INFORMATION DER MENSCH UND MASCHINE SOFTWARE SE AN IHRE AKTIONÄRE ZUR

WAHLMÖGLICHKEIT, DIE DIVIDENDE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 AUSSCHLIEßLICH IN BAR

ODER TEILWEISE IN BAR UND TEILWEISE IN FORM VON AKTIEN DER MENSCH UND MASCHINE

SOFTWARE SE ZU ERHALTEN

Dier ordentlichen Hauptversammlung der Mensch und Maschine Software SE am 8. Mai 2024 wirdhatunter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023) vorgeschlagen,eine Dividende in Höhe von EUR 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie zu beschließenbeschlossen. Nach diesem Beschluss wird dDiese Dividende soll, vorbe- haltlich der Zustimmung der Hauptversammlung, nach Wahl der Aktionäre (i) ausschließlich in bar oder (ii) teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der Mensch und Maschine Software SE (die Leistung der Dividende teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien: die "Aktiendividende") ge- leistet werden. Das Dokument, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden und das nach Art. 1 Abs. 4 lit. h) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 ("Prospekt-VO") von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot be- freit, ist auf der Internetseite der Mensch und Maschine Software SE (www.mum.de/hv2024) veröffent- licht. Die nachfolgenden Informationen ersetzen dieses Dokument nicht. Sie beantworten vielmehr ergänzend mögliche Fragen unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der Möglichkeit, Dividenden als Aktiendividende zu erhalten. Vor einer möglichen Anlageentscheidung sollte jeder potenzielle Interes- sent das vorgenannte Dokument sowie die darin genannten weiteren Unterlagen sorgfältig lesen.

Was muss ich tun, um meine Dividende aus- schließlich in bar zu erhalten?

Was muss ich tun, um meine Dividende als Aktiendividende zu erhalten?

Wann erhalte ich die neuen Aktien?

Kann ich meine Dividende ausschließlich in Aktien erhalten?

In diesem Fall brauchen Sie nichts zu tun. Sie erhalten die Bardividende voraussichtlich am 6. Juni 2024.

In diesem Fall müssen Sie dies voraussichtlich bis spätestens 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (Mitteleu- ropäische Sommerzeit - "MESZ") während der üblichen Geschäftszeiten Ihrer depotführenden Bank mitteilen. Dazu verwenden Sie bitte den Ihnen hierfür von Ihrer depotführenden Bank zur Verfügung gestellten Vordruck.

Sie werden die neuen Aktien voraussichtlich am 6. Juni 2024 erhalten.

Nein. Von dem Dividendenanspruch in Höhe von EUR 1,65 pro Stückaktie unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 0,47 nicht Ihrem Wahlrecht und wird mithin an Sie - unabhängig davon, ob Sie sich für die (i) ausschließliche Bardividende oder (ii) für die Aktiendividende entscheiden - nach

- Seite 2 -

Kann ich meine Dividendenansprüche in vol- ler Höhe in die Mensch und Maschine Software SE einlegen?

Bestehen bei der Abwicklung der ausschließ- lichen Bardividende Besonderheiten?

Abzug der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteu- er) in jedem Fall in bar ausgezahlt. Dieser Teilbe- trag in Höhe von EUR 0,47 ("Sockeldividen- denanteil") dient dazu, Ihre mögliche Steuer- pflicht (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszu- schlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des steuerpflichtigen Teils des Dividendenanspruchs in Höhe von EUR 0,47 pro von Ihnen gehaltener Stückaktie zu begleichen.

Dadurch ist gewährleistet, dass Sie auch dann, wenn Sie sich für die Aktiendividende entschei- den, keine Zuzahlung in bar erbringen müssen, um Ihre mögliche Steuerpflicht zu erfüllen. Der jedenfalls in bar an Sie auszuzahlende Betrag beläuft sich, (i) wenn Sie der Kirchensteuer un- terliegen auf rund EUR 0,011 (bei einem Kir- chensteuersatz von 8 %) bzw. auf rund EUR 0,008 (bei einem Kirchensteuersatz von 9 %) pro von Ihnen gehaltener Stückaktie, (ii) wenn Sie nicht der Kirchensteuer unterliegen auf rund EUR 0,035 pro von Ihnen gehaltener Stück- aktie (jeweils der "Steuerliche Restausgleich").1 Nein. Aufgrund des Umstands, dass ein Teilbe- trag in Höhe von EUR 0,47 pro Stückaktie nicht Ihrem Wahlrecht unterliegt, können Sie jeweils nur den anteiligen Dividendenanspruch (der "Wahldividendenanspruch") in die Mensch und Maschine Software SE einlegen.

