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2024

Hauptversammlung

LEG Immobilien SE

TAGESORDNUNG 2024

Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung

der LEG Immobilien SE

am 23. Mai 2024

ISIN: DE 000LEG1110

WKN: LEG 111

LEG Immobilien SE

Düsseldorf

Eindeutige Kennung der Veranstaltung: 88df72038dd4ee11b53000505696f23c

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der LEG Immobilien SE

am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, um 10.00 Uhr

in das Maritim Hotel, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf.

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LEG IMMOBILIEN SE I Hauptversammlung 2024

LEG Immobilien SE

TAGESORDNUNG 2024

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Gesellschaft und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB)* und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.leg-se.com/ hv2024 veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss ge- billigt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschluss- fassung vorgesehen.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 236.408.590,44 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von EUR 2,45 Dividende

je dividendenberechtigter Stückaktie:

EUR 181.567.726,20

Vortrag auf neue Rechnung:

EUR 54.840.864,24

Bilanzgewinn:

EUR 236.408.590,44

Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre a) in bar oder b) in Form von Aktien der Gesellschaft ge- leistet. Der Aktionär kann sich für einen Teil seiner Aktien für die Dividende in bar und für den anderen Teil seiner Aktien für die Dividende in Form von Aktien entscheiden. Die näheren Details dazu sind in einem gesonderten Dokument zur Information gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 UAbs. 1 lit. g) Verordnung (EU) 2017/1129 dargelegt. Dieses Dokument ist auf der Internetseite der LEG Immobilien SE unter https://ir.leg-se.com/hv2024 zugänglich und enthält insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien und Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots.

Die Fälligkeit der in bar zu leistenden Dividende wird im Hinblick auf die Möglichkeit der Aktionäre zur Ausübung ihres vorstehend beschriebenen Wahlrechts gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auf den

26. Juni 2024 festgelegt. Soweit die Aktionäre die Aktiendividende wählen, werden sie die neuen Aktien der LEG Immobilien SE voraussichtlich ebenfalls am 26. Juni 2024 erhalten.

  • Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuchs, sind auf die LEG Immobilien SE gemäß Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) anzuwenden, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.

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LEG IMMOBILIEN SE I Hauptversammlung 2024

LEG Immobilien SE

TAGESORDNUNG 2024

Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 divi- dendenberechtigten 74.109.276 Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stück- aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 2,45 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Auch für diesen ange- passten Beschlussvorschlag gilt das Angebot, die Dividende statt in bar in Form von Aktien der Gesell- schaft zu erhalten. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen.

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 Körperschafts- teuergesetz (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, wird sie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Die Dividende führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz. Dies gilt sowohl für die Barausschüttung als auch soweit die Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft geleistet wird. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie die Aktiendividende nur anbieten und durch- führen werden, wenn sie das nach pflichtgemäßer Bewertung unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre als sinnvoll erachten. Maßgeblich für diese Entscheidung wird insbesondere die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Verhältnis zu den jeweils aktuellen finanziellen Leistungskennzahlen sein. Sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Durchführung einer Aktiendividende entscheiden, werden sie zwar weiterhin der Hauptversammlung den oben ge- nannten Beschlussvorschlag unterbreiten. Das Wahlrecht für die Auszahlung der Dividende in Aktien wird dann aber nicht bestehen und die Dividende wird ausschließlich in bar ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Dividende würde dann unverzüglich nach einer solchen Entscheidung vorgenommen werden, spätestens aber am 26. Juni 2024.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu entlasten.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu entlasten.
  3. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschluss- prüfers für das Geschäftsjahr 2024
    Gestützt auf die Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor zu beschließen:
    1. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf wird zum Abschluss- prüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.

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LEG IMMOBILIEN SE I Hauptversammlung 2024

LEG Immobilien SE

TAGESORDNUNG 2024

  1. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf wird zudem zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts nach §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz zum 30. Juni 2024 sowie der weiteren unterjäh- rigen Finanzinformationen nach § 115 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025 aufgestellt werden, bestellt, soweit sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht möglicher weiterer unterjähriger Finanzinformationen entscheidet.

6. Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat besteht nach den Art. 40 Abs. 2 und 3 und Art. 9 Abs. 1 lit. c) der SE-Verordnung in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) sowie § 9.1 der Satzung der LEG Immobilien SE aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Herr Dr. Jochen Scharpe hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der LEG Immobilien SE mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung 2024 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Christoph Beumer,

Mitglied des Beirats der Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Mitglied des Kuratoriums der "Stiftung - Dein Zuhause hilft", ehemaliger Wirtschaftsprüfer und Partner bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft,

wohnhaft in Meerbusch,

gemäß § 9.5 i.V.m § 9.3 der Satzung der LEG Immobilien SE bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zum Aufsichtsrats- mitglied zu wählen.

Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf den Vorschlag des Nominierungsausschusses. Er berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils an. Die vom Aufsichtsrat fest- gelegten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium setzen auch das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB um.

Der zur Wahl vorgeschlagene Herr Beumer verfügt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Wirtschafts- prüfer über Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG sowohl auf dem Gebiet Abschlussprüfung als auch auf dem Gebiet Rechnungslegung.

Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 33,3 % festgelegt, die bis zum 31. Dezember 2024 erreicht werden soll. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des ausscheidenden Herrn Dr. Scharpe zwei Frauen und vier Männer an; die festgelegte Zielgröße für den Frauenanteil ist daher bereits erreicht. Mit der Wahl von Herrn Beumer wird die festgelegte Ziel- größe für den Frauenanteil auch weiterhin erreicht.

Weitere Angaben über den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II.1. (Weitere Informationen und Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6) abgedruckt.

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LEG IMMOBILIEN SE I Hauptversammlung 2024

LEG Immobilien SE

TAGESORDNUNG 2024

7. Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der LEG Immobilien SE ist in §§ 9.11 bis 9.13 der Satzung festgesetzt.

Nach § 9.11 der Satzung der LEG Immobilien SE erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine feste Grund- vergütung; die Mitglieder von Ausschüssen - mit Ausnahme der Mitglieder des Nominierungsaus- schusses - erhalten zusätzlich eine feste Ausschussvergütung. § 9.11 der Satzung lautet:

"Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von EUR 90.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2,5-fache, ein stellvertretender Vorsitzender erhält das 1,25-fache dieses Betrags. Die Mitglieder eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Für die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Nominierungsausschuss wird keine Vergütung gezahlt. Sämtliche vorgenannten Vergütungen sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine entsprechende zeitanteilige Vergütung."

Die Hauptversammlung am 19. Mai 2022 hat die in §§ 9.11 bis 9.13 der Satzung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Vergütungssystems mit 97,34 % der abgegebenen gülti- gen Stimmen beschlossen. Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit Unterstützung eines renommierten unabhängigen externen Vergütungsberaters turnusmäßig überprüft. Dabei wird insbesondere auch die Aufsichtsratsvergütung bei vergleichbaren MDAX-Unternehmen und ergän- zend die Aufsichtsratsvergütung bei ausgewählten Immobiliengesellschaften einbezogen.

Aufgrund wachsender gesetzlicher und sonstiger regulatorischer Anforderungen und Verantwortlich- keiten nimmt das Arbeitspensum der Ausschussmitglieder stetig zu. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Ausschussvergütung bei vergleichbaren Un- ternehmen sind Aufsichtsrat und Vorstand zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ausschussvergütung für Ausschussmitglieder von derzeit EUR 25.000,00 auf EUR 30.000,00 angehoben werden und die Vergütung für Ausschussvorsitzende entsprechend EUR 60.000,00 statt wie bisher EUR 50.000,00 betragen soll.

Die Erhöhung der Ausschussvergütung steht auch im Einklang mit der von Aufsichtsrat und Vorstand im Interesse der Gesellschaft angestrebten vergütungspolitischen Positionierung der Aufsichtsrats- vergütung im Markt und trägt dazu bei, dass die Aufsichtsratsvergütung weiterhin im Interesse der LEG Immobilien SE liegt und - auch im Vergleich zur Aufsichtsratsvergütung vergleichbarer Unter- nehmen - in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der Gesellschaft steht. Die Vergütungsregelungen berücksichtigen zudem weiterhin die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II.2. (Weitere Informationen und Unter- lagen zu Tagesordnungspunkt 7) dargestellt.

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LEG IMMOBILIEN SE I Hauptversammlung 2024

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TAGESORDNUNG 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Regelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der LEG Immobilien SE in § 9.11 der Satzung der LEG Immobilien SE wird wie folgt neu gefasst und das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der LEG Immobilien SE wird wie im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II.2. (Weitere Informationen und Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7) dargestellt beschlossen:

"Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von EUR 90.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2,5-fache, ein stellvertreten- der Vorsitzender erhält das 1,25-fache dieses Betrags. Die Mitglieder eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Für die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Nominierungsausschuss wird keine Vergütung gezahlt. Sämtliche vorgenannten Vergütungen sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine entsprechende zeitanteilige Vergütung."

Die vorstehende Neufassung von § 9.11 der Satzung wird wirksam mit der Eintragung in das Handels- register und ist dann rückwirkend ab dem 24. Mai 2024 anzuwenden.

