Curetis sichert sich Finanzmittel in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. durch Ausgabe von
Wandelanleihen


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Curetis sichert sich Finanzmittel in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. durch Ausgabe 
von Wandelanleihen 
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Curetis sichert sich Finanzmittel in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. durch Ausgabe
von Wandelanleihen

  * Finanzierung erlaubt weitere Beschleunigung des kommerziellen Wachstums und
    der F&E-Programme
  * EUR 3,5 Mio. der ersten Tranche über EUR 5 Mio. abgerufen


Diese   Mitteilung   enthält   Insiderinformationen   gemäß   Artikel   7(1)
der
Marktmissbrauchsrichtlinie.

Amsterdam,  Niederlande, Holzgerlingen,  Deutschland, und  San Diego,  USA, 02.
Oktober 2018, 7:30 Uhr MESZ -- Curetis N.V. (das "Unternehmen" und, zusammen mit
seinen   Tochtergesellschaften,   "Curetis"),   ein  Entwickler  von  neuartigen
molekulardiagnostischen  Lösungen, gab heute bekannt,  dass sich das Unternehmen
Wachstumskapital  in Höhe von bis  zu EUR 20 Mio. gesichert  hat, und zwar durch
Ausgabe  von Wandelanleihen der Curetis  N.V. mit normierten Aktienbezugsrechten
an  YA II  PN, Ltd,  einen von  der US-amerikanischen  Investmentfirma Yorkville
Advisors  Global LP (der "Investor" oder "Yorkville") gemanagten Investmentfond.
Zum  heutigen Tag hat Curetis EUR 3,5 Mio.  der ersten Tranche durch Ausgabe von
Wandelanleihen  in Anspruch genommen und wird  dadurch einen Nettobetrag von EUR
3,22 Mio.  einnehmen. Curetis  beabsichtigt, den  Restbetrag der  ersten Tranche
(EUR   1,5 Mio.)   innerhalb   von   90 Handelstagen   in  Anspruch  zu  nehmen,
vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt.

Der  Zugang  zu  weiterem  Kapital  ermöglicht  es  Curetis,  seine kommerzielle
Strategie   weiter   umzusetzen,   die   anlässlich   der  Veröffentlichung  der
Halbjahreszahlen  2018 und  der  damit  einhergehenden  Telefonkonferenz am 14.
August 2018 dargestellt wurde.

"Wir  haben  zahlreiche  verschiedene  Finanzierungsoptionen  evaluiert",  sagte
Oliver   Schacht,  CEO  von  Curetis,  "Das  Finanzierungsmodell  von  Yorkville
verschafft  uns zusätzliche  Flexibilität bei  unseren kommerziellen
Aktivitäten
sowie der Forschung und Entwicklung. Der erste Teil der ersten Tranche wurde mit
dem heutigen Tag in Anspruch genommen."

Yorkville  hat  sich  im  Rahmen  der  Vereinbarung  verpflichtet, bis zu 2.000
Wandelanleihen   zu   je   EUR   10.000 zu   zeichnen.   Dies  entspricht  einem
Gesamtkapitalbetrag von bis zu EUR 20 Mio. über einen Zeitraum von 36 Monaten ab
Unterzeichnungsdatum  der Vereinbarung. Normierte  Aktienbezugsrechte werden mit
jeder Tranche der Wandelanleihen ausgegeben, außer für die erste Tranche in
Höhe
von EUR 5 Mio.

Darüber  hinaus  haben  Curetis  und  Yorkville  vereinbart, dass die Anzahl der
Bezugsrechte,  die  mit  den  folgenden  Tranchen  der Wandelanleihen ausgegeben
werden,  25% des  Gesamtkapitalbetrags  dieser  Wandelanleihen geteilt durch den
jeweiligen  Ausübungspreis  der  Bezugsrechte  entsprechen  soll,  wie im Anhang
erläutert  wird.  Jedes  Bezugsrecht  berechtigt  den  Investor,  eine Aktie des
Unternehmens zum jeweiligen Ausübungspreis zu erhalten. Dementsprechend belaufen
sich die Gesamterlöse im Falle der Ausübung aller Bezugsrechte, die zusammen mit
den  Wandelanleihen ausgegeben werden, auf ungefähr 25% des Gesamtkapitalbetrags
der entsprechenden Wandelanleihen.

