Dietikon, Montag, 27. Februar 2012
Die Übernahme der EGL durch die Axpo ist abgeschlossen: Am 16. Februar hat das Handelsgericht des Kantons Aargau die restlichen im Markt befindlichen EGL Aktien (0.2%) für kraftlos erklärt. Das Urteil wird voraussichtlich morgen rechtskräftig. Damit wird die Axpo Alleinaktionärin der EGL.
Gestützt auf Art. 33 des Bundesgesetzes über die Börsen und
den Effektenhandel (BEHG) reichte die Axpo Holding AG beim
Handelsgericht Aargau eine Klage auf Kraftloserklärung ein.
Am 16. Februar 2012 hat das Gericht diese Klage
gutgeheissen und die restlichen sich noch im Publikum
befindlichen EGL Inhaberaktien (Valorennummer: 328 822 /
ISIN: CH0003288229 / Ticker-Symbol: EGL) für kraftlos
erklärt. Demzufolge wird keine öffentliche EGL
Generalversammlung per 30. März 2012 stattfinden. Den
Eigentümern der kraftloserklärten EGL Aktien wird eine
Barabfindung in der Höhe von CHF 850 pro Inhaberaktie mit
Nennwert von CHF 50 ausbezahlt. Die Höhe der Abfindung
entspricht dem Angebotspreis des öffentlichen Kaufangebots
der Axpo vom 27. Juni 2011.
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