IRW-PRESS: Exeter Resource Corp.: Goldcorp. startet Angebot für die im Umlauf befindlichen
Aktien von Exeter - Pressemitteilung zur Hinterlegungsfrist

GOLDCORP STARTET ANGEBOT FÜR DIE IM UMLAUF BEFINDLICHEN AKTIEN VON EXETER - 
PRESSEMITTEILUNG ZUR HINTERLEGUNGSFRIST

Vancouver, B.C., 20. April 2017: Exeter Resource Corporation (NYSE-MKT: XRA, TSX: XRC, Frankfurt:
EXB) (Exeter oder das Unternehmen) und Goldcorp Inc. (NYSE: GG, TSX: G) (Goldcorp) freuen sich,
bekannt zu geben, dass Goldcorp formell mit einem Angebot (das Angebot) an die Aktionäre von
Exeter über den Erwerb aller ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien von Exeter
(die Exeter-Aktien) im Tausch gegen Stammaktien von Goldcorp (Goldcorp-Aktien) begonnen hat. Die
Inhaber von Exeter-Aktien, die das Angebot akzeptieren, erhalten 0,12 Goldcorp-Aktie im Tausch gegen
jede Exeter-Aktie, die Goldcorp im Rahmen des Angebots erwirbt.

DIE ANNAHMEFRIST FÜR DAS ANGEBOT ENDET AM 26. MAI 2017 UM 17.00 UHR (ZEIT IN TORONTO), ES
SEI DENN, DAS ANGEBOT WIRD VON GOLDCORP VERKÜRZT, VERLÄNGERT ODER WIDERRUFEN.

Exeter hat festgelegt und gibt hiermit bekannt, dass die anfängliche Hinterlegungsfrist
für das Angebot 36 Tage beträgt, beginnend am 20. April 2017, dem Datum des Angebots, und
dass diese Pressemitteilung eine Pressemitteilung zur Hinterlegungsfrist (Deposit period news
release) im Sinne des National Instrument 62-104, Übernahmeangebote und Emittentenangebote
(Take-Over Bids and Issuer Bids), darstellt.

Goldcorp wird das Angebot und das Rundschreiben zum Übernahmeangebot vom 20. April 2017 mit
dem begleitenden Übermittlungsschreiben (Letter of transmittal) und der
Liefergarantiemitteilung (Notice of guaranteed delivery) (zusammen die Angebotsunterlagen) an die
Aktionäre von Exeter (die Aktionäre von Exeter) und andere Personen senden, die nach
geltendem Recht zum Erhalt dieser Unterlagen berechtigt sind. Das Board of Directors von Exeter (das
Board von Exeter) wird den Aktionären von Exeter ferner ein Rundschreiben der Directors,
ebenfalls vom 20. April 2017, zusenden.

Auf einstimmige Empfehlung seines Sonderausschusses hat das Board von Exeter die Übernahme
von Exeter durch Goldcorp gemäß dem Angebot einstimmig genehmigt und zudem einstimmig
empfohlen, dass die Aktionäre von Exeter ihre Aktien im Rahmen des Angebots hinterlegen. Alle
Directors und leitenden Angestellten von Exeter, die ungefähr 11 % der im Umlauf befindlichen
Aktien von Exeter halten, haben sich bereit erklärt, das Angebot anzunehmen. Die Empfehlung des
Board und des Sonderausschusses von Exeter wird durch jeweils ein bestätigendes Gutachten
(Fairness opinion) von Scotiabank und von Paradigm Capital Inc. unterstützt.  

Im Zusammenhang mit dem Angebot haben Goldcorp und Exeter eine geänderte und neu formulierte
Unterstützungsvereinbarung mit Datum vom 19. April 2017 abgeschlossen, mit welcher die Parteien
die Arrangement-Vereinbarung vom 28. März 2017 in ihrer Gesamtheit geändert und neu
formuliert haben, damit sich diese auf den Erwerb sämtlicher ausgegebenen und im Umlauf
befindlichen Aktien von Exeter durch Goldcorp gemäß dem Angebot bezieht, und mit welcher
Exeter zugestimmt hat, das Angebot zu unterstützen. Der erfolgreiche Abschluss des Angebots
unterliegt einer Reihe von Bedingungen, unter anderem den folgenden: 

1.-Die Aktionäre von Exeter müssen eine Anzahl von Exeter-Aktien vor dem Ablauf der
Angebotsfrist rechtswirksam anbieten, und zwar mindestens 66 % der Gesamtzahl der im Umlauf
befindlichen Exeter-Aktien auf vollständig verwässerter Basis, und dürfen diese
Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist nicht zurückziehen. Goldcorp kann auf diese Bedingung
verzichten.

