Jahresabschluss der BioNTech SE, Mainz, zum 31. Dezember 2023

Bilanz

2

Gewinn- und Verlustrechnung

4

Anhang zum Einzelabschluss

5

1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

5

2 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

5

3 Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

8

3.1

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen

8

3.2

Finanzanlagen

9

3.3

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere

11

3.4

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

11

3.5

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

11

3.6

Eigenkapital

11

3.7

Ergebnisverwendungsvorschlag

12

3.8

Steuerrückstellungen

12

3.9

Sonstige Rückstellungen

13

3.10

Verbindlichkeiten

13

3.11

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

13

3.12

Latente Steuern

14

3.13

Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

14

3.14

Umsatzerlöse

14

3.15

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

15

3.16

Forschungs- und Entwicklungskosten

15

3.17

Vertriebskosten

15

3.18

Allgemeine Verwaltungskosten

15

3.19

Sonstige betriebliche Erträge

15

3.20

Sonstige betriebliche Aufwendungen

16

3.21

Finanzergebnis

16

3.22

Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

16

3.23

Sonstige Angaben / Organe der Gesellschaft

18

Anlagespiegel

32

1

BioNTech SE, Mainz

Bilanz zum 31. Dezember 2023

31. Dezember

31. Dezember

Aktiva

2023

2022

in Mio. €

in Mio. €

in Mio. €

A.

Anlagevermögen

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen Rechten und Werten

650,8

59,8

2.

Geschäfts- oder Firmenwert

2,3

1,7

3.

Geleistete Anzahlungen

21,5

10,4

674,6

71,9

  1. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

42,0

35,4

2.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

52,4

30,2

3.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

42,1

34,3

136,5

99,9

  1. Finanzanlagen

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

1.156,5

613,4

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

8,5

597,4

3.

Beteiligungen

47,0

66,7

4.

Wertpapiere des Anlagevermögens

1.326,4

-

5.

Sonstige Ausleihungen

4,4

2,2

2.542,8

1.279,7

3.353,9

1.451,5

  1. Umlaufvermögen
  1. Vorräte

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

1,1

0,7

2.

Geleistete Anzahlungen

0,1

-

1,2

0,7

  1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.163,6

5.585,4

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

1.370,5

1.540,5

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

279,8

147,4

2.813,9

7.273,3

III.

Sonstige Wertpapiere

4.662,6

-

IV.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

11.409,5

13.798,0

18.887,2

21.072,0

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

216,3

63,5

19.103,5

21.135,5

22.457,4

22.587,0

2

31. Dezember

31. Dezember

Passiva

2023

2022

in Mio. €

in Mio. €

in Mio. €

A.

Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

248,6

248,6

Eigene Anteile

(10,8)

(5,3)

Ausgegebenes (gez.) Kapital

237,8

243,3

Bedingtes Kapital 85,8 Mio. € (Vorjahr: 85,8 Mio. €)

II.

Kapitalrücklage

695,6

1.295,4

III.

Gewinnrücklagen

9.845,1

9.445,4

IV.

Bilanzgewinn

9.361,0

8.961,2

20.139,5

19.945,3

  1. Rückstellungen

1.

Steuerrückstellungen

525,1

606,1

2.

Sonstige Rückstellungen

571,7

923,3

1.096,8

1.529,4

  1. Verbindlichkeiten

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

254,2

57,2

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen

485,8

389,6

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

93,4

651,6

davon aus Steuern 18,1 Mio. € (Vorjahr: 622,9 Mio. €)

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1,6 Mio. €

(Vorjahr: 1,7 Mio. € )

833,4

1.098,4

D.

Rechnungsabgrenzungsposten

387,7

13,9

22.457,4

22.587,0

3

BioNTech SE, Mainz

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Geschäftsjahre zum 31. Dezember

2023

2022

in Mio. €

in Mio. €

in Mio. €

1

Umsatzerlöse

3.270,1

12.514,5

  • Herstellungskosten der zur Erzielung der

Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

(250,0)

(1.615,7)

3

Bruttoergebnis vom Umsatz

3.020,1

10.898,8

4

Forschungs- und Entwicklungskosten

(1.743,6)

(1.519,7)

5

Vertriebskosten

(29,4)

(29,1)

6

Allgemeine Verwaltungskosten

(535,1)

(475,4)

7

Sonstige betriebliche Erträge

299,5

1.041,3

davon Erträge aus der Währungsumrechnung 0,0

Mio. € (Vorjahr: 801,2 Mio. €)

8

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(315,6)

(717,1)

Währungsumrechnung 284,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0

Mio. €)

(2.324,2)

(1.700,0)

9

Erträge aus der Ergebnisübernahme

184,6

2.863,3

davon aus verbundenen Unternehmen 184,6 Mio.

