Friedrich Vorwerk Group SE

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Friedrich Vorwerk Group SE (die "Gesellschaft") haben die letzte Ent- sprechenserklärung gemäß § 161 AktG im März 2023 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK"), die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat der Friedrich Vorwerk Group SE erklären, dass den Empfehlungen des Kodex mit den folgenden Abweichungen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:

  • Empfehlung D.4 des DCGK - Nominierungsausschuss: Abschnitt D.4 des DCGK empfiehlt die Bildung eines Nominierungsausschusses, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist.
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hält die Bildung eines Nominierungsausschusses aufgrund der derzeitigen Größe und Struktur des Aufsichtsrats für nicht erforderlich, um geeignete Kan- didaten vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem gesamten Aufsichtsrat obliegen.
  • Empfehlungen G.1 bis G.11 des DCGK - Vorstandsvergütung: Die Abschnitte G.1 und G.2 des DCGK sehen vor, dass das vom Aufsichtsrat zu entwickelnde Vergütungssystem für die Mitglie- der des Vorstands neben den verbindlichen gesetzlichen Vorgaben bestimmte weitere Ele- mente, insbesondere eine bestimmte Ziel-Gesamtvergütungfür jedes Vorstandsmitglied, ent- halten soll.
    Die Abschnitte G.3 bis G.5 des DCGK enthalten Anforderungen, die der Aufsichtsrat bei der Entwicklung eines solchen Vergütungssystems zu berücksichtigen hat, insbesondere im Hin- blick auf eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen, das Verhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und der Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft ins- gesamt sowie die Unabhängigkeit der hinzugezogenen externen Vergütungsexperten.
    Die Abschnitte G.6 bis G.11 enthalten Empfehlungen zur variablen Vergütung, insbesondere zum Verhältnis zwischen langfristig und kurzfristig orientierten Zielen, zu den Leistungskrite- rien, zu nachträglichen Änderungen der Zielwerte oder Vergleichsparameter, zur Bestimmung der Zielerreichung, zum Erfordernis, die variable Vergütung überwiegend in Aktien der Gesell- schaft zu investieren, und zur Möglichkeit, die variable Vergütung einzubehalten oder zurück- zufordern, wenn dies gerechtfertigt ist.

Gegenwärtig ist das Vergütungssystem für den Vorstand nach Ansicht des Aufsichtsrats der derzeitigen Größe und Struktur der Gesellschaft angemessen. Die Mitglieder des Vorstands haben einen ausreichenden Anreiz, um im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu handeln. Der Vorstandsvorsitzende Torben Kleinfeldt erhält als maßgeblicher Aktionär keine variable Vergütung. Beide Vorstandsmitglieder erhalten derzeit keine langfristige variable Ver- gütung, jedoch hat das Vorstandsmitglied Tim Hameister (CFO) im Rahmen des Börsengangs Aktien der Friedrich Vorwerk Group SE gezeichnet. Für detaillierte Informationen zum derzei- tigen Vergütungssystem wird auf den Vergütungsbericht der Gesellschaft verwiesen, der über die Internetseite http://www.friedrich-vorwerk-group.de zugänglich gemacht wurde.

Tostedt, den 18. März 2024

gez.

gez.

Dr. Christof Nesemeier

Torben Kleinfeldt

Für den Aufsichtsrat

Für den Vorstand

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Friedrich Vorwerk Group SE published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 April 2024 08:55:02 UTC.