ALBA SE, Köln

- ISIN DE0006209901 / WKN 620990 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 25. Juni 2024

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der ALBA SE ein, die am Dienstag, dem 25. Juni 2024, ab 10:00 Uhr MESZ, im Großen Vortragssaal des Ludwig-Erhard-Hauses in 10623 Berlin, Fasanenstraße 85, stattfinden wird.

Sofern Sie an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, beachten Sie bitte, dass sich der erforderliche Nachweis Ihres Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG neu auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen muss. Unsere ausführ- lichen Hinweise für Ihre Anmeldung zur Hauptversammlung finden Sie im Abschnitt III. dieser Einladung.

  1. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBA SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts zu den An- gaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.alba- se.com/hauptversammlung/zugänglich, und zwar auch während der Hauptversammlung.

Der Verwaltungsrat der ALBA SE hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 den vom ge- schäftsführenden Direktor aufgestellten Jahresabschluss der ALBA SE zum 31. Dezem- ber 2023 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer

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Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über den Jahresabschluss bedarf es da- her nicht.

Der Konzernabschluss wurde vom Verwaltungsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 23. April 2024 gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG ist die Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu einer Beschlussfassung berufen.

Aufgrund der Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023, die sich unter anderem in dem im Jahresabschluss der ALBA SE per 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanz- verlust in Höhe von 2,5 Mio. EUR widerspiegelt, entfällt eine Dividendenzahlung. Eine Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns findet dementsprechend nicht statt.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden geschäftsfüh- renden Direktor für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts- jahr 2024
    Der Verwaltungsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der ALBA SE für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
    Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein gem. Art. 16 der EU-Abschlussprü- ferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im An- schluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Verwaltungsrat unter Angabe von Grün- den die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, und die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für das ausgeschrie- bene Prüfungsmandat empfohlen. Der Prüfungsausschuss hat dem Verwaltungsrat außerdem eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mitgeteilt.

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Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Ein- flussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klau- sel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

  1. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
    Der Verwaltungsrat hat gemäß § 162 AktG i.V.m. § 22 Abs. 6 SEAG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2023 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren geschäftsfüh- renden Direktor und jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Verwal- tungsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt (Vergütungsbericht), welcher der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
    Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
    Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich des Bestätigungsver- merks des Abschlussprüfers ist im Anschluss an diese Tagesordnung als Anhang II. zu Tagesordnungspunkt 5 wiedergegeben und ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.alba-se.com/hauptversammlung/zugäng- lich, und zwar auch während der Hauptversammlung.
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den nach § 162 AktG i.V.m. § 22 Abs. 6 SEAG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
  2. Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats
    Die Bestellung der amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgte durch die Haupt- versammlung am 25. Juni 2020 mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptver- sammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Verwaltungsratsmitglie- der in der am 25. Juni 2024 stattfindenden Hauptversammlung neu zu wählen.
    Der Verwaltungsrat der Gesellschaft setzt sich nach Art. 43 Abs. 2 der SE-Verordnung, §§ 23, 24 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Abschnitt I. Abs. 4 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer der Gesellschaft vom 15. April 2008 und § 8 der Satzung zusammen und besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden.

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Die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Empfehlung C.15) in der Fassung vom 28. April 2022 sehen vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzel- wahlen durchgeführt werden sollen. Die Gesellschaft wird die Bestimmungen betreffend den Aufsichtsrat vom Grundsatz her auf den Verwaltungsrat im monistischen System be- ziehen. Unter den Tagesordnungspunkten 6.1 bis 6.3 sollen die Wahlen zum Verwal- tungsrat daher einzeln erfolgen.

Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung - sofern der Beschluss der Hauptversammlung keine kürzere Amtszeit bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr der Amtszeit beschließt, längstens jedoch sechs Jahre. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Bestellung erfolgt, nicht mitgerechnet.

  1. Bestellung von Herrn Dirk Beuth in den Verwaltungsrat
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, Herrn Dirk Beuth, wohnhaft in Berlin, Diplom-Kaufmann, Commercial Manager der ALBA plc & Co. KG, bis zur Beendigung der Hauptversamm- lung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2029 endende Geschäftsjahr be- schließt, in den Verwaltungsrat der ALBA SE zu wählen.
  2. Bestellung von Frau Michaela Vorreiter-Wahner in den Verwaltungsrat
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, Frau Michaela Vorreiter-Wahner, wohnhaft in Berlin, Dip- lom-Kauffrau, Leiterin des Fachbereichs Finanzen und Steuern der ALBA plc & Co. KG, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. De- zember 2029 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Verwaltungsrat der ALBA SE zu wählen.

