Gleichzeitig ist der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG am 21. Februar 2014 gefasste Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Advanced Inflight Alliance AG auf die Global Entertainment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,63 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG gemäß § 62 Abs. 5
Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz
(umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) wirksam geworden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Advanced Inflight Alliance AG auf die Global Entertainment AG übergegangen.
Der Börsenhandel der Aktien der Advanced Inflight Alliance AG wird zunächst unverzüglich ausgesetzt und in Kürze, voraussichtlich mit Ablauf des heutigen Handelstages, eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Für die Abwicklung wird auf die Bekanntmachung zum Squeeze-out verwiesen, die von Seiten der Global Entertainment AG demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.
Advanced Inflight Alliance AG Der Vorstand
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Schellingstr. 35 | 80799 München | Tel.: 089 613805-0 | Fax: 089 613805-55 | info@aialliance.com | www.advanced-inflight-alliance.com
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