24Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen des Ber ichtswesens

Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen des Berichtswesens der 11 88 0 Solutions-Gruppe· 2024

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Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen des Berichtswesens

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

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Gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der 11 88 0 Solutions AG

gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

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Vergütungssystem, Vergütungsbeschluss und Vergütungsbericht

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Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Praktiken der Unternehmensführung

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Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der

Ausschüsse

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Nachfolgeplanung für den Vorstand und Altersgrenze

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Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

Die 11 88 0 Solutions AG misst einer guten und nachhaltigen Unternehmensführung (Corporate Governance) große Bedeu- tung bei. Dabei werden vom Unternehmen nationale Regelungen wie die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" beachtet. Vorstand und Aufsichts- rat der 11 88 0 Solutions AG sehen in einer effektiven Corporate Governance, die unternehmens- und branchenspezifische Ge- sichtspunkte berücksichtigt, eine wesentliche Basis für den Erfolg der 11 88 0 Solutions AG. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze haben höchste Priorität und nehmen eine zentrale Position in der Unternehmensführung ein.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2023 sowie desgleichen im laufenden Geschäftsjahr eingehend mit der Corporate Governance der 11 88 0 Solutions AG und des Kon- zerns sowie mit den einzelnen Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und im März 2024 gemäß § 161 Abs. 1 AktG folgende Erklärung abgegeben:

Gemeinsame Entsprechenserklärung

von Vorstand und Aufsichtsrat der 11 88 0 Solutions AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der 11 88 0 Solutions AG erklären hier- mit gemäß § 161 AktG, dass sämtlichen am 27. Juni 2022 im amt- lichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlun- gen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") mit Aus- nahme der nachstehenden Abweichungen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 28. März 2023 entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen werden wird:

Ziffer B.1 DCGK2022-DiversitätbeiderVorstandszusammensetzung Der Aufsichtsrat soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auf die Diversität achten. Diese Empfehlung wird zurzeit durch den Aufsichtsrat aufgrund des lediglich einköpfigen Vorstands nicht eingehalten.

Ziffer B.5 DCGK 2022 - Altersgrenze für Vorstandsmitglieder Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde nicht festgelegt. Die 11 88 0 Solutions AG ist der Auffassung, dass die Leistung eines Vorstandsmitglieds vom Lebensalter unabhängig ist.

Ziffer C.1 DCGK 2022 - Zusammensetzung des Aufsichtsrates Gemäß Empfehlung C.1 Satz 3 soll das Kompetenzprofil des Auf- sichtsrats auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsa- men Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats der 11 88 0 Solutions AG beinhalt jedoch nicht aus- drücklich Expertise zu Nachhaltigkeitsfragen. Denn die 11 88 0 Solutions AG vertritt die Auffassung, dass dieses Gebiet durch alle Aufsichtsratsmitglieder gemeinsam erarbeitet und abgebildet wer- den kann.

Ziffer C.2 DCGK 2022 - Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde nicht festge- legt. Die 11 88 0 Solutions AG ist der Auffassung, dass die Leistung eines Aufsichtsratsmitgliedes vom Lebensalter unabhängig ist. Außerdem stellt die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichts- ratsmitglieder aus Sicht der Gesellschaft eine unangebrachte Ein- schränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichts- rats zu wählen, dar.

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Ziffer D.3 DCGK 2022 - Vorsitz im Prüfungsausschuss

Die Empfehlung D.3 sieht vor, dass der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll. Die 11 88 0 Solutions AG weicht hiervon ab und hält dies dadurch für gerecht- fertigt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Michael Wies- brock, aufgrund seiner beruflichen und fachlichen Expertise im besonderen Maße für dieses Amt geeignet ist.

Ziffer F.2 DCGK 2022 - Externe Berichterstattung

Gemäß der Empfehlung F.2 sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Ge- schäftsjahr 2023 werden entgegen der üblichen Praxis der Ge- sellschaft bis Ende April 2024 veröffentlicht werden. Die spätere Offenlegung des Konzernabschlusses und der Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 war zur Sicherstellung einer ordnungs- gemäßen Finanzberichterstattung notwendig, da ungeplante Personalausfälle in den zuständigen Abteilungen nicht kurzfristig kompensierbar waren. Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanz- berichts 2024 wird wieder innerhalb der 45-Tages-Frist des DCGK erfolgen.

