BERLIN (dpa-AFX) - Für den Verkauf von Einweg-Plastikflaschen mit Milch und Milchmischgetränken gilt ab heute (1. Januar) eine Pfandpflicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese Flaschen dann leer an Pfandautomaten zurückgeben und erhalten das Pfand von 25 Cent zurück. Für den Großteil der Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff galt nach Angaben des Bundesumweltministeriums bereits seit Anfang 2022 die Pfandpflicht. Für Milcherzeugnisse wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Der Grund: Flaschen befüllt mit Milch oder Milchprodukten müssen nach der Rückgabe besonders hygienisch gereinigt werden. Die Hersteller sollten länger Zeit haben, sich darauf vorzubereiten./svv/DP/he
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- Pfandpflicht gilt jetzt auch für Milchflaschen