Rheinfelden / Donaueschingen, 5. November 2020. Alle Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke müssen ins neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Registrierungspflicht gilt auch für sehr kleine Anlagen und Stromspeicher.

Aus aktuellem Anlass erinnert die ED Netze GmbH an die Registrierungspflicht von Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister. Obwohl alle Netzkunden mit einer Stromerzeugungsanlage bereits angeschrieben wurden, haben viele Anlagenbetreiber die Registrierung noch nicht vorgenommen. Die Frist für die Registrierung endet am 31. Januar 2021.

Für Anlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht registriert sind, ist die ED Netze GmbH gesetzlich verpflichtet, Zahlungen einzubehalten und erst auszuzahlen, nachdem die Anlage registriert wurde. Dies betrifft sämtliche Ansprüche auf Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG sowie Ansprüche auf Zahlungen nach dem KWKG.

Auch Anlagen, die bereits vor dem Start des neuen Marktstammdatenregisters 2019 in einem anderen Register gemeldet wurden, müssen neu im Marktstammdatenregister registriert werden. Selbst wenn die Anlagenbetreiber keine Fördermittel erhalten oder die Anlagen keinen Strom ins Netz einspeisen, müssen die Anlagen registriert werden.

Das Marktstammdatenregister ist die Datenbank der Energiewende. Das öffentlich zugängliche Register gibt Netzbetreibern, Behörden, der Politik, aber auch den Feuerwehren einen aktuellen Überblick über die installierten Anlagen.

Im gesamten ED-Netzgebiet sind rund 20.000 Stromerzeugungsanlagen installiert, im wesentlichen Photovoltaikanlagen im Leistungsbereich von 1 kWp bis 30 kWp. Rund 12.500 dieser Anlagen sind inzwischen im Marktstammdatenregister eingetragen. Das entspricht einer Quote von 63 Prozent.

'Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen nicht registrieren, laufen Gefahr keine oder erst eine verzögerte Vergütung zu erhalten', verdeutlicht Michael Stenske, Leiter Individualprozesse bei ED Netze.

Die ED Netze GmbH bittet alle Anlagenbetreiber, zeitnah der Registrierungspflicht nachzukommen. Möglich ist dies unter: www.marktstammdatenregister.de

Presseinfo als PDF

Unternehmensinformation
Die ED Netze GmbH ist der Netzbetreiber für Südbaden. Rund 350 Mitarbeiter sorgen für eine sichere Stromversorgung der 295.000 Netzkunden und die Einbindung der 20.000 dezentralen Einspeiseanlagen. ED Netze ist Partner der Kommunen und unterstützt sie mit netznahen Dienstleistungen wie Betriebsführungen von Wasser-, Straßenbeleuchtung- und Breitbandnetzen. Das Netzgebiet umfasst im Westen die Region südlich von Freiburg bis zum Hochrhein und reicht im Osten nördlich von Villingen-Schwenningen bis zum Bodensee. Ziel ist, die Netze auch für die Energiewelt der Zukunft leistungsfähig zu machen. Über die dezentralen Stützpunkte ist die ED Netze GmbH in ganz Südbaden vor Ort präsent. Sie gehört zur Unternehmensgruppe der Energiedienst Holding AG.

Mehr Infos unter: www.ednetze.de

Übrigens: Wo es aktuell im Stromnetz der ED Netze Störungen gibt, finden Sie im Internet:
www.ednetze.de/unterbrechungen

Energiedienst Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 05 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 10 November 2020 15:20:07 UTC.

Originaldokumenthttps://www.energiedienst.de/presse-detail/news/2256-ed-netze-erinnert-frist-fuer-erfassung-von-stromerzeugungsanlagen-endet/

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/9BA571D9473CD6A2F8FA6F92F161A133A4572972