Alexander Gedat

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Erläuterungen zum Bericht des Aufsichtsrats anlässlich der Hauptversammlung der Ahlers AG am 28. April 2022 in Herford

Vorab-Veröffentlichung des Rede-Entwurfs. Es gilt das gesprochene Wort.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich zunächst den Bericht des Aufsichtsrats erläutern. Sie finden ihn im Geschäftsbericht auf den Seiten 10 bis 13.

Auch 2020/21 haben wir den Vorstand bei allen wesentlichen Entscheidungen beratend begleitet und überwacht sowie - soweit erforderlich - unser Votum zu den einzelnen Vorhaben abgegeben.

Der Vorstand hat uns unsere Aufgabe erleichtert, indem er uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über wichtige Geschäftsereignisse, alle wesentlichen Punkte der Unternehmensplanung und Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft sowie die Lage des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften informiert hat. Das Risikomanagementsystem funktioniert nach unserer Einschätzung zuverlässig.

Der Aufsichtsrat kam im Geschäftsjahr 2020/21 zu sieben ordentlichen Sitzungen zusammen und das stets vollzählig. Zwei der Sitzungen wurden als Telefonkonferenz durchgeführt. Zusätzlich gab es im Zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 mehrere Telefonkonferenzen, in denen sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand über die finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens im Zuge der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen berichten ließ.

Wesentliche Diskussionsschwerpunkte in den Sitzungen waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundene Geschäftsentwicklung sowie die notwendige Erstellung eines IDW S6-Gutachtens zur Sicherstellung der Finanzsituation, die aktuelle Risikolage des Konzerns sowie der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/20.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde das stark in den Fokus gerückte

Liquiditätsmanagement ausführlich diskutiert. Darüber hinaus besprachen Vorstand und Aufsichtsrat die überarbeiteten Konzernplanungen sowie die Mittelfristplanung und das neu aufgesetzte strategische Performance Projekt "New Tomorrow". Detailliert wurden die Möglichkeiten der Verringerung des Kapitalbedarfs, der kurzfristigen Kostensenkung und allgemein der Ergebnisverbesserung besprochen. Zudem wurden die Vor- und Nachteile eines Wechsels des Börsensegments diskutiert und anschließend dem Wechsel vom Prime Standard in den General Standard zugestimmt.

Wie jedes Jahr wurde viel Zeit für die Besprechung des Budgets für das Folgejahr 2021/22 investiert. Detaillierte Planungen für die Marken, das Personal des Konzerns, die Investitionen, das Marketing und den Cashflow wurden seitens des Vorstands erörtert und anschließend durch den Aufsichtsrat genehmigt.

Am 7. Dezember 2021 haben der Aufsichtsrat und der Vorstand die diesjährige Entsprechenserklärung beschlossen, die Sie seitdem auf der Website des Unternehmens finden. Sie kann auch auf der Seite 20 des Geschäftsberichts nachgelesen werden.

Der Jahresabschluss der Ahlers AG und der Konzernabschluss zum 30. November 2021 sowie der zusammengefasste Lagebericht des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sind von dem von der Hauptversammlung am 21. April 2021 gewählten Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Die Prüfung dieser Unterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Nachdem der Konzernabschluss und der Jahresabschluss zum 30. November 2021 der Ahlers AG in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. Februar 2022 eingehend mit den Abschlussprüfern diskutiert worden sind, hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss und den Jahresabschluss zum 30. November 2021 in seiner Sitzung am 15. Februar 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit im Sinne des Gesetzes vom Aufsichtsrat festgestellt.

Der Aufsichtsrat schloss sich dem Vorschlag des Vorstands an, das Bilanzergebnis vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Es bedarf dazu keiner Beschlussfassung der Hauptversammlung.

Ebenfalls sowohl vom Abschlussprüfer als auch vom Aufsichtsrat geprüft und nicht beanstandet wurde der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG. Nach dem ab-schließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben, wonach unsere Gesellschaft nach den

Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme des entsprechenden Geschäfts bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt und keine sonstigen Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse verbundener Unternehmen getroffen oder unterlassen wurden.

Damit komme ich zum Ende meiner Erläuterungen zum Bericht des Aufsichtsrats und möchte die Gelegenheit nutzen, dem Vorstand und der gesamten Belegschaft im Namen des Aufsichtsrats für ihr großes persönliches Engagement im vergangenen

Geschäftsjahr zu danken.

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Ahlers AG published this content on 20 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2022 14:38:01 UTC.