Ziffer G.7 DCGK 2022 - Zielsetzung und Leistungskriterien für die variable Vergütung

Gemäß der Empfehlung G.7 soll der Aufsichtsrat für das bevorste- hende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variab- len Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzun- gen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.

Die 11 88 0 Solutions AG weicht hiervon teilweise ab, da sie die Leistungskriterien für das jeweilige Geschäftsjahr nicht vor Beginn des Geschäftsjahres, sondern regelmäßig erst im Laufe des ersten Quartals des jeweiligen Geschäftsjahres festlegt. Die Beendigung des Vorjahres soll abgewartet werden, damit bei der Festlegung der Leistungskriterien für das darauffolgende Geschäftsjahr die Entwicklung des gesamten vorangegangenen Geschäftsjahres berücksichtigt werden kann. Vor dem Hintergrund der Strategie- anpassung Anfang des Geschäftsjahres 2023, die zu Zwecken von Kosteneinsparungen, Personalkostenreduzierungen und Prozess- optimierungen erfolgte, war es angezeigt, dass die Zielvereinba- rung für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 erst in Q3/2023 festgelegt wurde.

Ziffer G.10 DCGK 2022 - Langfristig variable Vergütung

Ziffer G.10 enthält die Empfehlung, dass die dem Vorstandsmit- glied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm überwie- gend in Aktien angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden sollen. Des Weiteren soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren über die langfristig variablen Gewährungsbeträge seiner Vergütung verfügen können. Diese Empfehlung wird in dem Anstellungsvertrag des amtierenden Vorstands Herrn Maar nicht eingehalten, da der Aufsichtsrat darin keine gesteigerte Anreiz- wirkung für den Einsatz des Vorstands bei seiner Tätigkeit für die Gesellschaft sieht.

Ziffer G.11 DCGK 2022 - Außergewöhnliche Entwicklungen und Ein- behalt oder Rückforderung Vergütung

Ziffer G.11 enthält die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat die Mög- lichkeit haben soll, außergewöhnlichen Entwicklungen in ange- messenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können. Hiervon wird in dem Anstellungsvertrag von Herrn Maar abgewichen, da der Aufsichtsrat die bestehenden Vergütungsrege- lungen für ausreichend hält, den Vorstand dazu anzuhalten, lang- fristig im Interesse der Gesellschaft zu handeln.

Die vollständige Entsprechenserklärung kann auch über die Inter- netseite der 11 88 0 Solutions AG unter https://ir.11880.com/cor- porategovernance/entsprechenserklaerung eingesehen werden. Dort sind auch die Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre zugänglich.

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Vergütungssystem, Vergütungsbeschluss und Vergütungsbericht

Das geltende Vergütungssystem für die Vergütung des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungs- beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung des Aufsichtsrates sind über die Internetseite der 11 88 0 Solutions AG unter https://ir.11880.com/ verguetung-vorstand-und-aufsichtsrat öffentlich zugänglich.

Der Vergütungsbericht wird vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfvermerk nach § 162 Absatz 3 Aktien- gesetz versehen. Nach Billigung des erstellten und geprüften Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat durch die or- dentliche Hauptversammlung 2023 wird dieser Bericht ebenfalls unter https://ir.11880.com/corporate-governance/verguetung-vorstand-und-aufsichtsrat öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die 11 88 0 Solutions AG hat ein sehr tragfähiges Compliance-Management-System implementiert, um Rechts- und Regelverstößen systematisch und dauerhaft vorzubeugen und um mögliche Risiken für die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften frühzeitig zu er- kennen. Das System räumt u.a. Beschäftigten die Möglichkeit ein, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben (Hinweisgebersystem). Zudem wird im Rahmen der jährlichen Pla- nung ein strukturierter Risikobewertungsprozess durchgeführt. Zum Compliance-Management-System zählen weiterhin der Code of Conduct und verschiedene unternehmensinterne Richtlinien. Der Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, der verbindlich fest- legt, wie ein werteorientiertes und rechtskonformes Verhalten im Geschäftsalltag von den Beschäftigten und dem Management ge- lebt werden soll. Der Code of Conduct wird auf der Unternehmens- seite der 11 88 0 - Gruppe unter Code of Conduct | Investor Relations (11880.com) veröffentlicht.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus- gehende Praktiken der Unternehmensführung Compliance

