Der Vorstand der WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft und der Vorstand der BWT Aktiengesellschaft haben heute gemeinsam die angemessene Barabfindung für die im Rahmen des verlangten Gesellschafterausschlusses auszuschließenden Minderheitsaktionäre der BWT Aktiengesellschaft mit EUR 16,51 je Aktie festgesetzt und den gemeinsamen Bericht über den geplanten Ausschluss gemäß § 3 (1) GesAusG verabschiedet. Der Bemessung der Barabfindung liegt ein Unternehmenswertgutachten der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH zu Grunde.

Über den Gesellschafterausschluss soll im Rahmen der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der BWT Aktiengesellschaft am 14.08.2017 beschlossen werden. Das Unternehmenswertgutachten sowie der gemeinsame Bericht über den geplanten Ausschluss gemäß § 3 (1) GesAusG werden zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen während eines Monats vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der BWT Aktiengesellschaft veröffentlicht. Nach Beschlussfassung über den Gesellschafterausschluss und Eintragung im Firmenbuch ist zu erwarten, dass die Wiener Börse AG die Zulassung der BWT Aktiengesellschaft zum Handel an der Wiener Börse widerrufen wird (Delisting).

ISIN: AT0000737705

BWT AG veröffentlichte diesen Inhalt am 11 Juli 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 Juli 2017 09:11:05 UTC.

Originaldokumenthttp://www.bwt-group.com/de/presse/aktuelle-pressemeldungen/Seiten/AdHoc-Festsetzung-Barabfindung.aspx

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