Vergütungsbericht 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben den vorliegenden Vergütungsbericht entsprechend den Anforderungen des § 162 AktG erstellt. Der Bericht zeigt und erläutert die den einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Klassik Radio AG im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung.

I. Rückblick

Der Aufsichtsrat hat das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 beschlossen. Die Hauptversammlung hat es am 21. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 99,91% der gültig abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 19 der Satzung der Klassik Radio AG festgesetzt. Es wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 99,89% der gültig abgegebenen Stimmen bestätigt und für das Geschäftsjahr 2023 den Satzungsbestimmungen entsprechend umgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2023 gab es weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat personelle Veränderungen.

II. Vergütung des Vorstands

Dem Vergütungssystem des Vorstands wurde im Geschäftsjahr 2023 voll entsprochen, es fanden keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands statt.

1. Grundsätze der Vergütung

Das Vergütungssystem für den Vorstand zielt darauf ab, den Vorstand entsprechend seinem Aufgaben- und Verantwor- tungsbereich angemessen zu vergüten. Auf erfolgsbezogene variable Vergütungsbestandteile, die z.B. die Leistung des Vorstands berücksichtigen oder die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes anstreben, kann (derzeit) verzich- tet werden, da der Vorstand als Hauptaktionär das überwiegende unternehmerische Risiko ohnehin selbst trägt und damit ausreichend kurzfristige wie auch langfristige Leistungsanreize gegeben sind.

Das Vergütungssystem für den Vorstand sieht ausschließlich eine feste Jahresvergütung vor, die sich an dem Verantwor- tungsumfang des Alleinvorstandes orientiert und in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt wird. Der Alleinvorstand ist zugleich Geschäftsführer aller Konzerntochtergesellschaften und erhält für seine Tätigkeit in diesen Gesellschaften keine Bezüge, so dass seine Vergütung an den dadurch erweiterten Aufgaben, die auch der Klassik Radio AG zugutekommen, zu messen ist. Die Klassik Radio AG ihrerseits profitiert vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochtergesellschaften.

Die Nebenleistungen an den Vorstand beinhalten Versicherungsprämien (auch für Direktversicherungen), nicht-geldliche Leistungen wie PKW oder die Übernahme bestimmter Steuern. Über die Verpflichtung zur Übernahme bereits bestehender Direktversicherungen hinaus wurden keine Versorgungszusagen gemacht. Es gibt keine Zusagen für den Fall der Beendi- gung der Tätigkeit.

Der Aufsichtsrat zieht zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Vergütung des Vorstands im Vergleich zu anderen Unternehmen keine Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heran, da die Definition einer geeigneten Vergleichsgruppe mit Blick auf den spezifischen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nur schwer möglich ist. Auch eine Vergleichsgruppe zur Beurteilung der Üblichkeit im eigenen Unternehmen hat der Aufsichtsrat nicht gebildet, da nach seiner Auffassung hieraus keine tauglichen Beurteilungsparameter zu gewinnen sind.

  1. Vergütung für das Geschäftsjahr 2023
    Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen erhielt Herr Ulrich R. J. Kubak im Geschäftsjahr 2023 ein Fixum in Höhe von TEUR 252 (Vorjahr: TEUR 252) und Nebenleistungen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 16). Damit bestand die Vergütung des Vorstandes zu 100 % aus fixen Vergütungsbestandteilen.
    Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 87a AktG legt der Aufsichtsrat einen Gesamtbetrag für die maximale jährliche Vergütungshöhe für den Vorstand (Maximalvergütung) fest. Die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung beläuft sich auf TEUR 300 und wurde somit im Berichtsjahr eingehalten.
  2. Sonstige Angaben zur Vorstandsvergütung
    Dem im Geschäftsjahr 2023 allein amtierenden Vorstand sind im Berichtsjahr von Dritten keine Leistungen mit Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden.
    Der Vorstandsvertrag sieht keinen Abfindungs-Cap für den Fall einer vorzeitigen Beendigung vor.
    Im Berichtsjahr sind keine Vorstandsmitglieder ausgeschieden und in diesem Zusammenhang auch keine Leistungen zugesagt worden.

III. Vergütung des Aufsichtsrats

Dem Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2023 voll entsprochen, es fanden keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Aufsichtsrats statt.

1. Grundsätze der Vergütung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 19 der Satzung der Klassik Radio AG geregelt. Die Vergütung des Aufsichtsrates umfasst neben einer fixen Vergütung auch eine erfolgsabhängige Komponente, die im Einvernehmen bislang aber nie ausbezahlt wurde.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält außerdem Ersatz seiner ihm bei der Wahrnehmung seines Amtes entstandenen Auslagen.

2. Vergütung für das Geschäftsjahr 2023

  • Prof. Dr. Dorothee Hallerbach (Vorstandsvorsitzende): TEUR 15
  • Philippe von Stauffenberg (stellvertretender Vorsitzender): TEUR 11
  • Dr. Reinhold Schorer: TEUR 7

Damit bestand die Vergütung des Aufsichtsrats zu 100% aus fixen Vergütungsbestandteilen..

IV. Vergleichende Darstellung der Vergütung

Die nachfolgende Übersicht stellt die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Ver- gütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie ausgewählter Ertragskennzahlen der Klassik Radio AG im Vergleich zum Vorjahr gegenüber.

Die relative Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis wird auf den Kreis der Mitarbeitenden der Euro Klassik GmbH abgestellt.

Vertikalvergleich

2021

2022

2023

Veränderung

Veränderung

Durchschnitt

in TEUR

2022 vs. 2021

2021 vs. 2020

2021-2023

Vorstand

Ulrich R. J. Kubak

268

268

268

0

0

268

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dorothee Hallerbach

15

15

15

0

0

15

Philippe von Stauffenberg

11

11

11

0

0

11

Dr. Reinhold Schorer

7

7

7

0

0

7

Arbeitnehmer

Personalaufwand pro Mitarbeiter

86.358

71.234

76.971

-17,5

8,1

78.188

(Belegschaft Euro Klassik GmbH in FTE)

(19)

(25)

(24)

(23)

Ertragsentwicklung

Konzernjahresüberschuss

3.583.840

-200.708

2.633.384

-105,6

1.410

2.005.505

Ulrich R.J. Kubak

Prof. Dr. Dorothee Hallerbach

Vorstand

Aufsichtsratsvorsitzende

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

An die Klassik Radio AG, Augsburg

Prüfurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Klassik Radio AG für das Geschäftsjahr vom

1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungs- bericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschafts- prüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschafts- prüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststel- len können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

München, den 29. April 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)

Weilandt

Burger

Wirtschaftsprüfer

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Klassik Radio AG published this content on 29 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 April 2024 17:54:06 UTC.