Ja. Aufgrund der Möglichkeit, die Dividende als Aktiendividende zu erhalten, weist die Abwick- lung der Auszahlung der ausschließlichen Bardi- vidende die folgende Besonderheit auf: Damit Sie auch dann, wenn Sie sich für die Aktiendivi- dende entscheiden, keine neuen Barmittel auf- bringen müssen, um Ihre mögliche Steuerpflicht hinsichtlich des Dividendenanspruchs zu erfüllen,

  • Wir weisen darauf hin, dass der Steuerliche Restausgleich ein gerundeter Wert pro Stückaktie ist. Da die einzubehaltenden Steuern jedoch nicht pro Stückaktie, sondern auf den gesamten Dividendenan- spruch eines Aktionärs berechnet werden, kann es je nach Anzahl der gehaltenen Stückaktien zu entsprechenden Rundungsunterschieden kommen.

- Seite 3 -

Wo bekomme ich das Formblatt (Vordruck) und wo muss ich es abgeben?

Fallen beim Erhalten der Aktiendividende Kosten an?

Kann ich meine Aktien zwischen dem 14. Mai 2024, abends, und dem 6. Juni 2024 verkau- fen? Wer gewährleistet dann, dass ich auf die Aktien, die am 103. Mai 2024, abends, in mei- nem Depot waren, die Dividende bekomme bzw. bei entsprechender Wahl die Aktien?

erhalten Sie, auch wenn Sie Ihre Dividende aus- schließlich in bar erlangen möchten, diese ab- wicklungstechnisch in Form von zwei Geldbu- chungen. Im Rahmen der ersten Buchung erhal- ten Sie den Steuerlichen Restausgleich. Im Rahmen der zweiten Buchung, die wie die erste Buchung voraussichtlich am 6. Juni 2024 erfol- gen wird, erhalten Sie einen Betrag in Höhe von EUR 1,18 netto, also ohne weitere Abzüge, je von Ihnen gehaltener Stückaktie ausbezahlt, da die Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den gesamten Divi- dendenbetrag in Höhe von EUR 1,65 je von Ihnen gehaltener Stückaktie bereits im Rahmen der ersten Buchung einbehalten wurde.

Das Formblatt (Vordruck) werden Sie ab Beginn der Angebotsfrist, voraussichtlich ab dem 14. Mai 2024, bei Ihrer depotführenden Bank erhalten und geben es dort auch wieder ab.

Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer depot- führenden Bank.

Ja, Sie können auch im genannten Zeitraum Ihre bereits vorhandenen Aktien der Mensch und Maschine Software SE veräußern. Der Teil des Dividendenanspruchs, der stets in bar ausgezahlt wird oder in Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Steuerstatus ggf. an die Steuerbehörden abge- führt wird, wird den Depotbanken entsprechend der in Ihrem Depot per 103. Mai 2024 (abends) verbuchten Aktien voraussichtlich am 134. Mai 2024 automatisch und mit gesonderter Kenn- nummer eingebucht. Die Auszahlung der Dividende abzüglich der einzubehaltenden Kapitaler- tragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) wird voraussichtlich am 6. Juni 2024 über die Depotbanken erfolgen.

Der darüber hinausgehende Teil des Dividen- denanspruchs, der in Aktien getauscht werden kann, (Wahldividendenanspruch) wird bereits am 134. Mai 2024 ebenfalls für die in Ihrem Depot per 103. Mai 2024 (abends) verbuchten Aktien

- Seite 4 -

Bis wann kann ich meine Entscheidung, die Dividende ausschließlich in bar oder als Akti- endividende zu erhalten, treffen?

Kann ich meine einmal getroffene Entschei- dung auch widerrufen?

Wie viele anteilige Dividendenansprüche muss ich "eintauschen", um eine Aktie zu bekommen?

bei den Depotbanken mit einer eigenen, von der Aktie abweichenden Kennung automatisch ein- gebucht. Sie erhalten für jede Aktie je einen Wahldividendenanspruch eingebucht.

Voraussichtlich bis spätestens 28. Mai 2024, 24.00 Uhr.

Nein, dies würde zu einem erheblichen Zusatz- aufwand bei den Depotbanken im Rahmen der Abwicklung führen und damit den Gesamtpro- zess verzögern.