€ Aufwand (Vorjahr: 2.856,6 Mio. €)

10

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

366,7

51,8

davon aus verbundenen Unternehmen 40,0 Mio. €

(Vorjahr: 7,1 Mio. €)

11

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen

des Finanzanlagevermögens

29,7

-

12

Aufwendungen aus der Verlustübernahme

(166,2)

(86,9)

13

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(78,0)

(30,9)

davon an verbundene Unternehmen 74,4 Mio. €

(Vorjahr: 19,1 Mio. €)

336,8

2.797,3

14

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

(233,2)

(3.370,1)

15

Ergebnis nach Steuern

799,5

8.626,0

16

Jahresüberschuss

799,5

8.626,0

17

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

8.961,2

4.648,2

18

Einstellungen in die Gewinnrücklagen

(399,7)

(4.313,0)

19

Bilanzgewinn

9.361,0

8.961,2

4

Anhang zum Einzelabschluss

1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der BioNTech SE, im Folgenden auch als "Gesellschaft", "BioNTech", "wir" oder "uns" bezeichnet, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die BioNTech SE ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft nach europäischem Recht mit Sitz in Deutschland und wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 48720 geführt. Die Aktien der BioNTech SE werden seit dem 10. Oktober 2019 öffentlich als American Depository Shares (ADS) an der amerikanischen Börse Nasdaq Global Select Market gehandelt. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist An der Goldgrube 12, 55131 Mainz, Deutschland.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB mit Sitz in Mainz. Somit gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter der Annahme des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und gemäß § 242 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Der Einzelabschluss wird in Euro veröffentlicht. Sofern nicht anders angegeben, werden die Zahlen auf Millionen bzw. Tausend Euro gerundet. Daher kann es vorkommen, dass die in einigen Tabellen als Summen ausgewiesenen Zahlen keine exakten arithmetischen Aggregate der vorangegangenen Zahlen sind und dass sich die in den Erläuterungen angegebenen Zahlen nicht zu den gerundeten arithmetischen Aggregaten addieren. Die angewandte Rundung kann von der in den Vorjahren in verschiedenen Einheiten veröffentlichten Rundung abweichen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 3 HGB nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

2 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig über ihre geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen.

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt fünfzehn Jahre und spiegelt jenen Zeitraum wider, über den die erworbenen Geschäfte einen positiven Nutzen stiften werden.

Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen.

Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, und Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten und die Ausleihungen zum Nennwert bzw. - soweit voraussichtlich dauerhaft wertgemindert - der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Bedingte Kaufpreiszahlungen werden erst mit Eintritt der jeweiligen Bedingung als Erhöhung des Beteiligungsansatzes erfasst.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

5

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Geldmarktfonds, die im Kassenbestand ausgewiesen sind, werden mit dem Nennwert bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Abschlussstichtag bewertet und dürfen im Erwerbszeitpunkt nur eine Laufzeit von weniger als drei Monaten aufweisen.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Für die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungszusagen unterscheiden wir zwischen Transaktionen mit Barausgleich und solchen mit Eigenkapitalabgeltungen. Für beide Instrumente wird der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Dieser wird dann als Vergütungsaufwand über den Zeitraum verteilt, innerhalb dessen die Mitarbeiter einen uneingeschränkten Anspruch auf die Instrumente erwerben. Zusagen mit Barausgleich werden bis zur Begleichung der Zusage zu jedem Abschlussstichtag neu zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Fall von Transaktionen mit Eigenkapitalabgeltung resultiert die Aufwandserfassung in einer Erhöhung der Kapitalrücklagen. Im Fall von Transaktionen mit Barausgleich führt die Aufwandsbuchung zu einer Verbindlichkeit. Sofern die Gesellschaft ein Wahlrecht hat, die Zusagen entweder durch Barzahlung oder durch Hingabe von Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllen, bilanzieren wir die Zusagen als Transaktion mit Eigenkapitalabgeltung, solange keine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt oder ein solcher Ausgleich in bar erfolgt. Sobald wir uns für einen Barausgleich entscheiden oder eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt, wird eine etwaige positive Differenz zwischen dem Wert der Barvergütung und dem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt als zusätzlicher Aufwand erfasst. In Übereinstimmung mit den internationalen Regelungen zur Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe werden nicht nur anteilsbasierte Vergütungen für Mitarbeiter der BioNTech SE bilanziert, sondern auch Zusagen an Mitarbeiter von Tochterunternehmen, die durch die BioNTech SE erfüllt werden. Sofern es sich nicht um Mitarbeiter der BioNTech SE handelt, erfolgt die Aufwandserfassung im sonstigen betrieblichen Aufwand.

