Dietikon,  Montag, 27. Februar 2012

Die Übernahme der EGL durch die Axpo ist abgeschlossen: Am 16. Februar hat das Handelsgericht des Kantons Aargau die restlichen im Markt befindlichen EGL Aktien (0.2%) für kraftlos erklärt. Das Urteil wird voraussichtlich morgen rechtskräftig. Damit wird die Axpo Alleinaktionärin der EGL.

Gestützt auf Art. 33 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) reichte die Axpo Holding AG beim Handelsgericht Aargau eine Klage auf Kraftloserklärung ein. Am 16. Februar 2012 hat das Gericht diese Klage gutgeheissen und die restlichen sich noch im Publikum befindlichen EGL Inhaberaktien (Valorennummer: 328 822 / ISIN: CH0003288229 / Ticker-Symbol: EGL) für kraftlos erklärt. Demzufolge wird keine öffentliche EGL Generalversammlung per 30. März 2012 stattfinden. Den Eigentümern der kraftloserklärten EGL Aktien wird eine Barabfindung in der Höhe von CHF 850 pro Inhaberaktie mit Nennwert von CHF 50 ausbezahlt. Die Höhe der Abfindung entspricht dem Angebotspreis des öffentlichen Kaufangebots der Axpo vom 27. Juni 2011.

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