Einberufung zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2024

ABOUT YOU HOLDING SE I EINBERUFUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2024

ISIN DE000A3CNK42 (WKN A3CNK4)

Einladung zur ordentlichen

Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit die Aktionär*innen der ABOUT YOU Holding SE ("ABOUT YOU" oder "Gesellschaft") mit Sitz in Hamburg zu der am Freitag, den 28. Juni 2024, um 10:00 Uhr MESZ stattfindenden ordentli- chen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Eine physische Präsenz der Aktionär*innen oder Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter*innen von ABOUT YOU) vor Ort ist nicht möglich. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktio- när*innen erfolgt - auch bei der Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von ABOUT YOU be- nannten Stimmrechtsvertreter*innen. Die Aktionär*innen werden gebeten, die näheren Informationen zur Stimmrechtsausübung und zu den sonstigen ausübbaren Aktionärsrechten unterhalb der Wieder- gabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen zu beachten.

Der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes1 (AktG) ist das Studio Hammerbrook, Gotenstraße 6, 20097 Hamburg, Deutschland. Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung über den passwortgeschützten Inter- netservice von ABOUT YOU ("Aktionärsportal"), der unter hauptversammlung.aboutyou.deerreichbar ist, in Bild und Ton übertragen.

1 Auf ABOUT YOU finden aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), insbesondere Art. 9 Abs. 1, Art. 52 und Art. 53 SE-VO, die für Aktienge- sellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE- VO nichts anderes ergibt.

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INHALTSÜBERSICHT

  1. Tagesordnung
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABOUT YOU Holding SE zum 29. Februar 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 29. Februar 2024 und des zusammengefassten Lageberichts für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023/2024, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
  2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
  3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  4. Billigung des Vergütungsberichts
  5. Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025

II. Weitere Angaben und Hinweise

III. Anlagen

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I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABOUT YOU Holding SE zum 29. Feb- ruar 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 29. Februar 2024 und des zusammengefassten Lageberichts für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023/2024, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.deabrufbar. Sie werden auch während der Hauptver- sammlung über die genannte Internetadresse zugänglich sein und in der Hauptversammlung erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum

  1. Februar 2024 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgese- hen. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
  1. Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023/2024 erstellt, welcher nunmehr der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billi- gung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach

  • 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte durch den Abschlussprüfer auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts im Hinblick auf die Angaben des § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts sind dieser Einladung als Anlage beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu bil- ligen.

5. Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - der Hauptversamm- lung vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das am 28. Februar 2025 endende Geschäftsjahr (Geschäftsjahr 2024/2025) zu wählen.

Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vor dem Hintergrund der neuen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464; sog. Corporate Sustainability Reporting Directive) für Unternehmen wie ABOUT YOU erstmals für das Geschäftsjahr 2024/2025 vorsieht und die auch eine obligatorische

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Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts einschließen. Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die Vor- gaben der Richtlinie bis Anfang Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte bereits für das Geschäftsjahr 2023/2024 den bishe- rigen nichtfinanziellen Bericht auf freiwilliger Basis geprüft.

Bereits am 23. Juni 2023 hatte die ordentliche Hauptversammlung von ABOUT YOU die BDO AG Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 28. Februar 2025 endende Geschäftsjahr (Geschäftsjahr 2024/2025) sowie zum Prüfer für eine etwa- ige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 31. August 2024 enthaltenen verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinfor- mationen für das Geschäftsjahr 2024/2025 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025/2026 gewählt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung am 28. Juni 2024 über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025 ist daher nicht erforderlich.

II. Weitere Angaben und Hinweise

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital von ABOUT YOU 186.153.487 EUR und ist in 186.153.487 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. ABOUT YOU hält im Zeitpunkt der Einberufung 11.666.756 eigene Aktien. Hieraus stehen ABOUT YOU keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmbe- rechtigten Aktien beträgt somit 174.486.731 Stück.

2. Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare Aktionärsrechte

Auf Grundlage von § 17 Abs. 8 der Satzung in Verbindung mit § 118a AktG hat der Vorstand entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Aus- nahme der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Dies bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes:

  • Eine physische Präsenz vor Ort ist für die Aktionär*innen bzw. deren Bevollmächtigte (mit Aus- nahme der Stimmrechtsvertreter*innen von ABOUT YOU) nicht möglich. Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen bzw. ihre Be- vollmächtigten vollständig in Bild und Ton über das Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) übertragen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5.).
  • Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimm- recht im Wege der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 7. und 8.). Ferner besteht die Möglichkeit, die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen mit der Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9.). Andere Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts bestehen nicht. Über das Aktionärsportal besteht bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung die Möglichkeit zur Ausübung des Stimmrechts und zur Beauftragung der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen.
  • Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zur Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommu- nikation über das Aktionärsportal einreichen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5. und 10.).

