Bericht

ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft, Linz

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis

1.

Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung

1

2.

Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses

3

3.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

4

3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss und zum

Lagebericht

4

3.2.

Erteilte Auskünfte

4

3.3.

Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs. 2 und Abs. 3 UGB

4

4.

Bestätigungsvermerk

5

Anlagenverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

1

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

3

Lagebericht

4

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018)

5

PwC

I

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Donau-City-Straße 7

1220 Wien

Tel.: +43 1 501 88 - 0

Fax: +43 1 501 88 - 601

E-Mail: at_office.wien@pwc.com www.pwc.at

An den Vorstand und die

Mitglieder des Aufsichtsrats der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft Waltherstraße 11

4020 Linz

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2023 der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft, Linz, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt bzw. bestellt. Die Gesell- schaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag ab, den Jahresab- schluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß den §§ 269 ff. UGB zu prüfen. Anlässlich der Wahl zum Abschlussprüfer haben wir eine Erklärung gemäß § 270 UGB über unsere Unabhängigkeit abgegeben.

Bei der geprüften Gesellschaft handelt es sich um eine kapitalmarktnotierte Einheit gemäß ISA 220.7

(g) und diese unterliegt der Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats.

Bei der geprüften Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 221 UGB.

Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung gemäß § 268 UGB.

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Dipl.-BW (FH) Marius Richter, Wirt- schaftsprüfer, verantwortlich.

Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchführung die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die be- rufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Diese Grundsät- ze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA), veröffentlicht vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)

Sitz der Gesellschaft: Wien; Firmenbuch: FN 88248 b, Handelsgericht Wien; UID: ATU16124600; WT: 800834

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH ist Mitglied von PricewaterhouseCoopers International Limited, wobei jedes deren Mitglieder eine selbstständige Gesellschaft ist.

Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Abschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem inter- nen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und aufgrund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche falsche Darstellungen im Jahresab- schluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.

Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von November 2023 bis März 2024 durch. Für den Datenaustausch wurden von uns bereitgestellte Plattformen sowie der Mail- und Postweg genutzt. Befragungen fanden telefonisch sowie mittels Videokonferenzen statt. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichts materiell abgeschlossen.

Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen Allge- meinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) (siehe Anlage 5) einen integ- ralen Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haf- tung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

PwC

2

2. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses

Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht enthalten. Wir verweisen daher auf die entsprechenden Angaben des Vorstandes im Anhang des Jahresab- schlusses und im Lagebericht.

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.

PwC

3

3. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung und Jahres- abschluss und zum Lagebericht

Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der ergän- zenden Bestimmungen der Satzung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.

Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir - soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten - die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen.

Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.

3.2. Erteilte Auskünfte

Der gesetzliche Vertreter erteilte die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine vom ge- setzlichen Vertreter unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.

3.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs. 2 und Abs. 3 UGB

Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße des gesetzlichen Vertreters oder von Arbeitnehmern ge- gen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzungen für die Ver- mutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs. 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben.

PwC

4

4. Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag enden- de Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein- stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- abschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesell- schaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufs- rechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemä- ßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

PwC

5

1. Werthaltigkeit der Grundstücke und Bauten

  • Sachverhalt
    Die Grundstücke und Bauten mit einem Buchwert in Höhe von EUR 94.258.714,15 (Vorjahr: EUR 95.331.684,56) stellen 86 % (Vorjahr 90 %) der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft, Linz, dar.
    Im Geschäftsjahr erfolgten keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Grundstücke und Bauten.
    Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Grundstücke und Bauten bei voraussichtlich dauernder Wertmin- derung außerplanmäßig auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert abzu- schreiben.
    Der Vorstand analysiert die Grundstücke und Bauten dahingehend, ob Anzeichen für eine dau- ernde Wertminderung am Stichtag vorliegen. Die Beurteilung, ob Anzeichen auf eine dauernde Wertminderung bestehen, ist mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen verbunden.
    Für den Abschluss besteht aufgrund dieser Schätzungsunsicherheiten und der aktuellen Lage am Immobilienmarkt das Risiko, dass notwendige außerplanmäßige Abschreibungen nicht oder nicht im vollen Umfang identifiziert und erfasst werden. Daher wird die Werthaltigkeit der Grundstücke und Bauten als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
    Wir haben vom Vorstand einen Portfoliobericht erhalten und die vom Vorstand vorgenommene Werthaltigkeitsbeurteilung der Grundstücke und Bauten dahingehend beurteilt, ob sie einen mög- lichen Wertminderungsbedarf angemessen identifiziert hat.
    Zur Prüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte der Grundstücke und Bauten haben wir das Immo- bilienportfolio insbesondere unter Berücksichtigung des Anschaffungszeitpunkts nach Risikogrup- pen geclustert und für solche Objekte mit einem unserem prüferischen Ermessen nach höheren möglichen Abwertungsrisiko Vergleichswerte basierend auf externen, öffentlich zur Verfügung stehenden Daten erhoben.
    Wir konnten uns insbesondere auf Basis unserer eigenen Analysen davon überzeugen, dass die Einschätzung des Vorstands, dass für das Geschäftsjahr 2023 keine außerplanmäßigen Ab- schreibungen vorzunehmen sind, angemessen ist.
  • Verweis auf weitergehende Informationen
    Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der ATHOS Immobilien Aktien- gesellschaft, Linz, Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Anlagevermögen, Sachan- lagen, sowie Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, Erläuterungen zur Bilanz, Anlagevermögen.

PwC

6

Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresab- schluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein mög- lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstel- lungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fä- higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen- den, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell- schaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicher- heit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resul- tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der ge- samten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

PwC

7

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Hand- lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsys- tem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungsle- gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fä- higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge ha- ben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprü- fung erkennen, aus.

Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan- forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen zur Besei- tigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.

PwC

8

Attachments

Disclaimer

Athos Immobilien AG published this content on 19 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 March 2024 19:49:01 UTC.