Kraftloserklärung der sich im Publikum befindenden Namenaktien der Looser Holding AG und Dekotierung von der SIX Swiss Exchange per 23. Juni 2017

Im von der Arbonia AG eingeleiteten Kraftloserklärungsverfahren hat das Obergericht des Kantons Thurgau mit Urteil vom 9. Juni 2017 sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Looser Holding AG (Looser) mit einem Nennwert von jeweils CHF 8.43 gestützt auf Artikel 137 FinfraG für kraftlos erklärt. Sowohl die Arbonia AG als auch die Looser haben auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Es wird erwartet, dass die Rechtskraft des Urteils in den nächsten Tagen bestätigt wird.

Den von der Kraftloserklärung betroffenen ehemaligen Aktionären der Looser wird pro für kraftlos erklärte Namenaktie der Looser eine Abfindung in der Höhe von 5.5 Namenaktien der Arbonia AG zuzüglich CHF 23.00 in bar ausbezahlt, was dem Angebotspreis im öffentlichen Kauf- und Tauschangebot der Arbonia AG für sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Looser entspricht. Die Abwicklung und Bezahlung der Abfindung für die von der Kraftloserklärung betroffenen ehemaligen Aktionäre der Looser findet voraussichtlich am 29. Juni 2017 statt. Die Barabgeltung für Bruchteile wird voraussichtlich am 30. Juni 2017 ausbezahlt.

Zusätzlich hat die SIX Exchange Regulation mit Entscheid vom 13. Juni 2017 die Details für die Dekotierung sämtlicher Namenaktien der Looser festgelegt. Demnach erfolgt die Dekotierung der Namenaktien der Looser am Freitag, 23. Juni 2017. Der letzte Handelstag an SIX Swiss Exchange ist am Donnerstag, 22. Juni 2017.


Medienmitteilung (PDF)



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