EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft / Klage auf
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

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Recht/Prozesse
14.07.2020

Innsbruck - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und
CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist eine Klage auf Anfechtung
von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2020 gemäß
§§ 195
ff AktG bei der Emittentin eingelangt.

Begehrt wird die Anfechtung, hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit (i) der
Beschlussfassung über die Entlastung von Gerhard Burtscher, Mario Pabst und
Michael Perger als Mitglieder des Vorstandes, (ii) der Beschlussfassung auf
Entlastung von Dr. Franz Gasselsberger und Dr. Herta Stockbauer sowie auf
Nichtentlastung von Mag. Gregor Hofstätter-Pobst, (iii) der ablehnenden
Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur
ALPENLÄNDISCHE GARANTIE -GESELLSCHAFT m.b.H., (iv) der ablehnenden
Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur
Gründung der Generali 3Banken Holding AG ("G3BH"), (v) der ablehnenden
Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur
Kapitalerhöhung BKS Bank AG ("BKS") 2018, (vi) der ablehnenden Beschlussfassung
über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur Kapitalerhöhung
der
Emittentin 2018, (vii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf
Durchführung einer Sonderprüfung zur Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H.,
(viii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer
Sonderprüfung zu Zahlungen und sonstigen Leistungen an Oberbank AG, BKS und G3BH
und (ix) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer
Sonderprüfung zu Zahlungen oder sonstigen Leistungen an Aktionäre/"befreundete
Investoren".

Die Klägerinnen begehren weiters die gerichtliche Feststellung, dass (i)
sämtlichen Vorstandsmitgliedern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
verweigert wurde, (ii) den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Franz Gasselsberger und
Dr. Herta Stockbauer die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde,
(iii) dem Aufsichtsratsmitglied Mag. Gregor Hofstätter-Pobst die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 erteilt wurde sowie (iv) die Durchführung der zu den
Tagesordnungspunkten 16 bis 22 beantragten Sonderprüfungen beschlossen wurde.

Das Verfahren wird vor dem Landesgericht Innsbruck zur GZ 6 Cg 72/20 d geführt.

Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.





Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
Bereich Recht und Beteiligungen 
Dr. Stefan Heidinger 
+43-505333-1500 
stefan.heidinger@btv.at 

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
             Stadtforum 1
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