2.-Die Aktionäre von Exeter müssen eine Anzahl von Exeter-Aktien vor dem Ablauf der
Angebotsfrist rechtswirksam anbieten, und zwar mehr als 50 % der Gesamtzahl der im Umlauf
befindlichen Exeter-Aktien, und dürfen diese Aktien vor dem Ablauf der Angebotsfrist nicht
zurückziehen. Goldcorp kann auf diese Bedingung nicht verzichten.

3.-Die Unterstützungsvereinbarung ist gemäß ihren Bestimmungen nicht
gekündigt worden.

4.-Vor dem Ablaufdatum sind keine schwerwiegenden negativen Ereignisse im Hinblick auf Exeter
eingetreten.

Die vollständigen Angaben zu dem Angebot sind im Rundschreiben zum Übernahmeangebot und
den begleitenden Angebotsunterlagen (zusammen die Angebotsunterlagen) enthalten, die Goldcorp bei
den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht hat und die über das Profil von
Exeter auf SEDAR unter sedar.com abrufbar sind. Gleichzeitig hat Goldcorp bei der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (die SEC) eine
Registrierungserklärung auf Formular F-10 eingereicht (die Registrierungserklärung), die
einen Prospekt zu dem Angebot (der Prospekt) und eine Erklärung zu dem Angebot (Tender offer
statement) auf Schedule TO (der Schedule TO) enthält. Exeter hat in Verbindung mit dem Angebot
und dem Rundschreiben der Directors von Exeter vom 20. April 2017 ein Schedule 14D-9 bei der SEC
eingereicht. Die bei der SEC eingereichten Materialien können kostenlos online über die
Website der SEC unter www.sec.gov abgerufen werden. Goldcorp hat den Aktionären von Exeter, den
eingetragenen Inhabern wandelbarer Wertpapiere und anderen Personen, die nach geltendem Recht zum
Erhalt dieser Dokumente berechtigt sind, die Angebotsunterlagen zugesandt, und Exeter hat den
vorgenannten Personen das Rundschreiben seiner Directors zugesandt. 

Diese Pressemitteilung ersetzt nicht die Angebotsunterlagen, den Prospekt, die
Registrierungserklärung, den Schedule TO oder den Schedule 14D-9. DEN AKTIONÄREN VON
EXETER UND ANDEREN BETEILIGTEN PARTEIEN WIRD NACHDRÜCKLICH EMPFOHLEN, DIESE UNTERLAGEN, ALLE
DURCH VERWEISUNG AUFGENOMMENEN UNTERLAGEN, ALLE SONSTIGEN GELTENDEN DOKUMENTE SOWIE ÄNDERUNGEN
UND ERGÄNZUNGEN ZU LESEN, DA JEDES DIESER DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU GOLDCORP, EXETER
UND DEM ANGEBOT ENTHÄLT.

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren von Goldcorp oder Exeter dar. Die Wertpapiere, die gemäß der
Registrierungserklärung registriert wurden, werden in keinem Rechtssystem angeboten, in denen
ein solches Angebot nicht zulässig ist. 

Über Exeter

Exeter ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Exploration und
Erschließung des Projekts Caspiche in Chile konzentriert.  Caspiche befindet sich im
chilenischen Gebiet Maricunga, das eine gute Infrastruktur aufweist und sich in unmittelbarer
Nähe zu anderen umfassenden Minenbetrieben und Projekten befindet, die zurzeit erschlossen
werden.

Über Goldcorp:

Goldcorp ist ein führender Goldproduzent, dessen Hauptaugenmerk auf vernünftige
Abbaumethoden mit einer sicheren, kostengünstigen Produktion von einem qualitativ hochwertigen
Portfolio an Minen gerichtet ist.

