Vergütungssystem Aufsichtsrat 2024

VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DIE MITGLIEDER DES

AUFSICHTSRATS

1. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.

Die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist in § 15 der Satzung wie folgt geregelt:

"Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung bewilligt wird. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die beschlossene Vergütung zeitanteilig (nach vollen Monaten). Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet."

Von der Hauptversammlung der Gesellschaft wurde am 9. Mai 2017 beschlossen, dass die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 15 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA jeweils € 50.000,- und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats € 100.000,- beträgt.

Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder, wie sie seit 2017 auf Basis von § 15 der Satzung festgelegt ist, wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Mai 2021 mit 99,75% Zustimmung gebilligt.

  1. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
    Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung bewilligt wird. Eine variable Vergütung ist nicht vorgesehen. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die beschlossene Vergütung zeitanteilig (nach vollen Monaten).
    Die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 15 der Satzung beträgt ab dem Geschäftsjahr 2024 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA jeweils TEUR 75 und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats TEUR 150. Die Aufsichtsratsmitglieder sind darüber hinaus in der konzernweiten D&O Versicherung der Gesellschaft eingebunden.
  2. SONSTIGE MERKMALE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS
    Eine zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird nicht gewährt. Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss sowie im Personal- und Nominierungsausschuss ist durch die neue Vergütungshöhe für den Aufsichtsrat mit abgedeckt. Grund dafür ist die kleine Größe des Aufsichtsrates, der nur aus vier Mitgliedern besteht, und daher über alle Aufsichtsratsthemen als Gremium beschließt. Die Tätigkeit in den beiden Ausschüssen ist daher nur vorbereitender Natur. Ein Sitzungsgeld wird aufgrund des pauschalen Charakters der Festvergütung und der kleinen Größe des Aufsichtsrats ebenfalls nicht gezahlt.

3 Vergütungssystem 2024

  1. VERFAHREN ZUR FESTSETZUNG UND ÜBERPRÜFUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS
    Die Regelungen zur Vergütung sowie das Vergütungssystem des Aufsichtsrats werden regelmäßig durch die persönlich haftenden Gesellschafterin und den Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Dabei wird einen Marktvergleich durchgeführt und ferner insbesondere Veränderungen des Unternehmensumfelds, die wirtschaftliche Gesamtlage und Strategie des Unternehmens, Veränderungen und Trends der nationalen und internationalen Corporate Governance Standards berücksichtigt. Bei Bedarf werden externe Experten hinzugezogen. Aufgrund der Besonderheit der Gremientätigkeit ist ein Vergleich mit der Vergütung von Mitarbeitern der Gesellschaft im Regelfall nicht aussagekräftig und wird daher nicht angestellt. Mindestens alle vier Jahre fasst die Hauptversammlung Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Hauptversammlung kann das jeweils bestehende Vergütungssystem dabei auch bestätigen.
  2. ENTSPRECHUNG DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
    Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats berücksichtigt die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 zu der Vergütung des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft steht. Bei der Vergütung wird der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats angemessen berücksichtigt. Die Vergütung besteht in einer Festvergütung.

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CTS Eventim AG & Co. KGaA published this content on 17 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 May 2024 13:25:03 UTC.