Die Compliance umfasst die Einhaltung gesetzlicher Anforderun- gen und konzerninterner Regelwerke. Ein Compliance Committee unterstützt den Vorstand bei der Weiterentwicklung notwendiger Strukturen zur Entwicklung eines funktionsfähigen Compliance -Management-Systems. Dem Compliance Committee gehören erfahrene Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Vertrieb, IT, Personal und Finanzen an. Darüber hinaus finden wöchentliche Sales Meetings mit den Geschäftsverantwortlichen statt, in denen sich der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage, aber auch über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Compliance relevanten Sachverhalten berichten lässt. Fest definierte Berichtsstrukturen innerhalb des Unternehmens garantieren einen zuverlässigen Informationsfluss.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Sinne des Unternehmens eng zusammen und stehen in regelmäßigem Austausch. Die stra- tegische Ausrichtung wird gemeinsam definiert, ihre Umsetzung wird in regelmäßigem Abstand vom Aufsichtsrat überprüft. Bei der 11 88 0 Solutions AG finden grundsätzlich vier Aufsichtsratssitzun- gen im Jahr statt .

Der Aufsichtsrat erhält vom Vorstand regelmäßig die wichtigsten Finanzkennzahlen und wird fortlaufend detailliert über die allge- meine Geschäftsentwicklung und eventuelle Risiken informiert. Das Gremium steht dem Vorstand jederzeit beratend zur Seite. Wichtige Ereignisse und wirtschaftliche Entwicklungen werden regelmäßig ausführlich präsentiert, erläutert und gemeinsam zwischen Auf- sichtsrat und Vorstand diskutiert und abgestimmt. Bestimmungen des Aktiengesetzes und sämtlicher weiterer Gesetze werden ebenso streng und gewissenhaft vom Vorstand beachtet wie die Satzung der 11 88 0 Solutions AG.

Weitere Angaben zur Zusammenarbeit von Vorstand und Auf- sichtsrat finden Sie im Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" des Ge- schäftsberichts 2023, der auf der Internetseite der 11 88 0 unter https://ir.11880.com/finanzberichte einsehbar ist.

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Geschäftsverteilung und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Der Vorstand der 11 88 0 Solutions AG besteht derzeit aus einem Mitglied, Herrn Christian Maar, welcher die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäfts- ordnung für den Vorstand sowie dem Vorstandsanstellungsvertrag führt. Der Vorstand berichtet im Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risiko- managements und der Compliance. Ist, wie im Geschäftsjahr 2023, ein Einzelvorstand bestellt, hat der Vorstand seine Entscheidun- gen, die im Falle eines mehrköpfigen Vorstands als Gesamtvorstand zu treffen sind, in regelmäßigen Sitzungen mit mindestens einem Prokuristen zu erörtern. Diese Erörterung wird dokumentiert.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzli- chen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung aus. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, berät und über- wacht den Vorstand regelmäßig bei der Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat der 11 88 0 Solutions AG setzt sich nach dem Drittel- beteiligungsgesetz (DrittelbG) zu einem Drittel aus Arbeitnehmer- vertretern zusammen und besteht satzungsgemäß aus sechs Mit- gliedern, Herrn Dr. Michael Wiesbrock (Aufsichtsratsvorsitzender), Herrn Michael Amtmann (stellvertretender Aufsichtsratsvorsit- zender), Frau Dr. Silke Feige, Herrn Ralf Ruhrmann, Herrn Leonard Kiedrowski (Arbeitnehmervertreter) und Frau Sandy Jurkschat (Arbeitnehmervertreterin).

Sowohl Dr. Michael Wiesbrock als auch Ralf Ruhrmann verfü- gen jeweils über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungsle- gung und Abschlussprüfung und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen.