Im Namen von Exeter Resources Corp.:
Herr Wendell M. Zerb, P. Geol
President & CEO


Weitere Informationen erhalten Sie über:
Wendell Zerb, CEO oder 
Rob Grey, VP Corporate Communications
Tel:  1-888-688-9592 (gebührenfrei)
Tel: 604-688-9592  Fax: 604-688-9532

Suite 1660, 999 West Hastings St.
Vancouver, BC Kanada  V6C 2W2
exeter@exeterresource.com


Oder den Informationsbeauftragten, Kingsdale Advisors:

http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2017/39515/XRCNR1706 - Deposit Period News Release
(NI 62-104)_April 20 2017_FINAL.__de_PRCOM.001.jpeg


The Exchange Tower, 130 King Street West, Suite 2950, P.O. Box 361 Toronto, Ontario M5X 1E2
Gebührenfreie Rufnummer für Nordamerika: 1-866-851-2743
Außerhalb von Nordamerika, Rufnummer der Banken und Vermittler für R-Gespräche:
416-867-2271
E-Mail: contactus@kingsdaleadvisors.com

Safe Harbour-Erklärung: Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen
und Aussagen (zusammen als zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnet) im Sinne der anzuwendenden
Wertpapiergesetze und des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995.
einschließlich in Zusammenhang mit der Bewertung des Managements der Vorteile der geplanten
Transaktion mit Goldcorp für die Aktionäre; der erwarteten Versand- und
Versammlungstermine; des Zeitplans für den Abschluss der Transaktion; der Auffassung des
Unternehmens hinsichtlich der potenziellen Bedeutung von entdecktem Wasser und des Potenzials, das
im Rahmen einer Option bezogene entsalzte Wasser zu verwenden; des Zeitplans und des Abschlusses
einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung oder anderer Studien über die
Weiterentwicklung von Caspiche, einschließlich einer Produktionsentscheidung für das
Oxidprojekt; des Potenzials hinsichtlich neuer Möglichkeiten für die Weiterentwicklung von
Caspiche; der Ergebnisse der PEA 2014, einschließlich der geschätzten
Jahresproduktionsraten, der Kapital- und Produktionskosten oder der erwarteten Änderungen
solcher Kosten; Wasser- und Stromanforderungen und metallurgischer Gewinnungsraten; der erwarteten
Steuersätze; des Potenzials, sich Wasserrechte und adäquates Wasser zu sichern; der
potenziellen Genehmigung für eine Wasserextraktion; des Potenzials für geringere
Stromkosten; des Potenzials, neue Projekte zu erwerben; sowie der erwarteten Barreserven. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung
gültig.  Den Lesern wird dringend empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete
Aussagen zu verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass die zukünftigen Umstände oder
Ergebnisse, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen erwartet oder impliziert werden,
tatsächlich eintreten oder Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen die
zukunftsgerichteten Aussagen basieren, eintreten werden. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen
zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt
der Erstellung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr dafür, dass
solche zukünftigen Ereignisse tatsächlich eintreten werden und demnach Risiken,
Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren unterworfen, die dazu führen können, dass
die Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum
Ausdruck gebrachten bzw. implizierten abweichen. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten unter
anderem den Erhalt aller Genehmigungen der Aktionäre und der Behörden; keine
übermäßigen Verzögerungen der Transaktion; die Auswirkungen der allgemeinen
Wirtschaftslage; den Gold-, Silber- und Kupferpreis; Änderungen von Wechselkursen
ausländischer Währungen und Aktionen von Regierungsbehörden; Ungewissheiten in
Zusammenhang mit Verhandlungen; sowie Fehleinschätzungen bei der Vorbereitung
zukunftsgerichteter Informationen. Außerdem gibt es bekannte und unbekannte Risikofaktoren,
die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge
des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen
zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Bekannte Risikofaktoren beinhalten
Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Transaktion abzuschließen; der
Projektentwicklung, einschließlich Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die
Anforderungen des Abkommens des Unternehmens mit Anglo American hinsichtlich seines Projektes
Caspiche zu erfüllen, die zum Verlust von Eigentumsrechten führen könnte; des
Erfordernisses einer zusätzlichen Finanzierung; Betriebsrisiken in Zusammenhang mit Bergbau und
Mineralverarbeitung; Risiken in Zusammenhang mit den metallurgischen Gewinnungsraten; Risiken in
Zusammenhang mit dem Betrieb in Gebieten, die von Dürreperioden, Wasserknappheit und
