Der Verwaltungsrat der PJSC 'MegaFon' hat die Empfehlungen für das Pflichtangebot für
den Kauf von Stammaktien von PJSC 'MegaFon', hergestellt von 'MegaFon Finance' LLC, gebilligt

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Der Verwaltungsrat der PJSC 'MegaFon' hat die Empfehlungen für das
Pflichtangebot für den Kauf von Stammaktien von PJSC 'MegaFon', hergestellt
von 'MegaFon Finance' LLC, gebilligt

10.01.2019 / 18:45
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Der Verwaltungsrat der PJSC "MegaFon" hat die Empfehlungen für das
Pflichtangebot für den Kauf von Stammaktien von PJSC "MegaFon", hergestellt
von "MegaFon Finance" LLC, gebilligt

Öffentliche Aktiengesellschaft "MegaFon" (MOEx: MFON), ein gesamtrussischer
Betreiber digitaler Möglichkeiten ("MegaFon" oder "Unternehmen"), gibt
bekannt, dass der Verwaltungsrat des Unternehmen (der "Verwaltungsrat") am
9. Januar 2019 Empfehlungen für das Pflichtangebot ("Pflichtangebot") von
""MegaFon Finance" LLC ("MegaFon Finance") berücksichtigt und gebilligt hat
zum Erwerb von Wertpapieren (registrierte unbeglaubigte Stammaktien) von
MegaFon in Höhe von 131.212.843 Aktien des Unternehmen zu einem Preis von
659,26 RUB pro Stammaktie (der "Kaufpreis").

Wie bereits zuvor gemeldet:
http://corp.megafon.com/press/news/20181227-1030.html, erhielt das
Unternehmen am 27. Dezember 2018 das Pflichtangebot nach Ablauf der
gesetzlichen Prüfungsfrist des Pflichtangebots durch die Zentralbank der
Russischen Föderation. MegaFon Finance und ihre verbundenen Unternehmen, LLC
AF Telecom Holding, halten insgesamt 78,84% der Stammaktien des Unternehmen.
Das Pflichtangebot wurde für 131.212.843 Stammaktien des Unternehmen
gemacht, die von den übrigen Aktionären zum Kaufpreis gehalten wurden.

Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass der Kaufpreis gerechtfertigt ist
und den Anforderungen des russischen Bundesgesetzes Nr. 208-FZ über
Aktiengesellschaften vom 26. Dezember 1995 in der geänderten Fassung
entspricht ("JSC-Gesetz"). Insbesondere betrachtete der Verwaltungsrat bei
der Überprüfung des Kaufpreises unter anderem die Tatsache, dass der
Kaufpreis den durchschnittlichen gewichteten Preis einer Stammaktie des
Unternehmens an der Moskauer Börse über ein halbes Jahr vor der Einreichung
des Pflichtangebots übersteigt bei der Zentralbank der Russischen
Föderation, die gemäß den von der Moskauer Börse bereitgestellten
Informationen 570,50 RUB pro Stammaktie beläuft; und dass der Kaufpreis
gemäß den Angaben im Pflichtangebotsdokument dem Höchstpreis entspricht, zu
dem MegaFon Finance oder seine verbundenen Unternehmen eine Verpflichtung
zum Erwerb der Stammaktien des Unternehmen während eines Zeitraums von sechs
Monaten vor dem Datum der Einreichung des Pflichtangebots an die
Gesellschaft erworben oder übernommen hat.

Die Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Zahlung der gekauften Aktien durch
MegaFon Finance wird durch eine von der Gazprombank (Joint Stock Company)
ausgestellte Bankgarantie in Bezug auf den Gesamtbetrag des Kaufpreises
gesichert und wenn MegaFon Finance mit ihrer Verpflichtung zur Zahlung der
gemäß der Pflichtangebot, können die Aktionäre Zahlung im Rahmen der
Bankgarantie verlangen.

Auf der Grundlage der von ihm betrachteten Informationen, einschließlich der
oben genannten Informationen, empfahl der Verwaltungsrat, dass die Aktionäre
des Unternehmen das Pflichtangebot akzeptieren.

Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass der Marktpreis der Aktien des
Unternehmen aufgrund einer Reihe von Umständen, die außerhalb der Kontrolle
des Unternehmens liegen, großen Schwankungen ausgesetzt sein kann, unter
anderem als Antwort auf mikro- und makroökonomische Faktoren, Änderungen der
Preise der Die von des Unternehmens erbrachten Produkte und Dienstleistungen
des Unternehmens, Veränderungen der Rentabilität des Unternehmens,
Schätzungen der Analysten, Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften,
Verringerung der Anzahl der Wertpapiere des Unternehmens, die auf den
organisierten Wertpapiermärkten durch den Erwerb von Aktien gehandelt wird
gemäß dem Pflichtangebot oder anderen Ereignissen oder Umständen.