Eigene Anteile werden mit ihrem Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Anschaffungskosten der erworbenen Anteile wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. Im Falle des Erwerbs eigener Anteile werden Aufwendungen des Erwerbs als Aufwendungen im laufenden Geschäftsjahr erfasst.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, sowie drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden dabei berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurden mit den laufzeitadäquaten durchschnittlichen Zinssätzen der letzten sieben Jahre diskontiert.

Die ausschließlich der Erfüllung der langfristig fälligen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus den Langzeitkonten dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugehörigen Verpflichtungen verrechnet. Zugehörige Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen werden ebenfalls verrechnet.

Devisentermingeschäfte werden nicht als Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB klassifiziert. Die Devisentermingeschäfte werden anhand von Bewertungstechniken bewertet, bei denen Devisenkassa- und -terminkurse verwendet werden. Geschäfte mit einem negativen Bewertungsergebnis zum Bilanzstichtag werden in den sonstigen Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Anzahlungen im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungskollaborationen werden als passivische Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt und über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so wird eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern angesetzt werden. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die aktiven latenten Steuern werden mit den passiven latenten Steuern verrechnet und die

6

Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften werden insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären oder quasi-permanenten Differenzen bei der BioNTech SE auszugehen ist.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Die in der Gewinn- und Verlustverrechnung ausgewiesenen Davon-Vermerke enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungsdifferenzen.

Umsätze aus Warenverkäufen werden ausgewiesen, sobald die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Käufer übergegangen sind und die Höhe der realisierbaren Umsätze verlässlich ermittelt werden können. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Keine Umsätze werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Im Übrigen werden Umsätze unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten ausgewiesen.

Im Rahmen unserer COVID-19-Kollaborationen werden Umsatzerlöse auf der Grundlage der Bruttogewinne unserer Kollaborationspartner aus COVID-19-Impfstoffverkäufen erfasst, welche die Partner in Gebieten, die ihnen auf Basis von Marketing- und Vertriebsrechten zugeteilt sind, erzielen. Unser Gebiet umfasst Deutschland und die Türkei. Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse im Rahmen dieser Kollaborationsvereinbarungen sind wir auf die Angaben unserer Kollaborationspartner sowie im gewissen Umfang auf Schätzungen angewiesen. Infolgedessen unterliegen die Umsatzerlöse im Rahmen dieser Kollaborationsvereinbarungen dem Risiko, dass die ausgewiesenen Beträge von den tatsächlich ausgewiesenen Beträgen abweichen, bis die endgültigen Ergebnisse unserer Kollaborationspartner vorliegen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Etwaige Vorauszahlungen werden als passivische Abgrenzungsposten erfasst. Da die Kosten im Fall von Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte regelmäßig nicht zeitbezogen anfallen, werden Vorauszahlungen aus aufwandsbezogenen Zuwendungen in der Bilanz als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird sie als passiver Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst. Anschließend werden sonstige betriebliche Erträge erfolgswirksam über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts erfasst.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Basierend auf dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Steuervermeidung hat das OECD/G20 Inclusive Framework (ein Zusammenschluss von rund 140 Ländern) beschlossen, eine globale Mindestbesteuerung für große Unternehmen und multinationale Konzerne einzuführen (sog. Säule 2). Die globalen Anti-Base-Erosion-Regeln sollen sicherstellen, dass große multinationale Konzerne in jedem Rechtsgebiet, in dem sie tätig sind, einen Mindeststeuersatz auf die Einkünfte zahlen, die sie erzielen. Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD sogenannte OECD Model Rules, die als Gesetzesentwurf zur Umsetzung in nationales innerstaatliches Recht dienen, gefolgt von Leitlinien und Kommentaren, die im März 2022 veröffentlicht wurden. Im Dezember 2022 verabschiedete die EU eine entsprechende EU-Richtlinie (EU 2022/2523), die die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Wenn in einem Rechtsgebiet der effektive Steuersatz unter dem Mindestsatz (15 %) liegt, unterliegt die Gruppe möglicherweise der sogenannten Zusatzsteuer oder einer sogenannten qualifizierten inländischen Mindestaufstockungssteuer.

Mehrere Länder, in denen die Gruppe tätig ist, haben die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus verfolgt die Gruppe aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsprozesses in jedem Land, in dem die Gruppe tätig ist. Zum Bilanzstichtag waren die BEPS-Säule-2-Verordnungen (MinBestRL UmsG) bereits in deutsches Recht (MinStG) umgesetzt. Entsprechend der in Deutschland in Kraft getreten Regelungen ist die Gruppe verpflichtet, ergänzende Steuererklärungen für betroffene Unternehmen abzugeben, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024. Die Gruppe fällt in den Anwendungsbereich dieser Regelungen. Der Konzern hat zum

7

Bilanzstichtag eine Analyse durchgeführt, um die grundsätzlichen Auswirkungen und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen der Konzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Mindeststeuer ausgesetzt ist.