Stromversorgungsproblemen betroffen sind, sowie Änderungen in der Gesetzgebung, die Einfluss
auf diese Ressourcen nimmt; Schwankungen bei den Metallpreisen; Besitzansprüche; Unsicherheiten
und Risiken in Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gewährung von
Grundrechten durch die chilenische Regierung; Unsicherheiten und Risiken in Verbindung mit der
Geschäftstätigkeit im Ausland; Umwelthaftungsansprüche und
Versicherungsangelegenheiten; Abhängigkeit von Schlüsselarbeitskräften; mögliche
Interessenskonflikte zwischen bestimmten Führungskräften, Direktoren oder Förderern
des Unternehmens im Hinblick auf bestimmte andere Projekte; fehlende Dividenden;
Währungsschwankungen; Wettbewerb; Verwässerung; Kurs- und Volumenschwankungen beim Handel
der Stammaktien des Unternehmens; steuerliche Folgen für US-Anleger; sowie andere Risiken und
Unsicherheiten, die u.a. in dieser Meldung und im Jahresbericht des Unternehmens für das per
31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr - datiert mit 24. März 2017, bei der kanadischen
Wertpapieraufsicht eingereicht und unter www.sedar.com veröffentlicht ist und
veröffentlicht bei der SEC als Teil des Unternehmenensjahresbericht als Form 40F verfügbar
unter www.sec.gov - erläutert werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren
aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder
Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind.
Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht
wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich
zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche
Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen
Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht vorbehaltslos auf
zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen
gefordert.
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Vorsorglicher Hinweis an US-amerikanische Investoren - Exeter muss Mineralressourcen in
Zusammenhang mit seinen Konzessionsgebieten unter Anwendung der Definitionen von gemessenen
Mineralressourcen (Measured Mineral Resources), angezeigten Mineralressourcen (Indicated Mineral
Resources) und abgeleiteten Mineralressourcen (Inferred Mineral Resources) des Canadian Institute of
Mining, Metallurgy and Petroleum (das CIM) beschreiben und gemäß den kanadischen Gesetzen
veröffentlichen. Diese Begriffe entsprechen jedoch nicht den Begriffen gemäß dem
Industry Guide 7 der United States Securities and Exchange Commission und dürfen normalerweise
nicht in Berichten und anderen Dokumenten verwendet werden, die bei der SEC eingereicht werden.
Investoren dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien,
oder Teile davon, jemals zu Mineralreserven gemäß dem SEC Industry Guide 7 gemacht
werden. Abgeleitete Mineralressourcen bergen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz und
hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit in sich. Es darf nicht davon
ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, jemals in eine
höhere Kategorie eingestuft werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen
Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage von Machbarkeits- oder
vorläufigen Machbarkeitsstudien bilden; Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen. Die
Meldung von in einer Mineralressource enthaltenen Unzen ist eine zulässige Meldung
gemäß den kanadischen Gesetzen. Die SEC erlaubt Emittenten jedoch normalerweise nur,
über Mineralisierungen zu berichten, die keine Mineralreserven gemäß den
Bestimmungen des SEC Industry Guide 7 als vorhandene Tonnen und Gehalte ohne Bezugnahme auf
Maßeinheiten darstellen. Daher lassen sich die in dieser Pressemitteilung enthaltenen oder
referenzierten Informationen, die Beschreibungen von Minerallagerstätten enthalten,
möglicherweise nicht mit ähnlichen Informationen vergleichen, die von US-Unternehmen in
Abhängigkeit der Bericht- und Meldeanforderungen gemäß den US-amerikanischen
Gesetzen und den entsprechenden Bestimmungen und Regulierungen, einschließlich des SEC
Industry Guide 7, veröffentlicht werden.

DIE TSX UND IHRE REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX ALS REGULATION SERVICES PROVIDER
BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT
DIESER PRESSEMELDUNG.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die
Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus
Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte
beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf
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Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
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Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
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