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  • Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmäch- tigten haben ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Rederecht in der Hauptversammlung. Innerhalb dieses Rederechts können sie auch Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung stellen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5., 11. und 12.).
  • Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmäch- tigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunfts- und Nachfragerecht (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 13.).
  • Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des Notars gegen Beschlussfassungen der Hauptver- sammlung können von Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, während der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 14.).

Zur besseren Vorbereitung der Aktionär*innen auf die Hauptversammlung plant ABOUT YOU, spätes- tens sieben Tage vor der Hauptversammlung - spätestens also am 21. Juni 2024 - den wesentlichen Inhalt des Berichts des Vorstands unter hauptversammlung.aboutyou.defreiwillig zu veröffentlichen; Modifikationen für den Tag der Hauptversammlung bleiben vorbehalten. Es gilt die endgültig verwen- dete Präsentation während der Hauptversammlung sowie das gesprochene Wort des Vorstands.

Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, bestehen über die vorstehend genannten Rechte hinaus (einschließlich der Vorgaben für die Art und Weise ihrer Ausübung) keine weiteren versammlungsbe- zogenen ausübbaren Aktionärsrechte.

Die Aktionär*innen werden gebeten, die nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte besonders zu beachten.

3. Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der Berechtigung, persönliche Zugangsdaten

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere zu Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Ge- schäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 6. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), Aktionär*innen von ABOUT YOU sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungs- institut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum

21. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmel- dung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

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Anmeldestelle:

ABOUT YOU Holding SE

c/o Computershare Operations Center 80249 München

Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden die Aktionär*innen von der Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung erhalten, die die persönlichen Zugangsdaten für das Ak- tionärsportal beinhaltet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres An- teilsbesitzes an die oben genannte Adresse Sorge zu tragen. Dies stellt keine Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte dar.

4. Bedeutung des Nachweisstichtags

Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte be- misst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz der Aktionär*innen zum Nachweisstichtag. Im Verhältnis zu ABOUT YOU gilt für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Akti- onärsrechte als Aktionär*in nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nach- weisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär*in werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht berechtigt, das Stimmrecht oder sonstige ausübbare Aktionärs- rechte auszuüben; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich von dem/der Vorbesitzer*in, welche/-r die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsaus- übung ermächtigen lassen.

5. Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live über das Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversamm- lung.aboutyou.de) übertragen. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausüben.

6. Aktionärsportal

Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrech- ten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter hauptversammlung.aboutyou.deein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem (Aktionärsportal) zur Verfü- gung. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten Aktionäre eine Anmeldebestätigung, die die Zugangsdaten zum Aktionärsportal enthält. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im Aktionärsportal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Aus- führungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben.

7. Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionär*in- nen berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben.

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Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgt ausschließlich über das Aktionärspor- tal. Die Briefwahl-Stimme kann ab dem 7. Juni 2024 und auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können abgegebene Stim- men über das Aktionärsportal geändert oder widerrufen werden.

8. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte

Aktionär*innen können ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch eine/-n Bevollmächtigte*n, z. B. durch einen von § 135 AktG erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereini- gung oder eine/-nsonstige/-n Dritte*n, ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Bevollmächtigt ein/-e Aktionär*in mehr als eine Person, kann ABOUT YOU eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Stimmberechtigte Aktionär*innen können eine/-n Vertreter*in durch Erklärung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU über das Aktionärsportal oder postalisch sowie per E-Mail an die Hauptversammlungs- adresse bevollmächtigen.

Hauptversammlungsadresse:

ABOUT YOU Holding SE

c/o Computershare Operations Center 80249 München

Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber ABOUT YOU erklärt werden. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächti- gung bedarf es dann nicht mehr.

Aktionär*innen, die postalisch oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse eine/-n Vertreter*in durch Erklärung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare zu verwenden, welche ABOUT YOU hierfür bereithält und die unter hauptversammlung.aboutyou.deheruntergeladen werden können.

Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber ABOUT YOU, sondern gegenüber dem/der Vertre- ter*in erteilt (sog. Innenvollmacht), bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber ABOUT YOU sowie grundsätzlich auch der Widerruf der Vollmacht der Textform. Der Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten Bevollmächtigung kann durch Übermittlung des Nachweises per Post oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse geführt werden.

Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem/der Vertreter*in werden die Aktionär*innen gebeten, die Formulare zu verwenden, welche ABOUT YOU hierfür bereithält.

Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG erfassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung oder einer Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionär*innen zur Aus- übung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem/der jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

In jedem Fall kann ein/-e Bevollmächtigte*r die ausübbaren Aktionärsrechte über das Aktionärsportal nur dann wahrnehmen, wenn er/sie auf Veranlassung der Aktionär*innen individuelle Zugangsdaten zum Aktionärsportal erhalten hat.

