FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am heutigen 31. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) mit Sitz in Großbritannien und Nordirland oder in dessen Überseegebiet Gibraltar am 1. Januar 2021 um 0.00 Uhr ihre Rechte aus dem Europäischen Pass verlieren. Damit ende deren Möglichkeit, grenzüberschreitend im Inland tätig zu sein. Die Allgemeinverfügung gehe auf die Auswirkungen auf bestehende vertragliche Verpflichtungen dieser Versicherungsunternehmen und EbAV ein.

Hintergrund sei die am 31. Dezember 2020 endende Übergangsfrist, in der Großbritannien trotz seines Austritts aus der Europäischen Union (EU) am 31. Januar 2020 noch Teil der Zollunion und des Binnenmarkts gewesen sei.

Weil EU und Großbritannien kein für den versicherungsaufsichtlichen Bereich relevantes umfassendes Handelsabkommen verabschiedet hätten, seien Solvency-II-Versicherungsunternehmen nicht mehr für die gesamte EU zugelassen. Gleiches gelte für EbAV.

Kontakt zum Autor: maerkte.de@dowjones.com

DJG/gos

(END) Dow Jones Newswires

December 31, 2020 06:27 ET (11:27 GMT)