Deutsche Cannabis AG: Großaktionär erklärt teilweisen Darlehensverzicht und erneuert Darlehenszusage Junge Aktien in den Handel eingeführt

Hamburg (pta010/22.12.2016/09:45) - Einer der Großaktionäre der Deutschen Cannabis AG hat heute dem Vorstand gegenüber einen teilweisen Verzicht seiner Darlehensforderung erklärt. Der Verzicht wird noch in 2016 ergebniswirksam und beläuft sich auf einen fünfstelligen Betrag.

Gleichzeitig wurde dem Vorstand von dieser Seite die Bereitstellung der für die nächsten 6 Monate im Tagesgeschäft erforderlichen Liquidität zugesagt.

Aktuell prüft die Gesellschaft weitere Beteiligungsmöglichkeiten und geht davon aus, im ersten Halbjahr 2017 zu einem Abschluss zu kommen.

Die durch die Sachkapitalerhöhung 2016 entstandenen jungen Aktien der Deutschen Cannabis AG sind inzwischen seit wenigen Tagen in Frankfurt, München und Berlin sowie auf XETRA unter der ISIN DE000A2DA6T5 / WKN A2DA6T börsennotiert.

Die zwischenzeitliche Notierung unter einen zweiten ISIN / WKN ist erforderlich, da die jungen Aktien erst ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt sind, die Gesellschaft aber noch nicht über die Ergebnisverwendung für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015 beschlossen hat. Dies soll in der für den 11. April 2017 terminierten außerordentlichen Hauptversammlung in Berlin erfolgen. Für die betreffenden Geschäftsjahre ist allerdings kein verteilungsfähiger Bilanzgewinn vorhanden, weshalb die jungen Aktien faktisch bereits jetzt die gleichen Rechte verkörpern. Nach erfolgter Dividendengleichstellung werden auch die jungen Aktien unter der bekannten ISIN: DE000A0BVVK7 / WKN: A0BVVK gehandelt.

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Deutsche Cannabis AG veröffentlichte diesen Inhalt am 22 December 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 22 December 2016 09:14:06 UTC.

Originaldokumenthttp://www.deutschecannabis.com/s/20161222.pdf

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