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Um die Hinterlegung des/der Bevollmächtigten als Bevollmächtigte gewährleisten zu können, gilt Fol- gendes:

Erfolgt die Bevollmächtigung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU über das Aktionärsportal, kann die Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Schließung der Hauptver- sammlung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache über das Aktionärsportal erteilt werden.

Eine postalisch oder per E-Mail unmittelbar gegenüber ABOUT YOU erteilte oder der Nachweis einer gegenüber dem/der Vertreter*in erteilten Bevollmächtigung muss aus organisatorischen Gründen je- doch spätestens bis zum 27. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei ABOUT YOU), bei der oben genannten Hauptversammlungsadresse eingegangen sein.

9. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch die von ABOUT YOU benannten Stimm- rechtsvertreter*innen

Außerdem wird den Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, von ABOUT YOU benannte Stimmrechtsvertreter*innen zu bevollmächtigen und sich bei den Abstimmun- gen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter*innen sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermes- sen ausüben. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter*innen nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten ausüben können, zu denen sie Weisungen erhalten haben. Bitte beachten Sie fer- ner, dass die Stimmrechtsvertreter*innen keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Die Vollmacht und Weisungen an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen sind über das Aktionärsportal zu erteilen.

Aktionär*innen, die die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen über das Aktionärspor- tal bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache über das Aktionärsportal übermitteln. Die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen werden dann im Anschluss an die förmliche Be- endigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (d. h. hier die Möglichkeit zur Abgabe von Weisungen an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen) die ihnen erteilten Wei- sungen entsprechend umsetzen.

Über das Aktionärsportal sind Änderungen und der Widerruf von bereits über das Aktionärsportal er- teilten Vollmachten nebst Weisungen auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache möglich.

Weitere Informationen zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Erteilung von Vollmachten nebst Wei- sungen sowie die entsprechenden Informationen für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht finden sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionär*innen nach ordnungsgemäßer Anmeldung über- sandt wird, und sind auch unter hauptversammlung.aboutyou.deabrufbar.

10. Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen zur Tagesordnung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung über das Aktionärsportal übermitteln. Die Stellungnahmen müs- sen ABOUT YOU bis zum Ablauf des 22. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Stellungnahmen sind in Textform in deutscher Sprache über das Aktionärsportal zu übermitteln. Sie dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.

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ABOUT YOU wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum

23. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, unter Nennung des Namens der übermittelnden Aktionär*innen im Ak- tionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) zugänglich machen.

ABOUT YOU wird eine Stellungnahme nicht zugänglich machen, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (in- klusive Leerzeichen) umfasst sowie wenn sie einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt aufweist oder der Inhalt keinen ausreichenden Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung erkennen lässt. Ebenso werden Stellungnahmen nicht zu- gänglich gemacht, die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt oder die in anderer Weise oder in anderer als deutscher Sprache eingereicht wurden oder wenn zu erkennen ist, dass der/die übermittelnde Aktionär*in bzw. deren Bevollmächtigte nicht an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wird.

Etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversamm- lung im Rahmen der Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Solche ausübbaren Aktionärsrechte sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschrie- benen Wegen möglich.

Pro Aktionär*in wird nur eine Stellungnahme veröffentlicht.

11. Rederecht sowie im Rahmen des Rederechts zu stellende Gegenanträge und Wahlvorschläge

Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Rede- recht.

Zur Ausübung des Rederechts können Redebeiträge spätestens ab Beginn der Hauptversammlung über das Aktionärsportal angemeldet werden.

Der Versammlungsleiter kann gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionär*in- nen bzw. ihrer Bevollmächtigten zeitlich angemessen beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegen- stände der Tagesordnung und für einzelne Redner*innen zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere auch die Möglichkeit ein, die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.

Technische Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rederechts ist, dass Aktionär*innen bzw. ihre Be- vollmächtigten über ein internetfähiges Endgerät verfügen, welches ebenfalls eine Kamera und ein Mikrofon hat, auf das jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.

ABOUT YOU behält sich das Recht vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Akti- onär*in bzw. ihren Bevollmächtigten und ABOUT YOU in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und den Redebeitrag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Anträge und Wahlvorschläge (dazu nachstehend 12.) sowie Fragen und Nachfragen (dazu 13.) können Bestandteil des Redebeitrags sein. Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen ausübbaren Aktionärsrech- ten finden sich nachstehend.

12. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen

Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Recht, Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen.

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ABOUT YOU Holding SE published this content on 17 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 May 2024 13:19:04 UTC.