Die  Finanzierung  ist  in  mehrere  Tranchen von Wandelanleihen aufgeteilt; die
erste Tranche über 500 Wandelanleihen beläuft sich auf einen Gesamtkapitalbetrag
von  EUR  5 Mio.  Die  Höhe  der  folgenden  Tranchen  entspricht  entweder  dem
niedrigeren  Betrag  von  EUR  5 Mio.  oder  dem  zehnfachen  durchschnittlichen
Tageswert,  der an der Euronext in Amsterdam und der Euronext in Brüssel während
der  zehn dem Abruf der Tranche  vorangehenden Tage gehandelt wurde (maximal EUR
5 Mio.).   Die  Bereitstellung  aller  Tranchen  der  Wandelanleihen  unterliegt
bestimmten Bedingungen, die ebenfalls im Anhang erläutert werden.

Die  maximalen  Nettobeträge,  die  Curetis  durch die Finanzierungsvereinbarung
erhalten  könnte, belaufen sich auf  bis zu ca. EUR  22,15 Mio., davon EUR 18,4
Mio. aus Wandelanleihen und ungefähr EUR 3,75 Mio. aus Aktienbezugsrechten.

Die  Aktien,  die  durch  das  Unternehmen  anlässlich der Umwandlung der ersten
Tranche  der Wandelanleihen,  die durch  Yorkville gezeichnet wurden, ausgegeben
werden, wurden im Rahmen der Hauptversammlung des Unternehmens am 21. Juni 2018
genehmigt.   Die   Hauptversammlung   hat  den  Vorstand  des  Unternehmens  als
Berechtigten  bestellt, nach Genehmigung durch  den Aufsichtsrat Aktien und/oder
Bezugsrechte   zur   Zeichnung   von   Aktien   im   Rahmen   von  strategischen
Kapitalerhöhungen   auszugeben  sowie  damit  zusammenhängende  Bezugsrechte  zu
beschränken  oder  auszuschließen.  Die  Anzahl  der  Aktien, die anlässlich
der
Umwandlung  der ersten Tranche der Wandelanleihen ausgegeben werden sollen, soll
2,75 Mio.  Aktien nicht überschreiten. Mögliche Überschussansprüche aufgrund
des
Wandlungsverhältnisses  werden in  Barmitteln abgegolten,  außer das Unternehmen
entscheidet  sich zur Abgeltung eines solchen Überschusses in Aktien. Obwohl der
Vorstand  des  Unternehmens  berechtigt  ist,  weitere  ca.  7 Mio.  Aktien ohne
Bezugsrechte  und/oder Aktienbezugsrechte  gemäß der  durch die Hauptversammlung
erteilten  Berechtigungen auszugeben, kann  das Unternehmen diese Berechtigungen
möglicherweise  für andere Finanzierungsmaßnahmen nutzen. Das Unternehmen
könnte
danach  verpflichtet  sein,  weitere  Berechtigungen  durch  seine Aktionäre zur
Ausgabe   zusätzlicher   Aktien   einzuholen,   die  im  Rahmen  der  Umwandlung
nachfolgender Tranchen der Wandelanleihen und der Ausübung von Bezugsrechten vor
der  Finanzierung  solcher  nachfolgenden  Tranchen  unter  bestimmten,  in  der
Vereinbarung festgelegten Deckungserfordernissen fällig werden.

Bestimmte  wesentliche  Bestimmungen  des  Vertrags,  der Wandelanleihen und der
Aktienbezugsrechte werden im Anhang dieser Pressemitteilung zusammengefasst.



Über Curetis

Curetis  N.V.  (Euronext:  CURE)  hat  es  sich  zum Ziel gesetzt, ein führender
Anbieter  von  neuartigen  molekularmikrobiologischen  Lösungen  zu  werden, die
schwere   Infektionskrankheiten   diagnostizieren,   Antibiotikaresistenzen  bei
hospitalisierten    Patienten    identifizieren   und   damit   einer   globalen
Herausforderung begegnen können.

