Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 1 bis 4 und 6, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG und §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG

  • Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
    Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwan- zigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, ver- langt werden. Das Verlangen muss schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also am 15. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft einge- hen. Jedem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
  • Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichts- rats gemäß § 127 AktG und Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG
    Aktionäre können zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats Wahlvorschläge und Gegenanträge zu bestimmten Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Die Wahlvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 1. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der Gesell- schaft zugänglich gemacht werden können.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Ist der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß an- gemeldet, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behan- delt werden. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt.

Die Ergänzungsverlangen sollen dem Vorstand der Gesellschaft, Gegenanträge und Wahlvor- schläge können dem Vorstand der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Anschrift zugeleitet werden: ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, E- Mail: hauptversammlung@elringklinger.com. Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzli- chen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unter Nennung des Namens des Aktionärs veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.elringklin- ger.de/hauptversammlung abrufbar. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden eben- falls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

  • Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 und 6 AktG
    Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptver- sammlung angemeldet haben, bzw. deren Bevollmächtigte haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 10. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen in Textform zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Ge- sellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis 11. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktio- närs über das unter www.elringklinger.de/hauptversammlung erreichbare InvestorPortal nur für Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte zugänglich machen. Stellungnahmen in Text- form sind als PDF-Datei einzureichen. Diese dürfen maximal 10.000 Zeichen umfassen. Die

Sprache muss deutsch sein. Stellungnahmen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen oder die einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irrefüh- renden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen oder sich vertreten lassen wird, werden nicht zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptver- sammlung im Rahmen der per Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Haupt- versammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen bzw. das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprü- chen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

  • Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG
    Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die elektronisch zu der Hauptversammlung zuge- schaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokom- munikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte über den im InvestorPortal geführten virtuellen Wortmeldetisch Redebei- träge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Fragen gemäß § 131 Abs. 1e AktG und Nachfragen gemäß § 131 Abs. 1d AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein. Der Versammlungsleiter ist gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung der Gesell- schaft berechtigt, das Rede- und Fragerecht zeitlich angemessen zu beschränken.
    Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte benötigen für die Ausübung des Rederechts ein inter- netfähiges Endgerät, wie zum Beispiel einen PC, einen Laptop, ein Tablet oder ein Smart- phone. Die Endgeräte müssen mit einem Mikrofon und einer Kamera ausgestattet sein, auf die jeweils mit dem Browser zugegriffen werden kann. Für die Redebeiträge müssen die End- geräte mit dem Internet mit stabiler Up- und Download-Bandbreite von mindestens fünf Mbit/Sekunde verbunden sein. Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die sich, wie beschrie- ben, für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden für ihren Redebeitrag zugeschaltet. Die Gesellschaft wird die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktio- när bzw. dessen Bevollmächtigtem und der Gesellschaft vor dem Redebeitrag während der Hauptversammlung überprüfen. Sie kann den Redebeitrag zurückweisen, sofern die Funkti- onsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
  • Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG
    Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die recht- lichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unter- nehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
    Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Aus- kunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts und in gleicher Weise wahrgenommen werden kann (dazu die Ausführungen zum Rederecht).
  • § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Aus- kunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigten auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch, wenn diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegen- stands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversamm- lung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal übermitteln können.

  • Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
    Aktionäre bzw. deren Bevollmächtige, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschal- tet sind, können gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch im Wege der elekt- ronischen Kommunikation einlegen. Der Widerspruch kann von Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das unter www.elringklinger.de/hauptversammlung erreichbare InvestorPortal erklärt werden.

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ElringKlinger AG published this content on 02 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 April 2024 07:55:06 UTC.