6.3. Bestellung von Herrn Thorsten Greb in den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat schlägt vor, Herrn Thorsten Greb, wohnhaft in Berlin, Diplom-Wirt- schaftsingenieur, COO Stahl und Metall der ALBA plc & Co. KG, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2029 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Verwaltungsrat der ALBA SE zu wählen.

Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass von den drei vorstehend zur Bestellung vorge- schlagenen Kandidaten nach deren Wahl durch die Hauptversammlung Herr Dirk Beuth aus der Mitte des Verwaltungsrates zur Wahl als Vorsitzender des Verwaltungsrates vor- geschlagen wird.

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Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie den Empfehlungen C.13 und C.14 Deutscher Corporate Governance Kodex zu Tagesordnungspunkten 6.1 bis 6.3

Zu Tagesordnungspunkt 6.1 - Dirk Beuth

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirt- schaftsunternehmen:

keine

Angaben gemäß Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex: Commercial Manager der ALBA plc & Co. KG als Hauptaktionärin

Angaben gemäß Empfehlung C.14 Deutscher Corporate Governance Kodex:

Dirk Beuth ist seit April 2020 Vorsitzender des Verwaltungsrats der ALBA SE, dem er seit Januar 2016 angehört. Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre arbeitete der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 16 Jahre im Prüfungs- und Beratungsbereich bei KPMG in Düsseldorf, Essen und Berlin und danach zwei Jahre im Bereich Sonderunter- suchung der Wirtschaftsprüferkammer Berlin. Ende 2010 übernahm er für vier Jahre die Leitung der Niederlassung São Paulo von Rödl & Partner. Seit Januar 2015 ist Dirk Beuth Commercial Manager bei der ALBA Group plc & Co. KG, die seit dem 6. April 2024 als ALBA plc. & Co. KG firmiert.

Zu Tagesordnungspunkt 6.2 - Michaela Vorreiter-Wahner

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirt- schaftsunternehmen:

keine

Angaben gemäß Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex: Leiterin des Fachbereichs Finanzen und Steuern der ALBA plc & Co. KG

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Angaben gemäß Empfehlung C.14 Deutscher Corporate Governance Kodex:

Michaela Vorreiter-Wahner ist seit Juni 2020 Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der ALBA SE. Nach dem Abschluss ihres Studiums an der Wirt- schaftsuniversität Wien war sie zunächst als Referentin der Geschäftsleitung der Förder- anlagen Falkensee in Brandenburg tätig, bevor sie die stellvertretende Leitung der Finanzbuchhaltung von Volkswagen Bordnetze, Berlin, übernahm. Danach arbeitete Michaela Vorreiter-Wahner sechs Jahre als Referentin Bilanzbuchhaltung bei der Springer Science+Business Media und übernahm im Anschluss bei der BASF Gruppe, Berlin, die Funktion Teamlead General Ledger und weiterführend die Funktion Head of General Ledger, Closing and Reporting. Seit 2011 ist Vorreiter-Wahner bei ALBA tätig, zunächst als Teamleiterin der Bilanzbuchhaltung, Leiterin SSC Accounting sowie Fachbereichslei- terin Accounting. Sie führt nunmehr den Fachbereich Finanzen und Steuern der ALBA plc & Co. KG (vormals ALBA Group plc & Co. KG).

Zu Tagesordnungspunkt 6.3 - Thorsten Greb

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirt- schaftsunternehmen:

  • Mitglied des Kuratoriums des Helmholtz-ZentrumsDresden-Rossendorf e.V.
  • Mitglied des Präsidiums BDSV - Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V., Düsseldorf

Angaben gemäß Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex: COO Stahl und Metall der ALBA plc & Co. KG

Angaben gemäß Empfehlung C.14 Deutscher Corporate Governance Kodex:

Thorsten Greb ist seit August 2019 Mitglied des Verwaltungsrats der ALBA SE und ge- schäftsführender Direktor. Der studierte Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) und Master of Business Administration mit dem Schwerpunkt Unternehmensstrategie ist seit 2008 im Stahl- und Metallrecycling tätig. Er arbeitete rund neun Jahre bei einem der weltweit größ- ten Recyclingunternehmen für Edelstahl und Speziallegierungen. Dabei war er ab 2010 in verschiedenen Führungs- und Managementaufgaben für die Gesellschaften in Brasilien und Singapur verantwortlich. Im Jahr 2017 nahm er seine Tätigkeit als stellvertretender Bereichsleiter Stahl- und Metallrecycling bei ALBA auf, wobei er den Bereich der Nichtei- sen-Metalle verantwortete. Im Jahr 2019 wurde er Mitglied der Bereichsleitung und war

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seit 2020 COO Stahl und Metall der ALBA Europe Holding plc & Co. KG, Berlin, die im Zuge ihrer Verschmelzung auf die ALBA Group plc & Co. KG am 6. April 2024 erloschen ist. Thorsten Greb ist seit Ende 2022 zudem COO Stahl und Metall der ALBA Group plc

& Co. KG, Berlin, die seit dem 6. April 2024 als ALBA plc & Co. KG firmiert.

7. Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Köln nach Velten und über die entsprechende Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung der ALBA SE vom 27. Juni 2023

Der satzungsmäßige Sitz der ALBA SE in Köln entspricht seit Jahren nicht mehr dem Verwaltungssitz der Gesellschaft, also dem Ort, an dem die Geschäfte der ALBA SE tat- sächlich geführt werden. Dieser liegt in Berlin.

Der satzungsmäßige Sitz der ALBA SE soll nun an den Verwaltungssitz der ALBA SE angenähert und nach Velten verlegt werden. Eine Sitzverlegung nach Berlin wäre wegen anderer in Berlin eingetragener ALBA-Firmen nicht möglich. Im Zuge der Sitzverlegung nach Velten soll auch die Satzung der ALBA SE entsprechend angepasst werden.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:

Der satzungsmäßige Sitz der ALBA SE wird von Köln nach Velten verlegt.

Die Satzung der Gesellschaft erhält in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) Absatz 2 fol- genden Wortlaut:

"Sitz der Gesellschaft ist Velten."

Die derzeit gültige Satzung der ALBA SE ist über die Internetseite der Gesellschaft unter www.alba-se.com/hauptversammlung/zugänglich, und zwar auch während der Hauptver- sammlung.

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  1. Anhang

Anhang zu Tagesordnungspunkt 5: Vergütungsbericht einschließlich Prüfungsver- merk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023

Vergütungsbericht

In diesem Vergütungsbericht nach § 22 Abs. 6 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rats vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SEAG) in Verbindung mit § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die dem geschäftsführenden Direktor und den Mitgliedern des Verwaltungsrats der ALBA SE im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten Vergütungen erläutert.

Die den Vergütungen zugrunde liegenden Vergütungssysteme für geschäftsführende Di- rektor*innen sowie für Mitglieder des Verwaltungsrats der ALBA SE wurden von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Juni 2023 betreffend geschäftsführende Di- rektor*innen mit einer Mehrheit von 98,81% und am 29. Juni 2021 betreffend Verwal- tungsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 99,97% gebilligt. Das Vergütungssystem für den Verwaltungsrat ist in § 12 der Satzung der ALBA SE verankert. Informationen zu bei- den Vergütungssystemen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter alba-se.com, Investor Relations, Hauptversammlung, einsehbar.

Dieser Vergütungsbericht enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben unter Berück- sichtigung der aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit in der Entsprechenserklärung zum Kodex keine Abweichung erklärt wird.

1. Einleitung

Die ALBA SE leitet als Holdinggesellschaft eine Gruppe von Unternehmen, die im Stahl- und Metallrecycling tätig sind und in diesem Geschäftsfeld zu den führenden Wertstoff- aufbereitern in Deutschland zählen. Am 31. Dezember 2023 gehörten 9.198.703 Stück der insgesamt 9.840.000 Aktien der ALBA SE und damit rund 93,48% der Stimmrechte an der ALBA SE der damaligen Mehrheitsaktionärin, ALBA Europe Holding plc & Co. KG, Berlin ("ALBA Europe Holding KG"). Die verbleibenden rund 6,52% der Aktien und Stimmrechte befanden sich in Streubesitz.

Bedingt durch die weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen sowie das Ausblei- ben der erwarteten wirtschaftlichen Erholung konnten in 2023 das EBIT des Vorjahres (11,5 Mio. Euro) sowie das ursprünglich prognostizierte EBIT nicht erreicht werden. Den- noch erzielte die ALBA SE-Gruppe durch eine effektive Steuerung ein positives EBIT in

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Höhe von 2,1 Mio. Euro sowie erneut einen deutlich positiven operativen Cashflow im zweistelligen Mio.-Euro-Bereich. Darüber hinaus wurden auch im Berichtsjahr Investitio- nen von über 5 Mio. Euro getätigt.

Gleichwohl kann das Geschäftsjahr 2023 für die ALBA SE vor dem Hintergrund eines Konzernjahresfehlbetrags von 1,7 Mio. Euro (i. Vj.: Konzernjahresüberschuss von 7,5 Mio. Euro) sowie eines Fehlbetrags im Jahresabschluss der Gesellschaft von 2,5 Mio. Euro (i. Vj.: Jahresüberschuss von 0,1 Mio. Euro) insgesamt nicht als zufriedenstellend gewertet werden.

