IRW-PRESS: Exeter Resource Corp.: Exeter wird von Goldcorp übernommen

Exeter wird von Goldcorp übernommen

Vancouver (British Columbia), 28. März 2017. Exeter Resource Corporation (NYSE-MKT: XRA,
TSX: XRC, Frankfurt: EXB) (Exeter oder das Unternehmen freut sich bekannt zu geben, dass es ein
endgültiges Abkommen mit Goldcorp Inc. (NYSE: GG, TSX: G) (Goldcorp) unterzeichnet hat, dem
zufolge Goldcorp im Rahmen eines Vereinbarungsplans alle ausstehenden Aktien von Exeter für
eine Entschädigung von 0,12 Goldcorp-Aktien für jede Exeter-Aktie erwerben wird. Dies
entspricht einem Wert von etwa 2,58 Kanadischen Dollar pro Exeter-Aktie, basierend auf dem
Schlusskurs der Goldcorp-Aktien an der TSX am 27. März 2017, bzw. einer Vergütung von 247
Millionen Kanadischen Dollar.

Dies entspricht einem Bonus von 67 Prozent für die Exeter-Aktien, basierend auf den
Schlusskursen der Stammaktien beider Unternehmen an der TSX am 27. März 2017, bzw. einem Bonus
von 60 Prozent, basierend auf dem 20-tägigen volumengewichteten Durchschnittskurs von Goldcorp
und Exeter am 27. März 2017.

Das Board of Directors von Exeter hat die Transaktion einstimmig genehmigt und empfiehlt den
Exeter-Aktionären, für die Vereinbarung zu stimmen. Alle Directors und Officers von
Exeter, die etwa 8,4 Prozent der emittierten und ausstehenden Exeter-Aktien besitzen oder
kontrollieren, haben Unterstützungsabkommen mit Goldcorp unterzeichnet, dem zufolge sie unter
anderem zustimmen, die Transaktion zu unterstützen und mit ihren Exeter-Aktien für die
Vereinbarung zu stimmen.

Scotiabank und Paradigm Capital Inc. haben dem Board of Directors von Exeter bzw. dem
Sonderkomitee der unabhängigen Directors von Exeter ein Gutachten bereitgestellt, denen zufolge
zum Zeitpunkt der Erstellung solches Gutachten und in Abhängigkeit der Annahmen,
Einschränkungen und Qualifikationen, die in solchen Gutachten zum Ausdruck gebracht wurden, die
Vergütung, die die Exeter-Aktionäre im Rahmen der Transaktion erhalten, aus finanzieller
Sicht fair ist (anders für Goldcorp und dessen Tochtergesellschaften).

Vorteile für Exeter-Aktionäre

- Sichert den Exeter-Aktionären einen unverzüglichen Kursgewinn und beseitigt die
Belastung einer zukünftigen Verwässerung, die erforderlich wäre, um das Projekt
Caspiche weiterzuentwickeln.

- Basierend auf den Schlusskursen vom 27. März 2017 entsprechen 0,12 Goldcorp-Aktien, die
für jede Exeter-Aktie geboten wird,
o einer Vergütung in Höhe von insgesamt etwa 247 Mio. C$ (2,58 C$ pro Aktie);
o einem Bonus von 67 % gegenüber dem Schlusskurs von Exeter am 27. März 2017;
o einem Bonus von 60 % gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Exeter-Aktien
an der TSX im 20-tägigen Zeitraum, der am 27. März 2017 zu Ende gegangen ist.

- Goldcorp ist der weltweit viertgrößte Goldproduzent mit einer qualitativ
hochwertigen, kostengünstigen Produktion und einer Investment Grade Bilanz.

- Die Umwandlung von Exeter- zu Goldcorp-Aktien bietet einen Zugang zu Goldcorps Portfolio an
erstklassigen diversifizierten Aktiva in Rechtsprechungen mit geringem politischem Risiko.

- Goldcorp und sein Joint-Venture-Partner im Goldgürtel Maricunga, Barrick Gold Corporation
(TSX: ABX, NYSE: ABX), verfügen über die technischen und finanziellen Möglichkeiten,
das Projekt Caspiche in einem Umfang, der der Größe der verfügbaren Ressourcen
entspricht, in Produktion zu bringen.