Das Umtauschverhältnis zwischen dem Wahldi- videndenanspruch und den neuen Aktien steht noch nicht fest. Wie viele neue Aktien Sie be- kommen, hängt vom Bezugspreis ab. Der Be- zugspreis entspricht dem Referenzpreis, sodann abgerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma, (der "Bezugspreis"). Der Referenzpreis ist der volumengewichtete Durchschnittskurs der Mensch und Maschine Software SE-Aktie im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapier- börse an den letzten fünf Handelstagen vor dem Zeitpunkt der Festsetzung des Bezugspreises, sodann abgerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma (der "Referenzpreis") Dieser Be- zugspreis wird dividiert durch EUR 1,18.

Beispielsfall:

Bei einem fiktiv angenommenen Bezugspreis von EUR 49,56 für eine neue Aktie können Sie bei- spielsweise aus 100 Aktien bei einem Bezugs- verhältnis von 42 : 1 zwei neue Aktien zeichnen. Für die zu viel übertragenen 16 anteiligen Divi- dendenansprüche erhalten Sie einen Betrag von EUR 18,88 in bar ausbezahlt.

Zusätzlich erhalten Sie pro von Ihnen gehaltener Stückaktie einen Betrag von EUR 0,47 abzüglich der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den gesamten Dividendenbetrag in Höhe von EUR 1,65 pro von Ihnen gehaltener Stückaktie.

- Seite 5 -

Wann und wo erfahre ich den Bezugspreis und das Bezugsverhältnis?

Welche Gewinnanteilsberechtigung werden die "neuen" Aktien haben?

Ab wann kann ich mich für die Aktiendividen- de statt ausschließlicher Bardividende ent- scheiden?

Muss ich mein Wahlrecht für meinen Ge- samtbestand an Aktien einheitlich ausüben?

Dieser steuerliche Restausgleich beträgt bei einem der Kirchensteuer unterliegenden Aktionär rund EUR 0,011 (bei einem Kirchensteuersatz von 8 %) bzw. rund EUR 0,008 (bei einem Kir- chensteuersatz von 9 %) pro von ihm gehaltener Stückaktie; ein nicht der Kirchensteuer unterlie- gender Aktionär erhält einen Betrag in Höhe von rund EUR 0,035 pro von ihm gehaltener Stückak- tie.

Im vorliegenden Beispiel erhalten Sie als Aktio- när, wenn Sie zum Record Date (d.h. zum 103. Mai 2024) 100 Aktien der Mensch und Ma- schine Software SE halten und sich für die Akti- endividende entscheiden, hiernach folgende Leistungen: wenn Sie der Kirchensteuer unterlie- gen, erhalten Sie zwei neue Aktien und insge- samt EUR 19,98 (bei einem Kirchensteuersatz von 8 %) bzw. EUR 19,69 (bei einem Kirchen- steuersatz von 9 %); wenn Sie nicht der Kirchen- steuer unterliegen, erhalten Sie zwei neue Aktien und insgesamt EUR 22,36.

Der Bezugspreis und das Bezugsverhältnis wer- den voraussichtlich am 24. Mai 2024, nach 17:30 Uhr (MESZ), auf der Internetseite der

Mensch und Maschine Software SE (www.mum.de/hv2024) und am nächstmöglichen Tag im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die "neuen" Aktien werden mit voller Gewinnan- teilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2024 ausgestattet sein.

Das Tauschangebot wird voraussichtlich am 14. Mai 2024 veröffentlicht werden.

Nein, Sie müssen das Wahlrecht nicht für Ihren Gesamtbestand an Aktien (auch nicht soweit sich dieser in einem einzigen Depot befindet) einheit- lich ausüben. Vielmehr können Sie Ihr Wahlrecht für die Dividende jeder Aktie (i) ausschließlich in bar oder (ii) als Aktiendividende frei treffen. Je- doch kann für je eine Aktie nur insgesamt (i) aus- schließlich Barzahlung oder (ii) die Aktiendivi-

- Seite 6 -

Werden die "neuen" Aktien an der Börse handelbar sein?

Wann erhalte ich die "neuen" Aktien?

Wie werden die "neuen" Aktien steuerlich behandelt?

dende verlangt werden.

Ja, die "neuen" Aktien sind in den Handel im Segment Scale an der Frankfurter Wertpapier- börse sowie im Marktsegment M:access der Bör- se München einbezogen.

Sie werden die "neuen" Aktien voraussichtlich am 6. Juni 2024 erhalten.

