Gremien.

Dr. Doris Höpke gehört keinem weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren Kontrollgremium an.

9

Hauptversammlung 2024 Mercedes-Benz Group

Dr. Martin Brudermüller, Mannheim, Deutschland

Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (börsennotiert) - bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024

Nationalität: Deutsch

Dr. Martin Brudermüller wurde 1961 in Stuttgart geboren. Von 1980 an studierte er Chemie an der Universität Karlsruhe und erhielt dort 1985 sein Diplom. Nach der Promotion, die er 1987 in Karlsruhe abschloss, absolvierte er einen Postdoc-Aufent- halt an der University of California, Berkeley, USA.

Dr. Brudermüller begann seine Laufbahn bei BASF 1988 im Ammoniaklabor. Von 1993 bis 1995 arbeitete er im New Business Development/Marketing im Unternehmensbereich Zwischenprodukte. 1995 wechselte er zur BASF Italia Spa, Mailand, als Head of Sales Zwischenprodukte, Pharmachemikalien. Anschließend arbeitete er im Stab des stellvertretenden Vorstands- vorsitzenden und wurde von 1999 an Director für die Produktion fettlöslicher Vitamine im Unternehmensbereich Feinchemie.

2001 bis 2003 war er Senior Vice President der Zentraleinheit Strategische Planung und von 2003 bis 2006 President des Unternehmensbereichs Functional Polymers. Dr. Brudermüller war ab Mai 2011 stellvertretender Vorstandsvorsitzender und von Mai 2015 bis Januar 2021 Chief Technology Officer (CTO) der BASF SE. Er ist bereits seit dem Jahr 2006 Mitglied des Vorstands und war währenddessen auch für die Region Asien-Pazifik mit Sitz in Hongkong sowie für den Bereich Performance Materials verantwortlich. Seit 2018 ist er Vorsitzender des Vorstands der BASF SE und aktuell verantwortlich für die Bereiche Corporate Legal, Compliance, Tax & Insurance, Corporate Development, Corporate Communications & Government Relations, Corporate Human Resources und Corporate Investor Relations. Er treibt die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstra- tegie des Unternehmens voran. Dr. Brudermüller wird mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024 als Mitglied und Vorsitzender aus dem Vorstand der BASF SE ausscheiden.

Dr. Martin Brudermüller ist Mitglied in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kon- trollgremien:

  • Mercedes-BenzAG
  • Accenture Plc, Dublin, Irland (börsennotiert)

Die Lebensläufe der Kandidaten stehen auch im Internet unter group.mercedes-benz.com/hv-2024 zur Verfügung.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind die vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und stehen in keiner weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Mercedes-Benz Group AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Mercedes-Benz Group AG oder einem we- sentlich an der Mercedes-Benz Group AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten zudem vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

*****

10

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Mercedes-Benz Group AG published this content on 16 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 April 2024 06:31:01 UTC.