LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission darf nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht von einem ordnungsgemäßen Funktionieren der polnischen Wettbewerbsaufsicht ausgehen. Die zuständigen Richter gaben am Mittwoch einer Klage eines polnischen Speditionsunternehmens statt. Dieses hatte zuvor erfolglos bei den Wettbewerbshütern der EU-Kommission eine Beschwerde gegen Geschäftspraktiken des vom polnischen Staat kontrollierten Unternehmens PKP Cargo eingereicht. Die Kommission argumentierte nach der Prüfung, dass die polnische Wettbewerbsbehörde besser in der Lage sei, die Beschwerde zu prüfen.

Das EU-Gericht stellte nun fest, dass die Kommission die von dem Speditionsunternehmen Sped Pro vorgebrachten Anhaltspunkte für Defizite nicht konkret und genau geprüft habe. Sped Pro hatte demnach unter anderem geltend gemacht, dass PKP Cargo vom Staat kontrolliert werde und dass die polnische Wettbewerbsbehörde sowie die in diesem Bereich zuständigen nationalen Gerichte nicht unabhängig seien.

Die EU-Kommission kann gegen die Entscheidung des Gerichts noch Einspruch beim Gerichtshof erheben. Dies gilt allerdings als eher unwahrscheinlich, da sie der polnischen Regierung selbst immer wieder vorwirft, unzulässigen Einfluss auf die Justiz auszuüben./aha/DP/eas