Das Pflichtangebot bleibt für 70 Tage ab dem Datum des Eingangs des
Pflichtangebots bei des Unternehmens offen (d. h. vom 28. Dezember 2018 bis
einschließlich 7. März 2019). Das Pflichtangebot, einschließlich der
Empfehlungen des Verwaltungsrats in Bezug auf das Pflichtangebot, wird den
Aktionären des Unternehmens, an die es gerichtet ist, nach dem Verfahren des
JSC-Gesetzes und der Satzung des Unternehmens zur Mitteilung der
Hauptversammlung, d. h. durch Veröffentlichung auf der Website des
Unternehmens unter http://megafon.ru auf der Seite, die von der Gesellschaft
für die Offenlegung gemäß den Anforderungen der russischen Gesetzgebung
verwendet wird ( http://corp.megafon.com/;
http://corp.megafon.com/investors/;
http://corp.megafon.com/investors/stock_and_capital/mandatory_tender_offer/).

Gemäß den Bestimmungen des JSC-Gesetzes wird das Pflichtangebot an die
Aktionäre - Inhaber von Stammaktien des Unternehmen - unterbreitet. Die
Inhaber von Global Depositary Receipts, die die Stammaktien des Unternehmen
("GDR") darstellen, sollten nach Annullierung der von ihnen gehaltenen DDRs,
Erhalt der jeweiligen Anzahl der zugrunde liegenden Stammaktien und
Einreichung des Antrags die Wertpapiere (Stammaktien) zu verkaufen, am
Pflichtangebot teilnehmen können gemäß dem Bedingungen des Pflichtangebots
und innerhalb der geltenden Fristen.

Gemäß dem JSC-Gesetz hat ein Aktionär das Recht, aber keine Verpflichtung,
das Pflichtangebot zu akzeptieren. Die Aktionäre sollten selbst entscheiden,
ob sie ihre Aktien gemäß dem Pflichtangebot verkaufen und, falls ja, wie
viele Aktien zu verkaufen. Bevor einer Entscheidung über den Verkauf ihrer
Aktien gemäß dem Pflichtangebot sollten die Aktionäre von MegaFon die
Bedingungen des Pflichtangebots und die Artikel 84,2 und 84.3 des
JSC-Gesetzes sowie das Informationsschreiben in Bezug auf die Pflichtangebot
und die empfohlene Form eines Antrags auf den Verkauf von Stammaktien der
PJSC "MegaFon" sind auf der Website des MegaFon unter
http://corp.megafon.com/investors/stock_and_capital/mandatory_tender_offer/
verfügbar, zu lesen und berücksichtigen. Die MegaFon Aktionäre werden
aufgefordert, sich mit ihrem Finanz- und Steuerberater und Rechtsberater zu
beraten, wenn sie Fragen zum Pflichtangebot haben.

Weitere Informationen:

PJSC "MegaFon"

Investoren: Dmitri Kononow
Direktor für Investor Relations und M&A
Tel.: + 7 926 200-64-90
dkononov@megafon.ru

Medien: Artem Lebedev
Leiter für Unternehmenskommunikation
Tel.: + 7 925 696-06-77
artem.lebedev@megafon.ru


Wichtige Informationen

Diese Pressemitteilung ist nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder
Weiterleitung, ganz oder teilweise, in, hinein oder aus irgendeiner
Gerichtsbarkeit, wo dies einen Verstoß gegen die einschlägigen Gesetze
dieser Gerichtsbarkeit darstellen würde.

Diese Pressemitteilung dient Informationszwecken und stellt weder ein
Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Kauf eines Kaufangebots hinsichtlich
irgendwelcher Wertpapiere dar. Jegliches Angebot oder eine solche
Aufforderung wird nur durch das von dem Unternehmen eingegangene Dokument
des Pflichtangebots gemacht.

Die endgültigen Bedingungen des Pflichtangebots sind in dem von dem
Unternehmen eingegangenen Dokument des Pflichtangebots enthalten. Anlegern
und Aktionären von MegaFon wird dringend empfohlen, das
Pflichtangebotsdokument und zugehörige Materialien zu lesen, sobald sie
veröffentlicht wurden, da diese wichtige Informationen enthalten werden. Bei
der Berücksichtigung des Pflichtangebots sollten sich die Aktionäre von
MegaFon Wertpapieren nur auf die Informationen die im Dokument des
Pflichtangebots verlassen, enthalten sind.

Diese Bekanntmachung und jede Investitionsaktivität, auf die sie sich
bezieht, steht nur (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder
II) Anlagefachleuten, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 ("Order") fallen,
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Buchstaben a bis d des Ordens fallen, oder IV) Personen, die in den
Anwendungsbereich von Artikel 43 des Ordens fallen, oder V) alle anderen
Personen, auf die sie anderweitig im Rahmen des Ordens rechtmäßig wütend
sein kann (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen"
bezeichnet). Jegliche Investitionsaktivität, auf die sich diese
Bekanntmachung bezieht, wird nur den relevanten Personen zur Verfügung
stehen und nur mit diesen beschäftigt sein. Personen, die keine Relevanten
Personen sind, sollten nicht auf Basis dieser Informationen handeln oder auf
die hierin enthaltenen Aussagen vertrauen.

MegaFon ist ein Unternehmen, das nach dem Recht der Russischen Föderation
organisiert ist. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach russischem
Recht. Die Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Das
Pflichtangebot unterliegt den Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften
Russlands, die sich von denen der USA unterscheiden.

Die Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung dieser Pressemitteilung
und jede andere Dokumentation im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot in
anderen Gerichtsbarkeiten als Russland, Vereinigtes Königreich oder USA kann
von den Gesetzen oder Vorschriften der einschlägigen Gerichtsbarkeiten
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