Dietikon, Montag, 5. März 2012
Die Aktien der EGL AG werden am 9. März 2012 von der SIX Swiss Exchange dekotiert. In diesem Zusammenhang hat die SIX Swiss Exchange die Befreiung von den Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung bis zum 9. März 2012 verlängert. Damit ist die EGL AG bis zur Dekotierung weiterhin von gewissen Offenlegungspflichten befreit.
Die SIX Swiss Exchange hat die EGL AG nun bis zum Tag ihrer
Dekotierung, dem 9. März 2012, von folgenden Pflichten zur
Aufrechterhaltung der Kotierung befreit:
a) Erstellung des Jahresberichtes 2010/11 (Art. 49
Kotierungsreglement)
b) Führung eines Unternehmenskalenders (Art. 52
Kotierungsreglement)
c) Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art 53
Kotierungsreglement)
d) Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56
Kotierungsreglement)
e) Erfüllung bestimmter Regelmeldepflichten (Art. 55
Kotierungsreglement i.V.m. Rundschreiben Nr. 1,
Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der
Kotierung, Anhang 1, Ziff. 1.03 f., 1.08, 2.01, 3.05 f.,
5.02 f., 5.05)
Die EGL AG wird auch in Zukunft den Offenlegungspflichten
hinsichtlich der ausstehenden Anleihe nachkommen.
Hintergrund
Die Axpo Holding AG hatte im Juni 2011 ein öffentliches
Kaufangebot für alle sich im Publikum befindlichen
Inhaberaktien veröffentlicht. Am 16. Februar hat das
Handelsgericht des Kantons Aargau die restlichen im Markt
befindlichen EGL Aktien (0.2%) für kraftlos erklärt. Das
Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Damit hält die Axpo
100 Prozent der EGL Aktien. Am 9. März wird die EGL
dekotiert. Demzufolge wird keine öffentliche EGL
Generalversammlung per 30. März 2012 stattfinden.
Weitere Informationen
Media Relations
Schweiz: 0800 44 11 00
International: +41 44 278 41 10
medien@axpo.ch