2. Vergütung der geschäftsführenden Direktor*innen

2.1 Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung des geschäftsfüh- renden Direktors

Einziger im Geschäftsjahr 2023 amtierender geschäftsführender Direktor der ALBA SE war Thorsten Greb. Er erhält die Vergütung für seine Tätigkeiten mit Zustimmung des Verwaltungsrats und aufgrund vertraglicher Vereinbarung von einer Tochtergesellschaft der ALBA SE.

Begriffsverständnis

In den nachfolgenden Übersichten des Abschnitts 2.1 wird als gewährte Vergütung eines Berichtsjahres jeweils die dem geschäftsführenden Direktor in diesem Jahr tatsächlich zugeflossene Vergütung verstanden.

Als im Berichtsjahr geschuldete Vergütung wird die Vergütung verstanden, die dem ge- schäftsführenden Direktor zwar noch nicht tatsächlich zugeflossen ist, die aber mit ihm für seine Tätigkeit im Berichtsjahr vereinbart wurde und die er auf Basis seiner im Be- richtsjahr erbrachten Leistungen einfordern kann. Dementsprechend wird die für ein Be- richtsjahr vereinbarte variable Vergütung als eine im Berichtsjahr selbst auszuweisende geschuldete Vergütung verstanden. Denn sie wird für das jeweilige Berichtsjahr verein- bart und mit in eben diesem Berichtsjahr zu erfüllenden konkreten Zielvorgaben verknüpft. Lediglich Auswertung und Auszahlung erfolgen im Folgejahr.

Daraus folgt, dass alle Vergütungsbestandteile jeweils in dem Berichtsjahr dargestellt werden, für das sie vereinbart wurden. Dies gewährleistet Transparenz über die im jewei- ligen Berichtsjahr festgelegte Ziel-Direktvergütung und die geltende Gesamtvergütung. Abweichend hiervon werden ausschließlich etwaige Vergütungsbestandteile behandelt, die als Ausnahme von den Vorgaben des Vergütungssystems zugesagt werden. Über solche und deren Begründung wird im Vergütungsbericht gesondert berichtet.

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Vergütungsbestandteile, Ziel-Direktvergütung

Die Ziel-Direktvergütung eines Jahres setzt sich nach dem Vergütungssystem der Gesell- schaft aus der vereinbarten Festvergütung und dem Zielbetrag der vereinbarten variablen Vergütung bei einer unterstellten Zielerreichung von 100% zusammen.

Die nachfolgende Übersicht stellt die mit Thorsten Greb für das jeweilige Berichtsjahr ver- einbarten festen und variablen Vergütungsbestandteile bei unterstellter Zielerreichung von 100% einschließlich des jeweiligen prozentualen Anteils an der jährlichen Gesamt- vergütung dar.

Vergütungsbestandteil

2023

2023

2022

2022

in TEUR

in %

in TEUR

in %

Gewährte Festvergütung

360

71,1

320

74,4

Variable Vergütung*

140

27,7

105

24,4

Ziel-Direktvergütung

500

98,8

425

98,8

Nebenleistungen

5

1,0

4

1,0

Altersversorgung

1

0,2

1

0,2

Gesamtvergütung*

506

100,0

430

100,0

  • bei 100%-Zielerreichung

Bei Annahme einer Zielerreichung von 100% entfallen von der Gesamtvergütung im Ge- schäftsjahr 2023 insgesamt rund 72,3% (i. Vj.: 75,6%) auf die festen Vergütungsbestand- teile und rund 27,7% (i. Vj.: 24,4%) auf die variable Vergütung.

Die Anteile der gewährten Festvergütung (72,0%) und der geschuldeten variablen Vergü- tung (28,0%) an der Ziel-Direktvergütung entsprechen dem von der Hauptversammlung am 27. Juni 2023 gebilligten Vergütungssystem.

Tatsächlich gewährte und geschuldete Vergütung

Für den Fall einer Übererfüllung der Zielvorgaben war für den geschäftsführenden Direktor im Geschäftsjahr 2023 eine Zielerreichung von bis zu 125% möglich. Aufgrund des Stands der Erfüllung der für das Berichtsjahr festgelegten Zielvorgaben konnte der geschäftsführende Direktor seine Ziele zu 84% erreichen. Dem geschäftsführenden Di- rektor wird für das Geschäftsjahr 2023 demzufolge eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 118 ausgezahlt. Seine Gesamtvergütung für 2023 beträgt damit TEUR 484.

Die nachfolgende Übersicht stellt die dem geschäftsführenden Direktor im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr tatsächlich gewährten festen und geschuldeten variab- len Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen prozentualen Anteils an der jähr- lichen Gesamtvergütung dar.

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Alba SE published this content on 17 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 May 2024 06:12:09 UTC.