Yale Simpson, Co-Chairman von Exeter, sagte: Seit der Entdeckung von Caspiche im Jahr 2007 hat
unser Team eine der größten Gold-Kupfer-Lagerstätten Nord- und Südamerikas
erfolgreich beschrieben und technisch weiterentwickelt. Obwohl die Weiterentwicklung des
oberflächennahen Oxid-Tagebaubetriebs mit 1,7 Millionen Unzen Gold eine vernünftige
Anfangsoption für Exeter ist, erfordert der enorme Umfang des Gold-Kupfer-Sulfidprojektes
Caspiche sowohl das Kapital als auch das technische Know-how eines großen Bergbauunternehmens,
um dessen wahren Wert auszuschöpfen. Goldcorp, ein führender Goldproduzent mit einer
beeindruckenden Erfolgsbilanz im verantwortungsbewussten Bergbau, ist sowohl in der Lage als auch
bestrebt, eine Mine bei Caspiche zu erschließen. Die Exeter-Aktionäre erhalten einen
unverzüglichen attraktiven Bonus für diese Transaktion. Durch die erhaltenen
Goldcorp-Aktien behalten Sie ihren Zugang zum Projekt Caspiche, ohne jedoch das finanzielle Risiko
auf sich zu nehmen, dem Exeter konfrontiert wäre.

Der Abschluss der Transaktion unterliegt unterschiedlichen Bedingungen, die für eine
Transaktion dieser Art üblich sind, einschließlich des Erhaltes einer Genehmigung der
Exeter-Aktionäre, des Gerichtes und der Behörden. Die vollständigen Details der
Transaktion werden im Informationsrundschreiben beschrieben werden, das Exeter hinsichtlich der
Aktionärsversammlung zur Genehmigung der Transaktion erstellen wird, die bis spätestens
31. Mai 2017 stattfinden wird. Exeter beabsichtigt, das Informationsrundschreiben bis Mitte April
2017 zu verschicken. Die Transaktion wird voraussichtlich bis spätestens 30. Juni 2017
abgeschlossen werden.

Gemäß der Vereinbarung unterliegt Exeter den üblichen Abwerbeverboten. Falls
Exeter ein besseres Angebot erhält, hat Goldcorp das Recht, ein solches Angebot auszugleichen.
Unter bestimmten Umständen, in denen die Transaktion nicht abgeschlossen wird, muss Exeter eine
Stornogebühr in Höhe von 8,65 Millionen Kanadischen Dollar an Goldcorp bezahlen.

Exeter hat Scotiabank als sein Finanzberatungsunternehmen und Gowling WLG (Canada) LLP in Kanada,
Dorsey & Whitney LLP in den USA und Bofill Mir & Álvarez Jana in Chile als seine
Rechtsberatungsunternehmen in Zusammenhang mit der Transaktion engagiert.

Kopien des Abkommens, der Unterstützungsabkommen, des Informationsrundschreibens des
Managements, sofern verfügbar, und bestimmter damit in Zusammenhang stehender Dokumente werden
bei den Wertpapierbehörden eingereicht und auf SEDAR unter www.sedar.com sowie auf EDGAR unter
www.sec.gov verfügbar sein.

Keines der Wertpapiere, die im Rahmen des Vereinbarungsabkommens emittiert werden, wurde oder
wird gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der U.S. Securities Act) oder gemäß einem anderen anwendbaren Wertpapiergesetz eines
US-Bundesstaates registriert und darf in den USA oder an bzw. im Namen oder zugunsten von
US-Bürgern möglicherweise nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung
oder eine Ausnahme davon vorliegt. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Wertpapiere, die im
Rahmen der Vereinbarung emittiert werden, im Vertrauen auf eine Ausnahme von solchen
Registrierungsanforderungen gemäß Abschnitt (Section) 3(a) (10) des U.S. Securities Act
sowie gemäß den anwendbaren Ausnahmen im Rahmen solcher staatlichen Wertpapiergesetze
angeboten und emittiert werden. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot für den Kauf oder
Verkauf von Wertpapieren dar. USA (United States) und US-Bürger (U.S. Person) werden in
Bestimmung (Regulation) S des U.S. Securities Act definiert.

