Miguel erläutert die Änderungen der MiGeL

Die MiGeL ab 1.4.2022 bietet Neuerungen bei der Abrechnung von Bandagen, Orthesen, der Sauerstofftherapie und bei orthopädischen Schuhen. Während letztere Sie eher weniger tangieren, werden die neuen Regelungen bei den anderen Produkten Auswirkungen auf die Abrechnungsperiode April haben. Wenn Sie mit HARTMANN easy arbeiten, können Sie sich jedoch entspannt zurücklehnen, da wir für Sie immer den aktuellen Datenstamm mit den korrekten MiGeL-Positionsnummern zu Verfügung stellen!

Änderungen bei Bandagen und Orthesen

Die MiGeL-Kapitel 05 Bandagen und 23 Orthesen wurden komplett überarbeitet und eine neue Struktur implementiert, damit einerseits Bandagen und Orthesen besser abgegrenzt werden und andererseits eine Unterscheidung von Standardprodukten und Massanfertigungen getroffen werden kann.

Die Funktion von Bandagen wird als komprimierend und funktionssichernd beschrieben, so sollen sie hauptsächlich Gelenke stabilisieren. Sie werden auch klar von Kompressionstherapiemitteln unterschieden, welche insbesondere zur Versorgung von Venen- und/oder Lymphabflussstörungen dienen (Kompressionstherapie, Kap. 17). Im Zuge der Überarbeitung gibt es neu nun 47 anstatt 43 Positionsnummern. Zudem wurden die Positionen genauer umschrieben, so dass sich das Kap. 05 nun über 7 anstatt über 5 Seiten zieht. Die Höchstvergütungsbeträge (HVB) wurden auch angepasst, teilweise gegen oben, teilweise gegen unten. Die Überarbeitung hat sicher Sinn gemacht, um sie dem Fortschritt bei den Produkten anzupassen, insbesondere da die alte Struktur bereits seit dem letzten Jahrtausend bestanden hat (1999).

Das frühere Kap. 23 Orthesen wurde in zwei neue Kapitel unterteilt:

  • Kap. 22 Fertigorthesen
  • Kap. 23 Massorthesen

Im Gegensatz zu den Bandagen bestehen die Orthesen mehrheitlich aus unelastischen Materialien. Sie werden entweder genutzt, um Körperteile ruhigzustellen (beispielsweise bei Frakturen) oder im Falle einer notwendigen Mobilisierung, eine kontrollierte Rückführung von erkrankten Gelenken einzuleiten.
Auch hier wurden die Positionen genauer aufgeschlüsselt und Beschreibungen aktualisiert, was dazu führt, dass aus ca. 20 nun 60 Positionen auf 9 anstatt 4 Seiten aufgelistet sind. Und auch hier gab es Anpassungen der HVB, sowohl nach oben wie nach unten. Bei den Massorthesen gibt es keine HVB, da die Vergütung gemäss dem Tarif des SVOT oder OSM mit einem Taxpunktwert von CHF 1.00 (zuzüglich Mehrwertsteuer) geregelt ist.

Änderungen bei der Sauerstofftherapie

Das Kap. 14.10 Sauerstofftherapie wurde umfassend überarbeitet:

  • Viele Positionen wurden getrennt, um Medizinprodukte und dazugehörige Services wie Wartung deutlich zu trennen.
  • Einige Positionen das Sauerstoff-Flüssiggas betreffend wurden zeitlich bis Ende 2026 begrenzt, da ab dann Sauerstoff in der Schweiz als Arzneimittel zugelassen ist und somit mittelfristig über die Spezialitätenliste geregelt werden soll.
  • Diverse Pauschalen wurden in Einzelpositionen aufgegliedert, um die darin enthaltenen Leistungen deutlicher zu bezeichnen.
  • Die Vergütung des Verbrauchsmaterials ist nun kapitelübergreifend pro Person und Jahr als Pauschale geregelt.

Es wurden weitere Limitationen und Kombinationseinschränkungen eingeführt, um eine unwirtschaftliche Kombination von Systemen zu verhindern und die Qualität der Behandlung sicherzustellen.

Für die Sauerstofftherapie wird ein diagnostizierter Sauerstoffmangel vorausgesetzt, der mit geeigneten Methoden wie einer Analyse der Sauerstoffsättigung oder des Blutgases nachgewiesen wurde. Um die Therapie nach 3 Monaten fortzusetzen, benötigt es bei Erwachsenen eine Indikation durch eine ärztliche Fachperson der Fachrichtung Pneumologie oder Allgemeine Innere Medizin, bei einer Diagnose Cluster headache eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Neurologie.

Die Regelungen sind trotz Überarbeitung recht kompliziert und wir empfehlen sich von Ihrem Anbieter beraten zu lassen.

Änderungen bei orthopädischen Schuhen

Mit der neuen MiGeL-Fassung sind die orthopädischen Schuhe in einem eigenen Kapitel und nicht mehr unter den Orthesen abgebildet, da sie eine ganz andere Funktion übernehmen. Die Kosten für orthopädische Schuhe werden erstrangig von der IV oder der AHV übernommen und nur subsidiär von den Krankenversicherern. Wenn Spezialschuhe für Verbände postoperativ z.B. bei Schwellungen, Ulzera oder Frakturen interimistisch in Kliniken eingesetzt werden, erfolgt die Vergütung mit der Fallpauschaule. Spezialschuhe für Verbände haben einen HVB, alle weiteren Positionen werden gemäss den Positionen des OSM-Tarifs zu einem TP-Wert von CHF 1.- (zuzüglich MwSt.) vergütet.

Die aktuelle MiGeL mit Gültigkeit ab 1. April 2022 können Sie hier downloaden. Der Datenstamm in HARTMANN easy ist bereits mit der Gültigkeit der neuen MiGeL-Version auf die aktuellen Vorgaben angepasst worden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie haben Fragen zur Beschaffungslösung HARTMANN easy? Unser Customer Service hat immer ein offenes Ohr für Sie und hilft Ihnen gerne weiter.

Weitere Lösungen & Services
Abrechnung von MiGeL-Pflegematerial durch Pflegeheime & Spitex

Mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) seit 1. Oktober 2021 ist die Finanzierung neu geregelt. Neu ist die OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) bis zu einem Höchstvergütungsbetrag (HVB) verantwortlich, für Mehrkosten ist es die versicherte Person.

Mehr erfahren
MiGeL-Leistungspaket für Alters- und Pflegeheime

Erfahren Sie jetzt, warum unsere Solution das Pflegeheim PeLago besonders überzeugt hat.

Weiter lesen

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

IVF Hartmann Holding AG published this content on 26 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2022 12:01:06 UTC.