MAX Automation SE

Hamburg

WKN: A2DA58

ISIN: DE000A2DA588

Ordentliche Hauptversammlung

Donnerstag, 30. Mai 2024, 11:00 Uhr (MESZ)

Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG

Zu Tagesordnungspunkt 1 (Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023) erfolgt keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direk- toren aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 7. März 2024 gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Verord- nung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SEAG") festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nach

  • 47 Abs. 6 SEAG über die Feststellung des Jahresabschlusses oder die Billigung des Kon- zernabschlusses ist daher nicht erforderlich. Auch eine Beschlussfassung der Hauptversamm- lung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1 genannten, der Hauptversammlung vorzule- genden Unterlagen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Hamburg, im April 2024

MAX Automation SE

Der Verwaltungsrat

MAX Automation SE

Vorsitzender des Verwaltungsrats: Guido Mundt

Geschäftsführende Direktoren: Dr. Ralf Guckert, Hartmut Buscher

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Registergericht: Hamburg, HRB 181686

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M.A.X. Automation SE published this content on 03 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 May 2024 00:18:06 UTC.