Das  Unyvero  System  von  Curetis  ist  eine  vielseitige,  schnelle  und  hoch
automatisierte   molekulardiagnostische   Plattform  mit  einfach  anzuwendenden
Kartuschen,  die die umfassende und  schnelle Identifizierung von Pathogenen und
Antibiotikaresistenzmarkern  bei einer Reihe  von schweren Infektionskrankheiten
ermöglichen.  Ergebnisse  sind  innerhalb  von  Stunden verfügbar. Diagnostische
Standardverfahren  benötigen derzeit Tage oder  Wochen für diesen Prozess. Damit
können  Therapieergebnisse positiv  beeinflusst, der  verantwortungsvolle Umgang
mit  Antibiotika unterstützt und gesundheitsökonomische Vorteile erzielt werden.
Unyvero in-vitro-Diagnostik (IVD) Produkte werden in Europa, im Mittleren Osten,
Asien und den USA vermarktet.

Ares  Genetics  GmbH,  ein  hundertprozentiges  Tochterunternehmen  der Curetis,
bietet  Lösungen  der  nächsten  Generation  für  die  Diagnose und Therapie
von
Infektionskrankheiten.   Die   ARES   Technologie-Plattform   kombiniert,   nach
Einschätzung  des Unternehmens,  die vermutlich  weltweit umfassendste Datenbank
zur   Genetik   antimikrobieller   Resistenzen,  ARESdb,  mit  fortgeschrittener
Bioinformatik und künstlicher Intelligenz.

Für  weitere  Informationen  besuchen  Sie  bitte  www.curetis.com und www.ares-
genetics.com.


Curetis Rechtlicher Hinweis

Diese  Pressemitteilung ist  weder ein  Angebot zum  Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren  und  sollte,  weder  ganz  noch  teilweise,  als  Grundlage  einer
Investitionsentscheidung in Curetis angesehen werden.

Die   in  dieser  Pressemitteilung  enthaltenen  Informationen  sind  sorgfältig
ermittelt  worden. Curetis trägt und übernimmt jedoch keine Haftung jedweder Art
für  die Richtigkeit  und Vollständigkeit  der hierin enthaltenen Informationen.
Curetis  übernimmt keine  wie auch  immer geartete Verpflichtung, Informationen,
die  in  dieser  Pressemitteilung  enthalten  sind,  zu  aktualisieren  oder  zu
korrigieren,  sei es  als Ergebnis  neuer Informationen,  zukünftiger Ereignisse
oder aus sonstigen Gründen.

Diese  Pressemitteilung enthält Aussagen, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind
oder  als solche  aufgefasst werden  könnten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
können   anhand  der  Verwendung  zukunftsgerichteter  Begriffe  wie  "glauben",
"schätzen",  "vorhersehen", "erwarten", "beabsichtigen", "anvisieren", "können",
"könnten"  oder "sollten" erkannt werden, und  enthalten Aussagen von Curetis zu
den   beabsichtigten   Resultaten   ihrer   Strategie.   Naturgemäß   beinhalten
zukunftsgerichtete  Aussagen  Risiken  und  Unsicherheiten  und die Leser werden
darauf  hingewiesen,  dass  solche  zukunftsgerichteten  Aussagen keine Garantie
künftiger  Entwicklungen sind.  Die tatsächlichen  Ergebnisse von Curetis
können
erheblich   von   den   in   den  zukunftsgerichteten  Aussagen  vorhergesehenen
Ergebnissen abweichen. Curetis übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete
Aussagen   öffentlich  zu  aktualisieren,  es  sei  denn,  dies  ist  gesetzlich
vorgeschrieben.

Kontakt
Curetis N.V.
Max-Eyth-Str. 42
71088 Holzgerlingen, Germany
Tel. +49 7031 49195-10
pr@curetis.com oder ir@curetis.com
www.curetis.com - www.unyvero.com

Presse- und Investorenanfragen
akampion
Dr. Ludger Wess / Ines-Regina Buth
Managing Partners
info@akampion.com
Tel. +49 40 88 16 59 64
Tel. +49 30 23 63 27 68



ANHANG



Wesentliche Kennzeichen der Wandelanleihen

Die   Wandelanleihen   betragen   jeweils   EUR   10.000 und   sollen  zu  einem
Ausübungspreis  je Anleihe in Höhe von 96% ihres Hauptbetrags ausgegeben werden.
Außerdem    wird    im    Rahmen    der    Ausgabe   der   Wandelanleihen   eine
Bereitstellungsprovision  über 4% des  jeweiligen Hauptbetrags  der betreffenden
Anleihen durch Abzug dieses Betrags vom Gesamtzeichnungspreis fällig.

