LEWAG Holding Aktiengesellschaft

Beverungen

www.lewag.de

Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600

ISIN: DE 000 633 600 1

Tagesordnung

der ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 24. Juni 2024, um 12.00 Uhr

in der Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen

  1. Vorlage des Jahresabschlusses
    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember 2023, des Lageberichts des Vor- stands, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlage- berichts sowie des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr.
    Diese Unterlagen sind im Internet unter www.lewag.de zugänglich und werden in der Hauptver- sammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der LEWAG Holding AG bereits festgestellt und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG bereits gebilligt hat.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von

  • 11.320.494,46 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 0,20 je nennwertloser

Stückaktie auf das Grundkapital von € 12.165.120,00

950.400,00

Ausschüttung einer Bonusdividende von

€ 0,20 je nennwertloser Stückaktie

950.400,00

Vortrag auf neue Rechnung

9.419.694,46

Bilanzgewinn

11.320.494,46

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Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 27. Juni 2024, fällig.

  1. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  2. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  1. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
    Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer wurden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lewag.de/hauptver- sammlung veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
  2. Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats, Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
  1. Die jährlichen festen Vergütungen des Aufsichtsrats werden von € 72.000,00 auf € 54.000,00 für den Vorsitzenden, von € 15.000,00 auf € 24.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie von € 7.500,00 auf € 14.000,00 für weitere Mitglieder geändert. Des Weiteren erhält jedes
    Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von € 1.500,00 je Aufsichtsratssitzung für maximal 4 Sitzungen im Geschäftsjahr. Die variable, dividendenabhängige Vergütung bleibt unverändert.
  2. Die Satzung wird in § 16 Abs. 1 an den vorstehend unter TOP 5.1 gefassten Beschluss angepasst und wie folgt neu gefasst:
    "Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche feste Vergütung von EURO 54.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden, EURO 24.000,00 für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzen- den sowie EURO 14.000,00 für weitere Aufsichtsratsmitglieder. Des Weiteren erhält jedes Auf- sichtsratsmitglied eine veränderliche Vergütung von EURO 750,00 für jedes auf das Grundkapital ausgeschüttete Prozent Dividende, das über 4 % hinausgeht sowie ein Sitzungsgeld von EURO
    1.500 je Aufsichtsratssitzung für maximal 4 Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr."

7. Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand

Gemäß § 120a AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Das Vergütungssystem folgt den Maßga- ben des Aktiengesetzes und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

("DCGK"). Soweit das Vergütungssystem von den Empfehlungen des DCGK in einzelnen Punkten abweicht, wird dies in der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG erläutert. Die Vergütung des Vorstands wird unter Berücksichtigung der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage der LEWAG Holding AG festgelegt.

Der Alleinvorstand der LEWAG Holding AG erhält ein Vergütungsfixum in Höhe von T€ 202,5 p. a. Aktienoptionsprogramme oder sonstige Nebenleistungen werden nicht gewährt. Darüber hinaus kann abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft eine erfolgsabhängige, vari- able Vergütung gezahlt werden. Die Höhe dieser variablen Vergütung wird vom Aufsichtsrat fest- gelegt, wobei als Untergrenze ein Betrag von € 60.000,00 p. a. und als Obergrenze ein Betrag von € 120.000,00 p. a. vorgesehen ist. Eine Reduzierung der fixen Vorstandsvergütung bei einer signi- fikanten Verschlechterung der Geschäftslage der Gesellschaft ist nicht vorgesehen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das aktuell gültige Vergütungssystem für den Vorstand zu billigen.

  1. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
  2. Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Stückmann und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steu- erberatungsgesellschaft, Bielefeld, mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung zu be- stellenden Prüfer zu prüfen ist.

Teilnahmevoraussetzungen:

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 17. Juni 2024 bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen:

LEWAG Holding AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland

oder per Telefax.: +49 69 12012 86045

oder per E-Mail:wp.hv@db-is.com

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Text- form zugehen. Zum Nachweis für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) beziehen, dies ist Sonntag, 2. Juni 2024 (24:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit).

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimm- rechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Ein- trittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsver- einigung oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptver- sammlung erfolgen.

Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebun- dene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter www.lewag.de/Hauptversammlung zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsver- treter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimm- rechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu Beschlussvorschlä- gen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich.

Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit ausge- füllter und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 20. Juni 2024 unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen ent- gegennehmen. Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, Fax oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die unten genannten Kontaktdaten.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 am Grundkapital erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum

24. Mai 2024, 24.00 Uhr, unter der unten genannten Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über die Internetadresse www.lewag.de/Hauptversammlung zugänglich.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungs- punkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die unten genannte Adresse zu richten.

Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 9. Juni 2024 bei der Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse www.lewag.de/Hauptver- sammlung veröffentlicht soweit die Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nach § 127 AktG nicht begründet werden. Even- tuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internet- adresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezoge- nen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 beträgt das Grundkapital der LEWAG Holding AG € 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Veröffentlichungen im Internet

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, die Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lewag.de zur Verfügung.

Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:

LEWAG Holding AG Investor Relations Industriestraße 21

37688 Beverungen

Fax: 00 49 / 52 73 / 905 252

E-Mail: info@lewag.de

Beverungen, im Mai 2024

LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen

Der Vorstand

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Lewag Holding AG published this content on 15 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 May 2024 11:28:13 UTC.