Der Aufsichtsrat wird in alle unternehmensrelevanten Entscheidun- gen eingebunden. Die Einbindung wird über die Festlegung von Zu- stimmungsvorbehalten des Aufsichtsrats und über die Abstimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sichergestellt. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung gere- gelt. Die aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrates ist über die Internetseite der 11 88 0 Solutions AG unter https://ir.11880.com/ corporate-governance/geschaeftsordnung-aufsichtsrat abrufbar.

Zur Konkretisierung aller Vorlagepflichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat einen Katalog mit zustimmungspflichtigen Geschäften erstellt. Dieser ist Bestandteil der Geschäftsordnung des Vorstan- des. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass dem Gremium eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder angehört, um eine un- abhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu ermöglichen, denn drei von vier Anteilseignerver- tretern im Aufsichtsrat sind sowohl unabhängig von Gesellschaft und Vorstand als auch unabhängig von dem kontrollierenden Ak- tionär. Damit folgt der Aufsichtsrat der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet alle Sitzungen des Gremiums. Neben den organisatori- schen Aufgaben für eine erfolgreiche Arbeit des Gremiums steht er in einem kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand, um sich über die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risiken, das Risikomanagements sowie die Compliance des Unternehmens zu verständigen und sich über den Geschäftsverlauf und wichtige Er- eignisse zu informieren. In diesem Rahmen wird der Aufsichtsrats- vorsitzende vom Vorstand auch über alle Themen informiert, die für die Lage, Entwicklung und Führung des Unternehmens relevant sind.

Der Aufsichtsrat hat zur Optimierung seiner Arbeit Ausschüsse ein- gerichtet, die vorbereitende Tätigkeiten ausführen und im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Grenzen auch Entscheidungen anstel- le des Aufsichtsratsplenums treffen können.

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Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat beurteilt jährlich, wie wirksam der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. In diesem Rahmen können alle Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Einschätzung zu der Organisation des Auf- sichtsrats sowie der Wirksamkeit seiner Arbeitsweise abgeben und haben Gelegenheit, Verbesserungsvorschläge zu machen. Im Nachgang werden die Ergebnisse im Gremium besprochen sowie über etwaige Verbesserungsmöglichkeiten beraten. Diese Beurtei- lung hat zuletzt im Dezember 2023 im Rahmen der 119. Aufsichts- ratssitzung stattgefunden.

Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufga- ben derzeit drei Ausschüsse gebildet, einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss. Um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen, lässt sich der Aufsichts- rat durch den Prüfungsausschuss, den Personalausschuss und den Nominierungsausschuss regelmäßig Bericht erstatten und sichert somit einen zuverlässigen Informationsfluss.

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Zusammensetzung der Ausschüsse des

Aufsichtsrats

Mitgliedernamen

Herr Dr. Michael Wiesbrock

Herr Michael Amtmann

Herr Ralf Ruhrmann

Frau Dr. Silke Feige

Frau Sandy Jurkschat

Herr Leonard Kiedrowski

AR-Mitglied seit/Beruf

Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 25. Juni 2014, Rechtsanwalt / Partner, Flick Gocke Schaumburg mbB, Frankfurt /Main

Mitglied des Aufsichtsrats seit

12. Juni 2019 und stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 14. Juni 2022, Geschäftsführer der

united vertical media GmbH, Nürnberg

Mitglied des Aufsichtsrats seit

12. Juni 2018, Wirtschaftsprüfer, Steuer­ berater und Partner, RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB, Essen

Mitglied des Aufsichtsrates seit 14. Juni 2022, Leitung Stabs- und Gremien- arbeit, ZBI GmbH, Erlangen

Mitglied des Aufsichtsrats seit

12. Juni 2019, Senior Projekt- & Prozessmanagerin, 11 88 0 Internet Services AG, Essen

Mitglied des Aufsichtsrats seit 12. Juni 2019,

Head of IT Service Desk,

1188 0 Internet Services AG, Essen

Weitere Mandate im

Geschäftsjahr

keine

keine

  • AHRB AG, Zürich, Schweiz
  • Verwaltungsrat
  • ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz
  • Verwaltungsrat

keine

keine

keine

Mitgliedschaft in Ausschuss

Personalausschuss Prüfungsausschuss (Ausschussvorsitzender) Nominierungsausschuss

