BERLIN (dpa-AFX) - Nach monatelangen rechtlichen Prüfungen hat die Berliner Innenverwaltung ein geplantes Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne für zulässig erklärt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Damit könnte eine großangelegte Unterschriftensammlung in wenigen Monaten beginnen. Wie schon beim jüngst beschlossenen Mietendeckel würde Berlin auch damit Neuland betreten.

Zunächst muss sich allerdings der rot-rot-grüne Senat zu dem bundesweit einmaligen Vorhaben positionieren, danach das Abgeordnetenhaus.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" will Unternehmen "vergesellschaften", die mehr als 3000 Wohnungen besitzen, und das mit einem Volksbegehren durchsetzen. In einem ersten Schritt hatte sie im Vorjahr 77 000 Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen. Die vorgeschriebene rechtliche Prüfung durch die Innenverwaltung zog sich deutlich mehr als einem Jahr hin. Nach Angaben der Innenverwaltung hat die Zulässigkeitsprüfung ergeben, dass das Volksbegehren formal zulässig ist./kr/ah/trh/DP/men