Über Exeter

Exeter ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Exploration und
Erschließung des Projekts Caspiche in Chile konzentriert.  Caspiche befindet sich im
chilenischen Gebiet Maricunga, das eine gute Infrastruktur aufweist und sich in unmittelbarer
Nähe zu anderen umfassenden Minenbetrieben und Projekten befindet, die zurzeit erschlossen
werden.

Über Goldcorp:

Goldcorp ist ein führender Goldproduzent, dessen Hauptaugenmerk auf vernünftige
Abbaumethoden mit einer sicheren, kostengünstigen Produktion von einem qualitativ hochwertigen
Portfolio an Minen gerichtet ist.

Weitere Informationen über Goldcorp erhalten Sie auf dessen Website unter
www.goldcorp.com.

Im Namen von Exeter Resources Corp.:
Herr Wendell M. Zerb, P. Geol
President & CEO

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Wendell Zerb, CEO oder 
Rob Grey, VP Corporate Communications
Tel:  1-888-688-9592 (gebührenfrei)
Tel: 604-688-9592  Fax: 604-688-9532
-
Suite 1660, 999 West Hastings St.
Vancouver, BC Kanada  V6C 2W2
exeter@exeterresource.com

Safe Harbour-Erklärung: Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen
und Aussagen (zusammen als zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnet) im Sinne der anzuwendenden
Wertpapiergesetze und des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995.
einschließlich in Zusammenhang mit der Bewertung des Managements der Vorteile der geplanten
Transaktion mit Goldcorp für die Aktionäre; der erwarteten Versand- und
Versammlungstermine; des Zeitplans für den Abschluss der Transaktion; der Auffassung des
Unternehmens hinsichtlich der potenziellen Bedeutung von entdecktem Wasser und des Potenzials, das
im Rahmen einer Option bezogene entsalzte Wasser zu verwenden; des Zeitplans und des Abschlusses
einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung oder anderer Studien über die
Weiterentwicklung von Caspiche, einschließlich einer Produktionsentscheidung für das
Oxidprojekt; des Potenzials hinsichtlich neuer Möglichkeiten für die Weiterentwicklung von
Caspiche; der Ergebnisse der PEA 2014, einschließlich der geschätzten
Jahresproduktionsraten, der Kapital- und Produktionskosten oder der erwarteten Änderungen
solcher Kosten; Wasser- und Stromanforderungen und metallurgischer Gewinnungsraten; der erwarteten
Steuersätze; des Potenzials, sich Wasserrechte und adäquates Wasser zu sichern; der
potenziellen Genehmigung für eine Wasserextraktion; des Potenzials für geringere
Stromkosten; des Potenzials, neue Projekte zu erwerben; sowie der erwarteten Barreserven. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung
gültig.  Den Lesern wird dringend empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete
Aussagen zu verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass die zukünftigen Umstände oder
Ergebnisse, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen erwartet oder impliziert werden,
tatsächlich eintreten oder Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen die
zukunftsgerichteten Aussagen basieren, eintreten werden. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen
zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt
der Erstellung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr dafür, dass
solche zukünftigen Ereignisse tatsächlich eintreten werden und demnach Risiken,
Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren unterworfen, die dazu führen können, dass
die Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum
Ausdruck gebrachten bzw. implizierten abweichen. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten unter
anderem den Erhalt aller Genehmigungen der Aktionäre und der Behörden; keine
übermäßigen Verzögerungen der Transaktion; die Auswirkungen der allgemeinen
Wirtschaftslage; den Gold-, Silber- und Kupferpreis; Änderungen von Wechselkursen
ausländischer Währungen und Aktionen von Regierungsbehörden; Ungewissheiten in
Zusammenhang mit Verhandlungen; sowie Fehleinschätzungen bei der Vorbereitung
zukunftsgerichteter Informationen. Außerdem gibt es bekannte und unbekannte Risikofaktoren,
die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge
des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen
zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Bekannte Risikofaktoren beinhalten
Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Transaktion abzuschließen; der
Projektentwicklung, einschließlich Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die
Anforderungen des Abkommens des Unternehmens mit Anglo American hinsichtlich seines Projektes
Caspiche zu erfüllen, die zum Verlust von Eigentumsrechten führen könnte; des
Erfordernisses einer zusätzlichen Finanzierung; Betriebsrisiken in Zusammenhang mit Bergbau und
