Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2024

Die Entsprechenserklärung vom Mai 2023 ersetzend erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE gemäß § 161 Aktiengesetz:

I. Zukunftsbezogener Teil

Die Elmos Semiconductor SE wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (kurz: DCGK) in der aktuellen Fassung vom

28. April 2022 (Bekanntgabe im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022) zu- künftig mit den hier genannten Ausnahmen entsprechen:

  • Sowohl für die Mitglieder des Vorstands als auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats werden keine Altersgrenzen festgelegt (DCGK Ziffern B.5 und C.2). Der Aufsichtsrat entscheidet über die Eignung der Mitglieder des Vorstands. Der Hauptversammlung obliegt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats; sie entscheidet somit auch über die Altersstruktur.
  • Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses (DCGK Ziffer D.3 Satz 5). Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass der damit verbun- dene Arbeitsaufwand nicht zu hoch ist und durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erledigt werden kann. Auch sieht der Aufsichtsrat nicht die Gefahr einer zu großen Nähe zum Vorstand und dadurch bedingter mangelnder Aufmerksamkeit des Auf- sichtsratsvorsitzenden bei der zusätzlichen Übernahme der Funktion des Prüfungsaus- schussvorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist bestens geeignet, auch den Vor- sitz im Prüfungsausschuss zu übernehmen. Es ist im Interesse der Gesellschaft, dass von der Empfehlung (DCGK Ziffer D.3 Satz 5) abgewichen wird.
  • Die Festlegungen der Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds richten sich nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere wird den Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) entsprochen. Weitergehende Anforderungen und Konkretisierungen werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend angesehen (DCGK Ziffern G.1 und G.2).
  • Der Aufsichtsrat legt nach pflichtgemäßem Ermessen die Vergütung für die Vor- standsmitglieder fest. Es werden keine speziell für die Elmos Semiconductor SE ange- fertigten Benchmarking Studien beauftragt (DCGK Ziffer G.3). Es erfolgt keine beson- dere Analyse der Arbeitnehmervergütungen allein für die Zwecke der Vorstandsvergü- tungen (DCGK Ziffer G.4). Der Aufsichtsrat nutzt stattdessen Vergütungsstudien und Vergleichswerte anderer Unternehmen und bezieht das bekannte Niveau der Vergü- tung der Arbeitnehmer und die typische Veränderung im Zeitablauf in seine Überle- gungen ein. Bezüglich darüber hinaus gehender Analysen sieht der Aufsichtsrat nicht den entsprechenden Nutzen für den erhöhten Aufwand.
  • Die Vorstandsverträge sehen keine Abfindungsbegrenzungen für den Fall der vorzeiti- gen Beendigung der Vorstandstätigkeit vor (DCGK Ziffer G.13). Die Höhe einer Abfin- dung kann aus Sicht des Aufsichtsrats im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung nur in einer dann zu treffenden Vereinbarung sachgerecht festgelegt werden.

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II. Vergangenheitsbezogener Teil

Den Empfehlungen des DCGK in der aktuellen Fassung vom 28. April 2022 (Bekanntgabe im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022) wurde seit Abgabe der Entspre- chenserklärung im Mai 2023 mit den unter I. genannten Ausnahmen entsprochen.

Dortmund, im Mai 2024

Für den Aufsichtsrat

Für den Vorstand

Dr. Klaus Weyer

Dr. Arne Schneider

Aufsichtsratsvorsitzender

Vorstandsvorsitzender

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Elmos Semiconductor AG published this content on 15 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 May 2024 15:27:05 UTC.