Bei dieser Analyse wurden keine Länder identifiziert, aus denen die Gruppe wesentlich von einer Mindeststeuer betroffen wäre. Folglich hätte sich der durchschnittliche effektive Steuersatz nicht verändert, wenn die Mindeststeuer zum Bilanzstichtag bereits in Kraft gewesen wäre. BioNTech wendet die Ausnahme gem. § 274 Abs. 3 HGB an, wonach keine latenten Steueransprüche und -schulden im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD angesetzt und keine Angaben dazu erfolgen.

3 Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres kann dem Anlagenspiegel entnommen werden. Der Anlagenspiegel ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich Zugänge bei den entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten in Höhe von 651,8 Mio. €. Darin enthalten sind im Wesentlichen Zugänge aus dem Erwerb von Lizenzen im Rahmen von Lizenz- und Kollaborationsverträgen in Höhe von 443,5 Mio. € sowie aus dem Erwerb von geistigem Eigentum in Höhe von 190,4 Mio. € von verbundenen Unternehmen.

Die Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit Lizenz- und Kollaborationsverträgen resultierten aus den getätigten Zahlungen für den Erwerb von Lizenzen (hiervon 203,7 Mio. € von Duality Biologics (Suzhou) Co. Ltd., Shanghai, China, 125,2 Mio. € von OncoC4 Inc., Rockville, USA, 64,1 Mio. € von MediLink Therapeutics (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou, China, und 50,6 Mio. € von Biotheus Inc., Zhuhai, China).

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden über folgende Laufzeiten linear abgeschrieben:

Abschreibungsdauer nach Anlagenklasse

Nutzungsdauer (Jahre)

Immaterielle Vermögensgegenstände

Patente, gewerbliche Schutzrechte

8

-

20

Lizenzen

3

-

10

Geschäfts- oder Firmenwert

15

Software

3

-

8

Sachanlagevermögen

Gebäude

10

- 33

IT-Anlagen

3

-

5

PC-Hardware

1

Laborgeräte groß

8

-

10

Laborgeräte klein

3

-

5

Büroeinrichtungen

10

-

15

8

3.2 Finanzanlagen

(in Millionen €)

Stand zum 1.

Zugänge

Abgänge

Stand zum 31.

Januar 2023

Dezember 2023

1.

Anteile an verbundenen

613,4

543,1

-

1.156,5

Unternehmen

2.

Ausleihungen an

597,4

-

588,9

8,5

verbundene Unternehmen

3.

Beteiligungen

66,7

-

19,7

47,0

4.

Wertpapiere des

-

1.326,4

-

1.326,4

Anlagevermögens

5.

Sonstige Ausleihungen

2,2

2,2

-

4,4

Summe

1.279,7

1.871,7

608,6

2.542,8

Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 543,1 Mio. €. Darin enthalten sind im Wesentlichen 490,1 Mio. €, welche die Anteile an der InstaDeep Ltd., London, Großbritannien betreffen, die sich aus der unterjährigen Akquisition ergaben. Zudem betrafen 44,9 Mio. € die Anteile an der BioNTech BioNTainer Holding GmbH, Mainz, und New Technologies Re, Luxemburg, Luxemburg, was auf Eigenkapitalerhöhungen zurückzuführen ist. Die Anteile der InstaDeep Ltd. und der BioNTech USA Holding LLC., Cambridge, USA, (398,7 Mio. €) machten den größten Anteil an der Summe der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.156,5 Mio. € aus.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Darlehen der Tochtergesellschaften rolliert und mit einer Laufzeit kleiner ein Jahr neu abgeschlossen. Der Abgang der Altverträge aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen belief sich auf 588,9 Mio. €. Neuverträge werden als kurzfristige Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2023 haben wir erstmalig langfristig in verschiedene Wertpapiere investiert. Der aus den Zugängen des Geschäftsjahres resultierende Endwert belief sich auf 1.326,4 Mio. €.

Der Endwert der sonstigen Ausleihungen belief sich auf 4,4 Mio. €.

Das Deckungsvermögen zur Verrechnung der langfristigen fälligen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus den Langzeitkonten bestand im Geschäftsjahr aus Festgeldern, deren Anschaffungskosten sich zum 31. Dezember 2023 auf 6,1 Mio. € beliefen, was dem beizulegenden Zeitwert (Marktwert am Bilanzstichtag) entspricht. Dem Vermögen steht ein Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden in Höhe von 4,3 Mio. € gegenüber. Das Finanzergebnis ist in Höhe von 0,1 Mio. € positiv beeinflusst.

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