Wandelanleihen  können  außer  an  Privatinvestoren  frei  übertragen werden
und
unterliegen den geltenden Wertpapierregularien.

Die  Wandelanleihen  werden  nicht  zur  Notierung  oder  zum  Handel  an  einem
Finanzplatz zugelassen.

Jede Wandelanleihe hat eine Laufzeit über 12 Monate ab Ausgabedatum. Curetis hat
das Recht, die Laufzeit um weitere 12 Monate zu verlängern und eine Bargebühr zu
zahlen,  die 5% des Gesamtbetrags der entsprechenden Wandelanleihen beträgt. Die
Laufzeit kann bis zu viermal verlängert werden - vorausgesetzt, dass das dadurch
entstehende Fälligkeitsdatum die Laufzeit des Fremdkapitals, das dem Unternehmen
durch   die   Europäische   Investment   Bank   zur  Verfügung  gestellt  wurde,
überschreitet  und dass die  Gebühren für die  Verlängerung der Laufzeit
bezahlt
werden.

Die  Wandelanleihen sollen nicht  verzinst werden, außer  bei Verzugsfällen.
Für
die  Wandelanleihen  werden  Verzugszinsen  in  Höhe  von  15% pro  Jahr bis zum
frühesten Datum fällig, an dem der Verzug beseitigt wird, oder dem Datum, an dem
die Wandelanleihen vollständig umgewandelt oder getilgt sind.

Bei  Umwandlung einer oder mehrerer Wandelanleihen in Aktien wird die Anzahl der
Aktien  berechnet,  indem  der  Gesamtkapitalbetrag der jeweiligen Wandelanleihe
durch  93% des niedrigsten täglichen,  volumengewichteten Durchschnittskurses an
der   Euronext   Amsterdam   während  der  10 Handelstage  unmittelbar  vor  dem
Umwandlungstag  geteilt  wird.  Die  Anzahl  der  Aktien, die bei Umwandlung der
Wandelanleihen  ausgegeben werden  soll, ist  abhängig von  dem Maximum, das das
Unternehmen  bei  Beantragung  der  Auszahlung  der  Tranche  der Wandelanleihen
angegeben  hat. Mögliche Überschussansprüche aufgrund des
Wandlungsverhältnisses
werden  in  Barmitteln  abgegolten,  außer  das Unternehmen entscheidet sich zur
Abgeltung eines solchen Überschusses in Aktien.


Wesentliche   Kennzeichen   der   mit   den   Wandelanleihen   zusammenhängenden
Aktienbezugsrechte

Wandelanleihen  (mit  Ausnahme  der  ersten  Tranche  über  EUR  5 Mio.)  sollen
gemeinsam  mit einer Zahl an  Aktienbezugsrechten ausgegeben werden, die 25% des
Gesamtkapitalbetrags   dieser   Wandelanleihen   geteilt  durch  den  jeweiligen
Bezugsrechtsausübungspreis (siehe unten) entsprechen.

Der   Ausübungspreis  der  Bezugsrechte  soll  135% des  niedrigsten  täglichen,
volumengewichteten Durchschnittskurses an der Euronext Amsterdam während der 10
Handelstage unmittelbar vor dem Abrufdatum durch das Unternehmen entsprechen.

Die  Bezugsrechte  sollen  frei  übertragbar  sein  (außer an Privatinvestoren),
unterliegen  geltenden Wertpapiergesetzen  und sollen  die üblichen Bestimmungen
und Absicherungen, einschließlich eines vollständigen
Antiverwässerungsschutzes,
enthalten.

Die Bezugsrechte werden nicht zum Handel an einem Finanzplatz zugelassen.

Bezugsrechte  können  innerhalb  von  drei  Jahren nach Ausgabe ausgeübt werden.
Während  dieses Zeitraums  ermöglicht jedes  einzelne Bezugsrecht  die Zeichnung
einer einzelnen Aktie.

Die  Anzahl der  Aktien, die  bei Ausübung  von Bezugsrechten ausgegeben werden,
hängt  ab  von  dem  Maximalbetrag,  den  das  Unternehmen  bei  Beantragung der
Auszahlung   einer   Tranche   von   Wandelanleihen   angegeben   hat.  Mögliche
Überschussansprüche  aufgrund  des  Wandlungsverhältnisses  werden in
Barmitteln
abgegolten,  außer das Unternehmen entscheidet  sich zur Abgeltung eines solchen
Überschusses in Aktien.

