Bern (awp/sda) - Die Pensionskassen der Schweiz haben laut Oberaufsichtskommission 2023 eine Durchschnitts-Rendite von 5,2 Prozent erzielt. Dadurch stiegen die Deckungsgrade der Kassen ohne Staatsgarantie bis Ende Jahr auf 110,3 Prozent, jene der öffentlich-rechtlichen auf 84,2 Prozent. Die Verzinsung der Altersguthaben stieg von 1,9 auf 2,31 Prozent.

Nach dem Jahr 2022, das von einer stark negativen Anlageperformance und einem Rückgang der Deckungsgrade geprägt gewesen sei, sei die finanzielle Situation der Institutionen 2023 insgesamt wieder positiv, sagte die Präsidentin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), Vera Kupper Staub, am Dienstag bei der Präsentation der aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen an einer Pressekonferenz.

Im Vorjahr hatten die Einrichtungen ohne Staatsgarantie noch 9,2 Prozent auf ihren Anlagen verloren, jene mit Staatsgarantie 8,2 Prozent. 2023 glichen sie die Verluste teilweise aus. Zurückzuführen sei die verbesserte Lage auf die Anlageergebnisse an den Obligationen- und Aktienmärkten.

Es sei jedoch verfrüht, von einer Rückkehr zur Stabilität zu sprechen, stellte die Präsidentin der OAK BV fest. Die geopolitischen Spannungen würden tendenziell zunehmen. Bei allen Entscheidungen, die Leistungen oder Anlagen betreffen, sei Vorsicht geboten. Die Institutionen müssten ihre Reserven weiter stärken.

Die Präsidentin der OAK BV räumte ein, dass die 2. Säule in der öffentlichen Debatte immer wieder kritisiert wird. Oft werde mit dem Finger auf das Leistungsniveau und die Kosten gezeigt. Das Vertrauen der Versicherten in das Vorsorgesystem sei jedoch von fundamentaler Bedeutung. Die verbesserte finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen entbinde diese jedoch nicht davon, ihre Reserven weiter zu konsolidieren.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) reagierte prompt: "Die Pensionskassen schwimmen in Reserven, das Geld kommt immer weniger bei den Versicherten an. Ihre Lohnabzüge sind 14 Prozent höher als vor 15 Jahren, aber ihre monatliche Rente ist im Schnitt um 300 Franken gesunken." Der SGB hat deshalb ein Referendum gegen die Reform des Berufsvorsorgegesetzes (BVG) eingereicht. Das Volk stimmt voraussichtlich im Herbst über die BVG-Reform ab.

Noch sieben Prozent in Unterdeckung

Durch die erhöhten Deckungsgrade befanden sich laut OAK noch sieben Prozent der privaten beruflichen Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung nach 16 Prozent 2022. Per Ende 2023 wiesen damit 93 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung einen Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent aus (Vorjahr: 84 Prozent).

Die Quersubventionierung der Renten durch die aktiven Versicherten stoppten die Einrichtungen gemäss dem Bericht 2020. Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nur im obligatorischen Bereich tätig seien und die den gesetzlichen Umwandlungssatz strikt anwenden müssten, bleibe das Problem der Quersubventionierung jedoch ungelöst.

Markt entwickelte sich positiv

Sowohl Obligationen- als auch Aktienmärkte lieferten im Jahr 2023 ein positives Ergebnis, sie konnten die Verluste des Vorjahres teilweise kompensieren. Die durchschnittliche erwirtschaftete Netto-Vermögensperformance der Vorsorgeeinrichtungen fiel deshalb im Berichtsjahr positiv aus. Sie lag für Einrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung bei 5,2 Prozent (Vorjahr: - 9,2 Prozent) und für Einrichtungen mit Staatsgarantie bei 5,2 Prozent (Vorjahr: - 8,2 Prozent).

Aufgrund der positiven durchschnittlichen Performance stieg auch die durchschnittliche Verzinsung des Altersguthabens der aktiven Versicherten von 1,90 Prozent per Ende 2022 auf 2,31 Prozent per Ende 2023.

Modernisierung der Aufsicht

Es sei an der Zeit, dazu die notwendige Modernisierung des gesetzlichen Systems zur Kontrolle und Beaufsichtigung der Einrichtungen in Angriff zu nehmen, so Kupper Staub weiter. Das Parlament habe diesbezüglich eine Evaluation in Auftrag gegeben. Der Entstehung von komplexen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die von gewinnorientierten Dienstleistungsunternehmen betrieben werden, werde derzeit nicht Rechnung getragen.

Diese weisen potenzielle Konflikte zwischen den verschiedenen Interessen auf, wie Laetitia Raboud, die neue Leiterin des Sekretariats der OAK BV, sagte. Eine gute Governance sei daher schwieriger umzusetzen. Im Jahr 2024 werde die OAK BV neue Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit für die zuständigen kantonalen Stellen festlegen.