EZB kündigt Änderung des Zinssatzes für künftige gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte an PRESSEMITTEILUNG 22. Januar 2015 EZB kündigt Änderung des Zinssatzes für künftige gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte an

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, den Zinssatz für die verbleibenden sechs gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) so zu ändern, dass er dem zum Zeitpunkt der Durchführung des betreffenden GLRG geltenden Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) des Eurosystems entspricht.
Hierdurch wird der Aufschlag auf den Hauptrefinanzierungssatz, der in den ersten beiden GLRGs bei 10 Basispunkten gelegen hatte, beseitigt. Die Änderung betrifft die zwischen März 2015 und Juni 2016 abzuwickelnden GLRGs. Der Beschluss fördert die Wirksamkeit dieser Geschäfte, denn er trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die Laufzeitprämien der marktbasierten Finanzierungsinstrumente von Banken seit der Ankündigung der GLRGs am
5. Juni 2014 verringert haben.
Mit diesem Schritt unterstreicht der EZB-Rat einmal mehr seine Absicht, die Effektivität der GLRGs als wichtiges Instrument zur Unterstützung der Kreditvergabe an den nichtfinanziellen privaten Sektor zu untermauern und somit die geldpolitische Transmission zu verbessern sowie den akkomodierenden geldpolitischen Kurs zu verstärken.
Die Umsetzung erfolgt durch eine Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 vom 29. Juli 2014 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften, die vor dem nächsten im März 2015 durchzuführenden GLRG veröffentlicht wird.

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Übersetzung: Deutsche Bundesbank

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