Durch  Umwandlung der Wandelanleihen oder Ausübung der Bezugsrechte auszugebende
Aktien

Die  neuen  Aktien,  die  bei  Umwandlung  der  Wandelanleihen oder Ausübung der
Bezugsrechte  ausgegeben werden, sollen über  die gleichen Rechte wie bestehende
Aktien  verfügen  und  werden  zum  Handel  am regulierten Markt der Euronext in
Amsterdam und Euronext in Brüssel zugelassen.

Das  Unternehmen  wird  auf  seiner  Website  (www.curetis.com) eine Tabelle zur
Verfügung stellen, in der die Zahl der ausstehenden Wandelanleihen, Bezugsrechte
und  ausgegebenen Aktien  nach Umwandlung  der Wandelanleihen  oder Ausübung der
Bezugsrechte aufgeschlüsselt wird.



Zusagen der Investoren

Vom Abschluss der Vereinbarung bis zur vollständigen Umwandlung und/oder Tilgung
aller   ausstehenden  Wandelanleihen  sichert  der  Investor  folgendes  zu  und
verpflichtet sich:

  * keinen Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat des Unternehmens zu fordern;
  * zu keinem Zeitpunkt, weder alleine noch gemeinsam mit Dritten, mehr als
    4,99% des ausstehenden Grundkapitals des Unternehmens zu halten;
  * falls ein Wertpapierprospekt für die Zulassung zur Notierung und zum Handel
    der Aktien erforderlich wäre, die im Rahmen  der Umwandlung oder Ausübung
    ausgegeben werden, solange keine Umwandlungsbenachrichtigung oder
    Ausübungsbenachrichtigung für Wandelanleihen oder Bezugsrechte zu schicken,
    bis dieses Wertpapierprospekt durch die Niederländische Finanzmarktaufsicht
    genehmigt worden ist.


Finanzierungsbedingungen einer Tranche von Wandelanleihen



Die   Bereitstellung  jeder  Tranche  der  Wandelanleihen  unterliegt  folgenden
Bedingungen:

  * es haben keine wesentlichen negativen Veränderungen stattgefunden;
  * es bestehen keine Verzugsfälle;
  * der Handel der Aktien an der Euronext in Amsterdam wurde innerhalb der 90
    Tage, die dem Abruf einer Tranche vorangehen, nicht ausgesetzt;
  * der Schlusskurs am Tag vor Zustellung eines Abrufauftrags einer Tranche soll
    bei mindestens EUR 3,00 oder mehr liegen;
  * der durchschnittliche gewichtete Tageswert der Aktien an der Euronext in
    Amsterdam und der Euronext in Brüssel in der Woche vor Zustellung eines
    Abrufauftrags einer Tranche soll EUR 150.000 oder mehr betragen;
  * bei jedem Abruf soll das Unternehmen mindestens folgende Voraussetzungen
    erfüllen: (a) die zweifache Deckung der genehmigten Aktien soll bei
    Umwandlung des maximalen Betrags der Wandelanleihen der abzurufenden Tranche
    und anderer etwaiger ausstehender Wandelanleihen (berechnet als ob die
    Umwandlung zum Datum des Abrufs der Tranche geschehen würde) verfügbar und
    zur Ausgabe zugelassen sein; und (b) die einmalige Deckung der genehmigten
    Aktien soll bei Ausübung der maximalen Zahl der auszugebenden Bezugsrechte
    verfügbar und zur Ausgabe zugelassen sein.


Der  Eigentümer von Wandelanleihen ist berechtigt, das Unternehmen aufzufordern,
alle  seine Anleihen  zurückzuzahlen, sofern  das Unternehmen  die Ausgabe neuer
Aktien gemäß dieser Vereinbarung versäumt oder Verzugsfälle eintreten, die
nicht
innerhalb  von  10 Kalendertagen  beseitigt  werden.  Falls Wandelanleihen nicht
zuvor  umgewandelt oder  getilgt worden  sind, werden  sie am  Fälligkeitstag zu
100% ihres Gesamtkapitalwerts zzgl. Zinsen, falls zutreffend, zurückgezahlt.


20181002_Curetis_PR_DE: 
http://hugin.info/171382/R/2218826/867706.pdf



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Source: Curetis via GlobeNewswire

http://www.curetis.com