Personalausschuss Nominierungsausschuss

Prüfungsausschuss

keine

Prüfungsausschuss

keine

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Arbeitsweise der Ausschüsse

Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören insbesondere die Prüfung der Rechnungslegung und die Überwachung des Rech- nungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll- systems, des Risikomanagementsystems, der Abschlussprüfung, der Compliance und des Datenschutzes. Ziffer D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht vor, dass der Aufsichtsratsvor- sitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll. Die 11 88 0 Solutions AG weicht hiervon ab. Nach dem Ausscheiden des damaligen Vorsitzenden im Prüfungsausschuss empfahl sich der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Michael Wiesbrock, auf- grund beruflicher und fachlicher Expertise im besonderen Maße für dieses Amt, so dass eine Abweichung von der Kodex-Empfeh- lung gerechtfertigt ist. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Michael Wiesbrock, verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und hat beson- dere Kenntnis und Erfahrung in der Anwendung von Rechnungs- legungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren.

Der Personalausschuss befasst sich mit Grundsätzen des Personal- wesens - inklusive der Vorstandspersonalia, wozu auch die Festle- gung und Überprüfung des Vergütungssystems des Vorstands und der Zielerreichung im Rahmen der Vorstandsvergütung gehören.

Der Aufsichtsrat hat ferner einen Nominierungsausschuss gebil- det, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Der Nominierungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptver- sammlung geeignete Kandidaten/Kandidatinnen zum Aufsichts- rat vorzuschlagen. Der Nominierungsausschuss berücksichtigt dabei die Anforderungen des Gesetzes, den Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die konkreten Ziele, die der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung (einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium) festgelegt hat.

Der Personalausschuss und der Nominierungsausschuss verfügen jeweils nicht über einen Vorsitzenden, da der Aufsichtsrat eine solche Funktion bei den Ausschüssen, die lediglich aus zwei Auf- sichtsratsmitgliedern bestehen, nicht für erforderlich hält.

Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichts- rat, im Vorstand und in den beiden Führungs- ebenen unterhalb des Vorstands

Nach den Regelungen im Aktiengesetz aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtig- te Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungs- positionen Gesetz - FüPoG II) hat der Aufsichtsrat einer börsen- notierten Gesellschaft für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße festzulegen. Der Vorstand einer solchen Gesellschaft hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Wird für den Frauenanteil im Vorstand, im Aufsichtsrat oder auf einer der beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands die Zielgröße Null festgelegt, so ist der zugrundliegende Beschluss klar und verständlich mit einer Erläuterung der der Entscheidung zugrundeliegenden Erwägungen zu begründen. Liegt der Frauen- anteil zur Zeit der Festlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter 30 %, so dürfen die Zielgrößen den jeweils bereits erreich- ten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig mit der Festle- gung der Zielgrößen sind Fristen für deren Erreichung zu bestim- men, die nicht länger als fünf Jahre sein dürfen.

Zuletzt hatte der Aufsichtsrat der 11 88 0 Solutions AG im Septem- ber 2021 gemäß § 111 Abs. 5 AktG die Zielgröße für den Frauen- anteil im Aufsichtsrat auf 16,67 %, dies entspricht einer Frau, und die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand auf 0 % festgelegt. Diese Zielgrößen gelten bis zum 31. August 2026 und werden dann auf ihre Erreichung überprüft und erneut festgelegt. Die festge- legte Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand hängt vor allem damit zusammen, dass die Gesellschaft mit Herrn Maar einen Al- leinvorstand hat und dass eine Erweiterung des Vorstands zurzeit nicht geplant ist. Daher kann der Vorstand also nur entweder mit einem Mann oder einer Frau besetzt werden, so dass die Zielgröße für den Frauenanteil dementsprechend mit 0 % festzulegen ist, da die Zusammenarbeit mit Herrn Maar aufgrund seiner hervorragen- den fachlichen Qualifikationen zum Wohle der Gesellschaft sowie ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner, möglichst lange fortgesetzt werden soll. Bei zunehmender Unternehmens- größe wird der Aufsichtsrat die Erweiterung des Vorstands und damit eine neue Festlegung der Zielgröße für den Frauenanteil prüfen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es in einem technikbasierten Geschäftsfeld wie jenem der 11 88 0 Solutions AG einen starken Wettbewerb um qualifizierte weibliche Führungsper- sonen gibt. Dementsprechend schwierig gestaltet es sich für den