Mineralverarbeitung; Risiken in Zusammenhang mit den metallurgischen Gewinnungsraten; Risiken in
Zusammenhang mit dem Betrieb in Gebieten, die von Dürreperioden, Wasserknappheit und
Stromversorgungsproblemen betroffen sind, sowie Änderungen in der Gesetzgebung, die Einfluss
auf diese Ressourcen nimmt; Schwankungen bei den Metallpreisen; Besitzansprüche; Unsicherheiten
und Risiken in Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gewährung von
Grundrechten durch die chilenische Regierung; Unsicherheiten und Risiken in Verbindung mit der
Geschäftstätigkeit im Ausland; Umwelthaftungsansprüche und
Versicherungsangelegenheiten; Abhängigkeit von Schlüsselarbeitskräften; mögliche
Interessenskonflikte zwischen bestimmten Führungskräften, Direktoren oder Förderern
des Unternehmens im Hinblick auf bestimmte andere Projekte; fehlende Dividenden;
Währungsschwankungen; Wettbewerb; Verwässerung; Kurs- und Volumenschwankungen beim Handel
der Stammaktien des Unternehmens; steuerliche Folgen für US-Anleger; sowie andere Risiken und
Unsicherheiten, die u.a. in dieser Meldung und im Jahresbericht des Unternehmens für das per
31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr - datiert mit 24. März 2017, bei der kanadischen
Wertpapieraufsicht eingereicht und unter www.sedar.com veröffentlicht ist und
veröffentlicht bei der SEC als Teil des Unternehmenensjahresbericht als Form 40F verfügbar
unter www.sec.gov - erläutert werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren
aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder
Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind.
Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht
wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich
zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche
Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen
Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht vorbehaltslos auf
zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen
gefordert.
-
Vorsorglicher Hinweis an US-amerikanische Investoren - Exeter muss Mineralressourcen in
Zusammenhang mit seinen Konzessionsgebieten unter Anwendung der Definitionen von gemessenen
Mineralressourcen (Measured Mineral Resources), angezeigten Mineralressourcen (Indicated Mineral
Resources) und abgeleiteten Mineralressourcen (Inferred Mineral Resources) des Canadian Institute of
Mining, Metallurgy and Petroleum (das CIM) beschreiben und gemäß den kanadischen Gesetzen
veröffentlichen. Diese Begriffe entsprechen jedoch nicht den Begriffen gemäß dem
Industry Guide 7 der United States Securities and Exchange Commission und dürfen normalerweise
nicht in Berichten und anderen Dokumenten verwendet werden, die bei der SEC eingereicht werden.
Investoren dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien,
oder Teile davon, jemals zu Mineralreserven gemäß dem SEC Industry Guide 7 gemacht
werden. Abgeleitete Mineralressourcen bergen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz und
hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit in sich. Es darf nicht davon
ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, jemals in eine
höhere Kategorie eingestuft werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen
Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage von Machbarkeits- oder
vorläufigen Machbarkeitsstudien bilden; Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen. Die
Meldung von in einer Mineralressource enthaltenen Unzen ist eine zulässige Meldung
gemäß den kanadischen Gesetzen. Die SEC erlaubt Emittenten jedoch normalerweise nur,
über Mineralisierungen zu berichten, die keine Mineralreserven gemäß den
Bestimmungen des SEC Industry Guide 7 als vorhandene Tonnen und Gehalte ohne Bezugnahme auf
Maßeinheiten darstellen. Daher lassen sich die in dieser Pressemitteilung enthaltenen oder
referenzierten Informationen, die Beschreibungen von Minerallagerstätten enthalten,
möglicherweise nicht mit ähnlichen Informationen vergleichen, die von US-Unternehmen in
Abhängigkeit der Bericht- und Meldeanforderungen gemäß den US-amerikanischen
Gesetzen und den entsprechenden Bestimmungen und Regulierungen, einschließlich des SEC
Industry Guide 7, veröffentlicht werden.

DIE TSX UND IHRE REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX ALS REGULATION SERVICES PROVIDER
BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT
DIESER PRESSEMELDUNG.


Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die
Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus
Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte
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Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
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