Die nachfolgende überblickartige Darstellung der steuerlichen Behandlung der Dividende erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Steu- erberater.2 Bei Dividenden auf girosammelver- wahrte Aktien müssen die Depotbanken bzw. bei einer End- oder Zwischenverwahrung im Ausland die inländische Wertpapiersammelbank (sog. auszahlende Stelle) Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen. Die Kapitalertragsteuer beträgt ein- schließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteu- er maximal rund 28 % auf die gesamte Dividen- de. Ausgeschüttete Dividenden unterliegen grundsätzlich einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % und einem auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (insgesamt also 26,375 %). Bei bestehen- der Beauftragung der auszahlenden Stelle durch den Aktionär, dass auch Kirchensteuer einbehal- ten werden soll, erhöhen sich die einzubehalten- den Steuern durch die Kirchensteuer (8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den restlichen Bundesländern) auf rund 27,819 % bzw. rund 28,000 %. Die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich in vollem Umfang unabhängig da- von einzubehalten, ob und in welchem Umfang die Dividende auf Ebene des Aktionärs von der Steuer befreit ist und ob es sich um einen im Inland unbeschränkt oder beschränkt steuer-

  • Die steuerlichen Ausführungen umfassen den Standardfall, dass eine natürliche, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person, die die Aktien im steuerlichen Privatvermögen hält, die Dividen- de bezieht und von ihr keine Freistellungs- oder Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wurde.

- Seite 7 -

pflichtigen Aktionär handelt. Ein davon abwei- chender Kapitalertragssteuerabzug kann sich in bestimmten Fällen (z.B. bei Vorliegen eines Frei- stellungsauftrags, einer Nichtveranlagungsbe- scheinigung oder einer Bescheinigung zur Frei- stellung oder Reduzierung der Kapitalertragsteu- er nach einem Doppelbesteuerungsabkommen etc.) ergeben. Dieser Betrag ist durch den in jedem Fall als Bardividende ausgezahlten Teil der Gesamtdividende in Höhe von EUR 0,47 abgedeckt. Die auszahlenden Stellen können die Kapitalertragsteuer, die auf den gesamten Divi- dendenanspruch anfällt, von diesem Betrag ein- behalten und an das zuständige Finanzamt ab- führen. Der verbleibende Differenzbetrag ist den Aktionären gutzuschreiben. Der Einbehalt und die Abführung der Kapitalertragsteuer auf den gesamten Dividendenanspruch werden demnach durch die auszahlenden Stellen durchgeführt. Der Kapitalertragssteuerabzug für den Aktionär findet mithin bei der Aktiendividende in gleicher Art und Weise statt wie bei ausschließlicher Leis- tung der Dividende in bar. Die Kapitalertragsteu- er entsteht mit Zufluss der Dividendenerträge. In diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug durch die auszahlende Stelle vorzunehmen. Dieser Zeit- punkt fällt steuerlich sowohl für die ausschließli- che Bardividende als auch für die Aktiendividen- de auf den 6. Juni 2024, an dem die Auszahlung der Bardividende und die Übertragung der Wahl- dividendenansprüche stattfinden sollen. Für die Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer sind die Ausübung des Wahlrechts zugunsten einer Aktiendividende und der Zeitpunkt des Zu- flusses unbeachtlich, da die Bewertung des Kapi- talertrags ausschließlich in Höhe des Dividen- denanspruchs zu erfolgen hat. Eine Bewertung der in Aktien "umgewandelten" Dividenden als Sachdividende ist insoweit auch nicht erforder- lich.

- Seite 8 -

This document is neither a prospectus nor does it constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to purchase the shares or other securities of Mensch und Maschine Software SE. The document which, according to Art. 1 para. 4 lit. h) of the Regulation (EU) 2017/1129 (Prospectus Regulation), releases from the obligation to publish a prospectus. This "Prospectus Exemption Document" will be available on the website of Mensch und Maschine Software SE (www.mum.de/hv2024). The shares and subscription rights will be offered exclusively in Germany on the basis of the "Prospectus Exemption Document ".

Dieses Dokument stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der Mensch und Maschine Software SE dar. Das Dokument, das gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. h) Prospekt-VO von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts befreit, das so genannte prospektbefreiende Dokument, wird auf der Internetseite der Mensch und Maschine Software SE (www.mum.de/hv2024)bereitgehalten werden. Die Aktien werden ausschließ- lich in Deutschland auf Grundlage des prospektbefreienden Dokuments angeboten werden.

These materials are not an offer for sale of the shares or subscription rights in the United States. The shares and subscription rights may not be sold in the United States absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended Mensch und Maschine Software SE does not intend to register any portion of the offering in the United States or to conduct a public offering of shares or subscription rights in the United States.

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

MUM - Mensch und Maschine Software SE published this content on 10 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 May 2024 09:25:08 UTC.