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Aufsichtsrat, qualifizierte Frauen für ein Vorstandsamt der 11 88 0 Solutions AG gewinnen zu können. Die Zielgröße für den Frauen- anteil im Aufsichtsrat wird mit 2 von 6 weiblichen Aufsichtsrats- mitgliedern übertroffen. Die für den Aufsichtsrat und den Vorstand festgesetzten Zielgrößen sind zurzeit erreicht. Zudem hat der Vor- stand, zuletzt ebenfalls im September 2021, gemäß § 76 Abs. 4 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungs- ebene unterhalb des Vorstands auf 30,0 %, dies entspricht zur Zeit 4,5 Frauen, und den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 35,71 %, dies entspricht 10 Frauen, festgelegt, die jeweils bis zum 31. August 2026 erreicht werden soll. Aktuell liegt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 25 % und in der zweiten Führungsebene bei 29,6 %, da es, wie bereits zuvor angeführt, insbesondere in den Bereichen Technology und IT Operations einen starken Wettbewerb um qualifizierte weibliche Führungspersonen gibt. Dementsprechend schwierig gestaltet es sich für die 11 88 0 Solutions AG, qualifizierte Frauen für Führungspositionen in den entsprechenden Bereichen gewin- nen zu können. Die Gesellschaft geht aufgrund der für die Einstel- lung von neuen Führungspersonen angewendeten Zielsetzungen jedoch davon aus, die Zielgrößen innerhalb der festgesetzten Frist zu erreichen.

Diversitätskonzept

Vorstand und Aufsichtsrat haben bislang kein eigenständiges Di- versitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organes und des Aufsichtsrates in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund aufgestellt. Vor- stand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass ein zusätzliches Diversitätskonzept neben dem Kompetenzprofil des Aufsichts- rats nach Ziffer C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit, derzeit nicht not- wendig ist. Zudem besteht der Vorstand der 11 88 0 Solutions AG derzeit nur aus einer Person. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Geschäftsjahr 2022 erneut geprüft, ob die Erstellung eines Diver- sitätskonzepts sinnvoll ist. Unter Berücksichtigung des Eintritts von Frau Dr. Feige und dem dadurch gesteigerten Frauenanteil, ist der Aufsichtsrat weiterhin überzeugt, dass ein gesondertes Kon- zept zu Diversitätsbelangen derzeit nicht zwingend notwendig ist. Insbesondere vor dem Hintergrund eines deutlich über dem deut- schen Durchschnitt liegenden Frauenanteils von über 30 % und einer hohe Kompetenz-Diversität, ist der Aufsichtsrat der 11 88 0 Solutions AG gut aufgestellt.

Stand der Umsetzung hinsichtlich des Kompe- tenzprofils für den Aufsichtsrat und der Ziele für seine Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat hat gemäß Ziffer C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung konkrete Ziele be- nannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbei- tet. Hiernach ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahr- nehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Zudem soll bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat, die den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit im Rahmen dieser Ziele best- möglich mit Fach- und Führungskompetenzen verstärken würden, generell auf Vielfalt (Diversität) geachtet werden. Im Aufsichts- rat sollten breit gefächerte Erfahrungswerte und unterschiedliche Spezialkenntnisse vertreten sein. Zudem sollte der Aufsichtsrat insgesamt über eine umfassende Meinungs- und Kenntnisvielfalt verfügen, um ein gutes Verständnis des aktuellen Stands sowie der längerfristigen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und des Konzerns ent- wickeln zu können. Die Aufsichtsratsmitglieder besitzen die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifika- tionen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfas- sen. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats der 11 88 0 Solutions AG beinhalt jedoch nicht ausdrücklich Expertise zu Nachhaltig- keitsfragen. Denn die 11 88 0 Solutions AG vertritt die Auffassung, dass dieses Gebiet durch alle Aufsichtsratsmitglieder gemeinsam erarbeitet und abgebildet werden kann.

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11 88 0 Solutions AG published this content on 23 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 May 2024 16:25:15 UTC.