8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat sind gemäß § 162 AktG verpflichtet, jährlich einen Bericht über die den gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im letzten Geschäfts- jahr gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen und diesen Vergütungs- bericht gemäß § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks über die Prüfung ist im Anschluss an die Tagesord- nung im Abschnitt II.3. (Weitere Informationen und Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8) beigefügt. Er ist zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.leg-se.com/hv2024 zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

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  1. Weitere Informationen und Unterlagen zu der Tagesordnung

1. Zu Tagesordnungspunkt 6: Angaben über den zur Wahl in den Aufsichts- rat vorgeschlagenen Kandidaten

Christoph Beumer, Mitglied des Beirats der Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Mitglied des Kurato- riums der "Stiftung - Dein Zuhause hilft", ehemaliger Wirtschaftsprüfer und Partner bei der KPMG AG, Meerbusch

Alter: 61 Jahre

Berufliche Laufbahn

seit Oktober 2021

Beiratsmitglied, Kuratoriumsmitglied

1988 - 2021

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:

Regionalvorstand/Managing Partner Region West (2012 - 2021),

Niederlassungsleiter und Leiter Prüfungsabteilung (2004 - 2012) Niederlassung Essen, Partner, Bereich Audit, Niederlassung Düsseldorf (1999 - 2004),

Manager/Senior Manager (1993 - 1998), Prüfer/Prüfungsleiter (1988 - 1993)

Ausbildung / Qualifikation

1994

Wirtschaftsprüfer

1992 Steuerberater

1988

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Abschluss: Diplom-Kaufmann

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Keine

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Weitere Tätigkeiten

Mitglied des Beirats der Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein-Belecke, seit 2023

Mitglied des Kuratoriums der "Stiftung - Dein Zuhause hilft", Düsseldorf, seit 2020

Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum LEG Konzern, zu den Organen der LEG Immobilien SE und zu wesentlich an der LEG Immobilien SE beteiligten Aktionären

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Beumer und dem LEG Konzern, den Organen der LEG Immobilien SE sowie wesentlich an der LEG Immobilien SE beteiligten Aktionären keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die nach der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 28. April 2022 von der Regierungskommission beschlossenen Fassung offenzulegen wären.

Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen

Besondere Kenntnisse in der Immobilienwirtschaft, insbesondere in der Rechnungslegung und in der Abschlussprüfung der Wohnungswirtschaft

Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Unternehmenstransaktionen und Unternehmensbewertungen

Vertiefte Kenntnisse von Geschäftsmodellen und Unternehmensprozessen in der Wohnungswirtschaft

Vertiefte Kenntnisse in der Personalführung

Vertiefte Kenntnisse im Bereich Corporate Governance und in der sozialen Stiftungsarbeit

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2. Zu Tagesordnungspunkt 7: Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglie- der der LEG Immobilien SE gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG

  1. Vergütungsbestandteile
    Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der LEG Immobilien SE ist in § 9.11 bis 9.13 der Satzung der Satzung der LEG Immobilien SE geregelt.
    Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von EUR 90.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2,5-Fache, ein stellvertreten- der Vorsitzender erhält das 1,25-Fache dieses Betrags. Die Mitglieder eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00; der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Für die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Nomi- nierungsausschuss wird keine Vergütung gezahlt. Damit entspricht die Vergütung der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der zufolge der höhere zeitliche Aufwand des Aufsichtsratsvorsitzenden, des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzen sowie der Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen berücksichtigt werden soll.
    Zudem werden den Aufsichtsratsmitgliedern entstandene angemessene Auslagen erstattet. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und sie dieses Recht ausüben.
    Die Gesellschaft schließt für die Mitglieder des Aufsichtsrats außerdem eine Haftpflichtversiche-
    rung (D&OVersicherung)­mit einer angemessenen Versicherungssumme ab.
    Sämtliche Vergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahrs angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine entsprechende zeitanteilige Vergütung.
    Ein Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.
  2. Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
    Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats berücksichtigt sowohl nach ihrer Struktur als auch nach ihrer Höhe die Anforderungen an das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds der LEG Immobilien SE, insbesondere den damit verbundenen zeitlichen Aufwand sowie die damit verbundene Verant- wortung. Die Vergütung ist marktüblich ausgestaltet und ihre Höhe steht - auch im Vergleich zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats vergleichbarer börsennotierter Unternehmen in Deutschland und unter Berücksichtigung der geringen Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern - in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Mitglieder des Aufsichtsrats und zur Lage der LEG Immobilien SE.
    Die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied unterscheidet sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der Gesellschaft und des Konzerns. Ein sogenannter vertikaler Vergleich der Auf- sichtsratsvergütung mit der Arbeitnehmervergütung kommt daher nicht in Betracht.

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LEG Immobilien SE published this content on 11 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 April 2024 13:09:05 UTC.